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Schultrojaner: egal, Hauptsache ihr zahlt

„Jetzt sind sie endgültig vom Tisch, die umstrittenen Pläne zur Registrierung von urheberrechtlich geschützten Werken auf Schulcomputern mit Hilfe von Trojanern.“ Das vermeldete Spiegel Online Anfang Dezember 2012. Die Bundesländer hatten sich Ende des Jahres mit den Schulbuchverlagen auf eine Ergänzungsvereinbarung zu dem Gesamtvertrag geeinigt, der unter dem Schlagwort „Schultrojaner“ bekannt geworden war. Zahlreiche ähnliche Meldungen machten Ende letzten Jahres die Runde.

Wenn man mit einigem Abstand auf die Schultrojaner-Debatte zurückblickt, muss man leider nüchtern konstatieren, dass es da viel Aufregung um eine vermeintliche Spähsoftware gegeben hat, die in Wirklichkeit nie eingesetzt wurde. Für den eigentlichen Skandal interessierte sich hingegen kaum jemand. Der besteht nämlich nach wie vor darin, dass das Urheberrecht Kopien aus Lehrbüchern nicht erlaubt, weder im analogen noch im digitalen Bereich. Vielmehr ist für beides die Genehmigung der Rechteinhaber nötig, also der Schulbuchverlage, deren Interessen von der VG WORT vertreten werden.

Was hat die Debatte um den Schultrojaner gebracht? Dass eine Spähsoftware, die bisher nicht eingesetzt wurde, auch in Zukunft nicht eingesetzt wird. Und dass die Bundesländer eine Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen haben, die digitale Nutzungen an Schulen ermöglichen soll.

Wer hätte es gedacht – das kostet natürlich was. So zahlen die Länder für das Jahr 2013 insgesamt 500.000 Euro zusätzlich, um digitale Kopien aus Schulbüchern zu ermöglichen. Für 2014 kommen noch einmal 600.000 Euro hinzu. 1,1 Millionen also für das Recht, bis einschließlich Ende 2014 kleine Teile aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien digital zugänglich zu machen. Das klingt erst mal nicht nach viel Geld.

Allerdings: Es geht hier keineswegs um die Vergütung von digitalen Kopien an und für sich. Die sind ohnehin erlaubt, auch an Schulen, und dafür zahlen die Bundesländer ohnehin schon weit höhere Beträge. Es geht auch nicht um analoge Kopien aus Schulbüchern, für die darüber hinaus neun Millionen im Jahr fällig werden. Sondern allein um digitale Kopien aus Schulbüchern.

Die Frage muss erlaubt sein: Wäre es nicht schlauer, wenn die Bundesländer jene knapp 10 Millionen Euro, die sie im Jahr dafür zahlen, dass sie proprietäre Unterrichtsmaterialien analog und digital kopieren dürfen, in die Entwicklung von Open Educational Resources investieren würden?

Dass die Schulbuchverlage ihre ureigenen Profitinteressen vertreten – nun, das kann man ihnen nicht wirklich verdenken. Dass die Bundespolitik Urheberrechtsgesetze macht, die zu Lasten der Länderhaushalte gehen – auch dies ist wenig verwunderlich, vertritt doch die Koalition in Sachen Urheberrecht grundsätzlich Industrieinteressen zu Lasten von Nutzerinteressen.

Erstaunlich ist aber, dass die Bundesländer sich immer wieder derart über den Tisch ziehen lassen. Man merkt es an Details. So haben sie mit der Ergänzungsvereinbarung für digitale Nutzungen nun gerade wieder einen Vertrag unterzeichnet, in dem die Definition dessen, was als „kleiner Teil“ eines Werks zu gelten hat – also der Umfang, den man legal kopieren darf – klammheimlich von 12% auf 10% heruntergesetzt worden ist. Zugleich ist die Ergänzungsvereinbarung, die in Wirklichkeit nur für Schulbücher gelten kann, so formuliert, als würde sie sich auf sämtliche Kopien irgendwelcher Printmedien beziehen. Man mag das für nebensächlich halten, weil sich in der Praxis keine Lehrerin und kein Lehrer um diese Details scheren wird. Tatsächlich wird aber durch solche immer restriktiveren Auslegungen die Grundlage für zukünftig immer höhere Zahlungen der Länder an die Schulbuchverlage gelegt. Während die Hochschulen mittlerweile gegen die Forderungen der Rechteinhaber vor Gericht ziehen, unterschreiben die Kultusminister offenbar einfach alles, was ihnen vorgelegt wird. Die Zeche zahlen am Ende die Eltern der schulpflichtigen Kinder.

3 Kommentare zu “Schultrojaner: egal, Hauptsache ihr zahlt”

  1. Dürfte ich falls bekannt bitte etwas genauer die Quelle oder Zusammensetzung der „knapp 10 Millionen Euro, die sie im Jahr dafür zahlen, dass sie proprietäre Unterrichtsmaterialien analog und digital kopieren dürfen“ erfahren,

  2. Ilja Braun sagt:

    Die Quelle ist der Gesamtvertrag, der im Text verlinkt ist. Im .pdf auf S. 5 sind 9 Millionen genannt. Zählt man die 600.000 im Jahr für digitale Nutzungen laut Ergänzungsvereinbarung hinzu, sind es eben fast 10 Millionen.

  3. Anonymous sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2013-02-19…

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