Gestern Abend habe ich voller Freude gelesen, dass die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger noch vor Auslaufen der Bestimmungen 2012 das sog. Zugangserschwerungsgesetz, welches als Netzsperrengesetz bekannt ist, aufheben will. Zur Erinnerung: SPD und CDU hatten zu Zeiten der Großen Koalition dieses Gesetz beschlossen, die schwarz-gelbe Bundesregierung hat per Ministererlass eine Aussetzung des Gesetzes verordnet. Ein juristisch höchst fragwürdiger Vorgang. Das Gesetz sollte evaluiert werden.
Um den juristisch höchst fragwürdigen Zustand zu beenden, haben alle drei Oppositionsfraktionen Gesetzentwürfe (SPD, LINKE, GRÜNE) eingebracht, mit denen das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben werden soll. Dazu fand im Rechtsausschuß auch eine umfängliche Anhörung statt. Das Ergebnis war eindeutig: Netzsperren bringen nichts. Löschen statt Sperren ist die Devise!
Im heutigen Rechtsausschuss standen alle drei Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung. Die FDP beantragte Verschiebung. Sinnvoll, wenn man den Aussagen der Justizministerin glaubt, die ja ein Aufhebungsgesetz vorlegen will. Also hat meine Fraktion dem zugestimmt.
Nach dieser Verschiebung ergab sich dann die Möglichkeit, den parlamentarischen Staatssekretär Stadler zu befragen, was ich natürlich tat, wann denn mit dem Vorschlag der Justizministerin genau zu rechnen sei. Die Antwort von Staatssekretär Stadler war: Das wird in der Koalition noch besprochen, eine Terminierung ist noch nicht vorhanden.
Also heißt es weiter Druck zu machen und ein klein wenig zu hoffen, dass Frau Justizministerin recht bald mit dem Vorschlag eines Aufhebungsgesetzes kommt. An der Aufhebung führt kein Weg vorbei, denn schließlich belegen auch die Zahlen des BKA den Erfolg bei „Löschen statt Sperren“.
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