Die Europäische Kommission hat am 11.09.2013 den Entwurf einer Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents vorgelegt. Mit Artikel 23 der Verordnung würde die Netzneutralität faktisch abgeschafft, ein Zwei-Klassen-Internet zugunsten priorisierter Spezialdienste etabliert und sogar Netzsperren wären möglich. Da eine Verordnung, anders als eine Richtlinie, unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten entfaltet und von diesen nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, lautet eine der wesentlichen Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wie sich die Bundesregierung zum Verordnungsvorschlag der Kommission verhält.
Wenig bekannt war bislang, dass die Ständige Vertretung Deutschlands bei der EU bereits am 27.08.2013 in einem sogenannten Frühwarnbericht auf den immensen Zeitdruck hingewiesen hatte und darauf, dass das Vorhaben nach Vorstellung der Kommission bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (Ende Mai 2014) verabschiedet werden solle. Daher müsse die deutsche Seite entscheiden, so heißt es in dem Bericht weiter, ob sie der aktuellen Kommission durch einen raschen Abschluss der Vorschläge entgegen kommt oder aber einer vertieften Diskussion über Änderungen des Rechtsrahmens mit der neuen Kommission den Vorzug gibt. > Weiterlesen