DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Archiv für die Kategorie ‘Bildung’

Games und Bildung – Eine Nachbetrachtung zum gamescon congress

Unter dem Motto „Game-based Learning“ fanden verschiedene VertreterInnen aus Landesministerien, Unternehmensverbänden, Universitäten und auf dieses Thema spezialisierten Vereinen beim gamescom congress zusammen, der am 22.8. auf der diesjährigen gamescom in Köln stattfand. Dabei wurde versucht zu ergründen, welches Potenzial das digitale Spiel bei der Bildung und Wissensvermittlung für Menschen haben kann. > Weiterlesen

BMJ: Referentenentwurf zum Zweitveröffentlichungsrecht

Wie hier schon berichtet wurde, hat das BMJ einen Referentenentwurf für einige neue Urheberrechtsregelungen vorgelegt. Darin enthalten ist auch ein Vorschlag für ein Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftsveröffentlichungen. Wissenschaftler sollen zukünftig das Recht haben, ihre eigenen Beiträge online zweitzuveröffentlichen, auch wenn sie einem Verlag ausschließliche Rechte daran eingeräumt haben. Damit erfüllt das BMJ einen Wunsch vieler Wissenschaftsorganisationen. So weit, so gut. Aber die Regelung geht nicht weit genug. Sie ist vielmehr mit kaum noch zu übertreffenden Einschränkungen versehen. > Weiterlesen

Schultrojaner: egal, Hauptsache ihr zahlt

„Jetzt sind sie endgültig vom Tisch, die umstrittenen Pläne zur Registrierung von urheberrechtlich geschützten Werken auf Schulcomputern mit Hilfe von Trojanern.“ Das vermeldete Spiegel Online Anfang Dezember 2012. Die Bundesländer hatten sich Ende des Jahres mit den Schulbuchverlagen auf eine Ergänzungsvereinbarung zu dem Gesamtvertrag geeinigt, der unter dem Schlagwort „Schultrojaner“ bekannt geworden war. Zahlreiche ähnliche Meldungen machten Ende letzten Jahres die Runde. > Weiterlesen

Koalition gefährdet wissenschaftliches Arbeiten – §52a Urheberrecht steht vor dem Aus

„Für ein modernes Urheberrecht in der Wissenschaft muss jetzt gehandelt werden.“ So war eine Pressemitteilung der CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Kretschmer und Günter Krings vor drei Wochen überschrieben. Auch wenn ihre Definition eines modernen Urheberrechts für die Wissenschaft höchst fragwürdig ist, die von ihnen behauptete Dringlichkeit ist zweifelsohne gegeben.

Derzeit erlaubt der §52a des Urheberrechts („Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“) der Wissenschaft gewisse Freiheiten im Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material. Diese Freiheiten sind an vielen Punkten unpraktikabel und insgesamt viel zu wenige, deshalb fordert beispielsweise DIE LINKE im Bundestag seit geraumer Zeit eine Ausweitung der spezifischen Regelungen für Bildung und Wissenschaft und die Zusammenfassung der Bestimmungen zu einer sogenannten Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht (vgl. hier (PDF, S. 4/5) und hier (PDF, S. 2/3)). Diese Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern entspricht Positionen aus der Wissenschaftscommunity (vgl. hier, hier, hier oder hier). Dennoch ist sie derzeit im Bundestag nicht mehrheitsfähig.

Die CDU hingegen denkt zum Wohle privatwirtschaftlicher Verlage in die andere Richtung. Sie will, siehe die erwähnte Pressemitteilung, den Anwendungsbereich der bestehenden Regelungen „reduzieren“. Dann allerdings soll die übriggebliebene Restfreiheit dauerhaft im Gesetz festgeschrieben werden. Das wäre nicht im Sinne der Wissenschaft, weniger als heute, aber: es wäre nicht nichts. Nur offenbar gibt es hier keine Einigkeit mit dem Koalitionspartner. So jedenfalls liest sich die Pressemitteilung der Unionspolitiker.

Das Schlimme nun aber ist: Ein „Nichts“ droht derzeit der Wissenschaft. > Weiterlesen

Verwaiste Werke: wie weiter?

Hier und dort ist bereits über die neue EU-Richtlinie zu verwaisten und vergriffenen Werken berichtet worden. Es geht darum, dass Bibliotheken und Archive das Recht bekommen sollen, geschützte Werke, deren Urheber nicht auffindbar sind oder die nicht mehr kommerziell lieferbar sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eigentlich eine gute Sache, doch leider ist die Richtlinie nach einem guten ersten Aufschlag der Kommission beim Lauf durch die Instanzen verschlimmbessert worden. So richtig zufrieden ist jetzt niemand mehr. Aus Sicht der Gedächtnisorganisationen geht die Richtlinie nicht weit genug. Non-Profit-Organisationen wie Wikimedia winken sowieso ab, weil sie von vornherein nicht zum Kreis derjenigen gehören, die durch die Regelung privilegiert werden sollen. > Weiterlesen

Kostenexplosion bei Schulbuchkopien

Kopien aus Schulbüchern werden immer teurer. Wenn Lehrerinnen und Lehrer in der Schulklasse Arbeitsblätter verwenden, die sie aus Unterrichtsmaterialien kommerzieller Verlage herauskopiert haben, müssen sie dafür blechen. Während sie die Kopien selbst oft genug aus der eigenen Tasche zahlen, werden die Lizenzgebühren, die dafür fällig werden, von den Bundesländern pauschal bezahlt. Im Jahr 2007 fielen dafür Kosten von 4,5 Millionen Euro an. 2014 werden es bereits 9 Millionen sein.

Dafür gibt es einen einfachen Grund: Die Bundesregierung hat Anfang 2008 das Urheberrecht reformiert und dabei das Kopieren aus Schulbüchern verboten. Seitdem brauchen die Kultusminister, die ohnehin schon regelmäßig Kopierabgaben zahlen, eine Extra-Genehmigung der Verlage. Da man im Rahmen eines zeitgemäßen Unterrichts auf Kopien aus Unterrichtsmaterialien nicht verzichten kann, sind die Bundesländer erpressbar. Sie müssen zahlen, was immer die Verlage verlangen. > Weiterlesen

Das Ende der elektronischen Semesterapparate

Unbestätigten Gerüchten zufolge knallen beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Sektkorken: Das OLG Stuttgart hat gewissermaßen das Aus für elektronische Semesterapparate beschlossen. Dabei waren die immer so praktisch: Lehrende konnten Ausschnitte aus Texten für die Vorlesung im Intranet hinterlegen, den Teilnehmern eines Kurses ein Passwort geben, und die konnten es sich herunterladen. In Zukunft gilt: nur noch read only. Das Downloaden oder Ausdrucken soll nicht mehr möglich sein. > Weiterlesen

Lehrkörper sauer über Urheberrechtsvertrag – GEW ruft zu Ungehorsam auf.

Der Vertrag zwischen Verwertungsgesellschaften und Kulturminister_innen, der schon im Rahmen der Debatte um den Schultrojaner für Aufsehen gesorgt hatte, zieht weitere Kreise. In Niedersachsen hat ein Vermerk des Kultusministeriums heftige Proteste an Schulen ausgelöst. Laut Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung wurden die Schulleiter des Landes aufgefordert, bis Mitte Februar den rechtskonformen Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material zu bestätigen.

Im Klartext: Konkret wurden die Schulen aufgefordert, keinerlei Digitalisate von analogen Lehrmaterialien auf ihren Computern vorzuhalten. Grundlage dieser Aufforderung sei der § 6 des „Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ . Nachdem klar ist, dass die „Kontrollsoftware“ der Verlage vorerst nicht eingesetzt wird, sehen sich die Kultusminister offensichtlich gezwungen, vertragsgemäßes Verhalten bestätigen zu lassen.  > Weiterlesen