DIGITALE LINKE
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Störerhaftung: Eine Nachfragen produzierende Meldung

Weil sich am gestrigen Tag in meinem Bundestagsbüro die Ereignisse überschlugen (wegen Änderungen der Tagesordnung mussten zwei Reden zu Protokoll geschrieben werden sowie der Boykott parlamentarischer Arbeit durch die Koalition im Rechtsausschuss kritisiert werden), blieb so gut wie keine Zeit in die Timeline von Twitter zu schauen.

Als ich dann doch einmal in die Timeline schauen konnte, musste ich feststellen, dass von @Netz4ktivisten auf eine Meldung verlinkt wurde. Dort heißt es:

„Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network – „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. (…) Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.“

Offensichtlich unter Bezugnahme auf diesen Tweet postete @rawman81: „Was zum fick. Grüne und Linke haben sich enthalten.oO“. Und @matthiasgr setzte folgenden Tweet ab: „würde mich mal interessieren warum. Sehr bedauerlich, liebe @linksfraktion. @Halina_Waw was war da los?“

Tja, was war da los, was wird gespielt? Die Auflösung ist eigentlich ganz einfach. Mit der Annahme des Antrages der SPD wäre das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke nicht beschränkt worden. Die Meldung ist insoweit schlicht falsch. Mit der Annahme des Antrages der SPD wäre der Auftrag erteilt worden zu prüfen, wie eine Beschränkung des Haftungsrisikos erfolgen könnte, und die Bundesregierung hätte den Auftrag bekommen, einen Lösungsvorschlag vorzulegen. Kurz und gut: Der Antrag der SPD beinhaltet einen Prüfauftrag. In meiner Wahrnehmung ist das der gefühlte zwanzigste Prüfauftrag. Er schadet nichts, er nützt aber auch nichts. An den mit der Störerhaftung verbundenen Schwierigkeiten und Problemen ändert er aber überhaupt nichts.

Warum hat sich nun DIE LINKE enthalten? Auch diese Frage ist ganz einfach zu beantworten. Warum sollen wir einem Prüfauftrag zustimmen, wenn wir doch einen Lösungsvorschlag haben? Warum einen Umweg gehen, wenn doch der Weg geradeaus auch zum Ziel führt? Der von der LINKEN vorgelegte Gesetzentwurf – also unser Vorschlag für eine konkrete Lösung – basiert auf dem Gesetzentwurf der Digitalen Gesellschaft e.V. Lediglich die Begründung dazu wurde leicht verändert.

Würde der Gesetzentwurf der LINKEN angenommen, wäre das Problem der sog. Störerhaftung gelöst. Die Lösung kann wie folgt beschrieben werden. Die Betreiber öffentlicher WLANs sollen genauso wie gewerbliche Provider behandelt und von einer Haftung freigestellt werden. Durch eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) wollen wir klarstellen, dass die Betreiber öffentlicher WLANs ebenso als Diensteanbieter anzusehen sind wie große kommerzielle Provider. Bislang profitieren nur letztere von einer Haftungsfreistellung nach § 8 TMG. Eine solche Ergänzung des TMG stellte demnach nicht nur Rechtssicherheit her, sie korrigierte auch die in diesem Punkt nicht nachvollziehbare Unterlassung des BGH, WLAN-Betreiber nicht wie Provider behandeln zu wollen.

Bereits am 25. Oktober 2012 wurden sowohl der Antrag der SPD als auch der Gesetzentwurf der LINKEN im Bundestag behandelt. Die ganze Debatte kann hier (ab Seite 24494) nachgelesen werden. Ich habe in meiner Rede zum SPD-Antrag ausgeführt: „Damit wiederholt sie [die SPD, H.W.] im Großen und Ganzen das, was der Bundesrat am 12.09.2012 bereits der Bundesregierung aufgegeben hat. Wir halten nichts davon bereits erteilte Prüfaufträge zu wiederholen. Wir sind wieder einmal einen Schritt weiter und bringen einen Gesetzentwurf ein, der die bekannten Probleme nicht prüft, sondern löst.“

Ich finde nach wie vor, dass eine Enthaltung die richtige Entscheidung gewesen ist. Und vielleicht überzeugt das, was ich jetzt dazu aufgeschrieben habe, auch einige Menschen, bei denen gestern Aufregung herrschte.

 

Crosspost: blog.wawzyniak.de

Ein Kommentar zu “Störerhaftung: Eine Nachfragen produzierende Meldung”

  1. gerd-f sagt:

    Also Klartext!

    Der Wirt wo der brave Soldaten Schwejk sein Bier trinkt, dieser Wirt haftet jetzt für alle lästerlichen Worte des braven Soldaten!

    Oder anders gesagt, die deutsche Telekom als Dienstleister haftet für die Bereitstellung von Telofon und Leitungsverbingung wenn ein Stalker bei Frau Angela Merkel und Frau Claudia Roth in das Telefon stöhnt via Störerhaftung.

    Die Juristen in Schland, was darf man dazu sagen?

    Und was sagt „Die Linke“ zu den Giftgaslügen der USA gegen Syrien? Wieder eine eher Kriegsfreundliche „Linke“?