Seit Jahren herrscht beim Betreiben eines offenen WLANs rechtliche Unsicherheit. Seit Jahren wird die Politik hier zu einer Lösung gedrängt (Erst am Dienstag forderte der Verband eco, die Störerhaftung endlich zu beseitigen.). Seit Jahren ist nichts passiert. In ihrem Koalitionsvertrag (S.48) versprachen Union und SPD vollmundig, die Störerhaftung beim Betreiben eines offenen WLANs abzuschaffen. In der Digitalen Agenda (S.15) der Bundesregierung wurde diese Absichtserklärung noch einmal wiederholt. Allerdings sollte dies plötzlich nur für kommerzielle Betreiber öffentlicher WLANs gelten. Private blieben außen vor. Eine konkrete Gesetzesinitiative steht allerdings bis heute aus, so dass wir nur raten können, was die Bundesregierung nun genau vorhat. Wann sie etwas vorlegt, steht sowieso in den Sternen. Solange wollen wir nicht warten. Darum hat DIE LINKE im Bundestag zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Problem der Störerhaftung endlich beseitigt. Und zwar nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für private Personen. Der Gesetzentwurf basiert auf einem Entwurf, den die Digitale Gesellschaft bereits in der letzten Legislaturperiode allen Fraktionen zur Verfügung stellte und den DIE LINKE bereits damals mit leicht veränderter Begründung in den Bundestag einbrachte. Nächste Woche wird der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert.
Warum muss die Störerhaftung beseitigt werden? Störerhaftung bedeutet, dass jeder, der sein WLAN nicht oder nur unzureichend schützt und damit für jede Person in der Nähe zugänglich macht, dafür zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn diese Person bei der Verwendung des Internetzugangs eine Straftat begeht. Wenn ich also meiner Nachbarin mein WLAN zur Verfügung stellen möchte, weil diese sich keinen Internetzugang leisten kann, werde ich dafür zur Verantwortung gezogen, wenn sie sich illegal Musik oder Filme aus dem Netz herunterlädt. Auf den Punkt gebracht: Jeder, der sein WLAN öffnet, kann für die Straftaten, die andere mit Hilfe dieses Zugangs begehen, haftbar gemacht werden. Die Absurdität dieser Regelung liegt auf der Hand. Das wäre so, als würde der Staat für all die Unfälle, die auf den Straßen, die er baut und dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellt, haftbar gemacht werden, und nicht etwa die Unfallverursacher selbst.
Die Vorteile offener WLANs liegen auf der Hand. Gewerbetreibende hätten zum Beispiel die Möglichkeit, ihren Kunden einen weiteren Service anzubieten. Kommunen könnten offene WLANs aufbauen. Und jeder könnte sein WLAN für seine Nachbarn öffnen – ohne Angst . Vor allem aus sozialen Gesichtspunkten sind offene WLANs sinnvoll. Menschen mit geringem Einkommen, die sich keinen Internetanschluss leisten können, hätten so die Möglichkeit, das Internet kostenlos zu nutzen. Das wirkt sich besonders auf die Bildungschancen von Kindern aus. Denn Kinder ohne Internetzugang sind von online und kostenfrei verfügbarem Wissen abgeschnitten. Offene WLANs können also einen Beitrag dazu leisten, die zunehmende digitale Spaltung der Gesellschaft zu verringern.
Wir schlagen als Lösung vor, die im § 8 des Telemediengesetzes geregelte Haftungsfreistellung auch auf gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von WLANs auszuweiten. § 8 des Telemediengesetzes regelt, dass Internetanbieter nicht für fremde Informationen, die sie im Internet übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, verantwortlich sind. Unser Gesetzentwurf tut dabei zwei Dinge. Zum einen stellt er klar, dass auch Betreiber von WLANs als Diensteanbieter im Sinne des § 8 des Telemediengesetzes gelten und damit die dort aufgeführten Regelungen ebenfalls für sie gelten. Dabei ist egal, ob sie den Zugang absichtlich oder aufgrund unzureichender Sicherungsmaßnahmen fahrlässig anbieten. Zum anderen geht der Gesetzentwurf das bereits ausgeführte Problem der Störerhaftung an, indem er die Haftungsfreistellung auch für Ansprüche auf Unterlassung ausweitet. Bisher ist nämlich unklar, ob die Haftungsfreistellung auch Unterlassungsansprüche ausschließt. Das sind Fälle, in denen der Anbieter eines WLAN dafür zur Verantwortung gezogen werden kann, was ein Nutzer mit dem Zugang zum WLAN anstellt. Um hier die dringend notwendige Rechtssicherheit zu schaffen, schlagen wir vor, Unterlassungsansprüche gegen Anbieter von WLANs ausdrücklich auszuschließen.
Ein konkreter Gesetzentwurf liegt nun also auf dem Tisch. Union und SPD brauchen dem nur zustimmen und das Problem der Störerhaftung wäre endgültig beseitigt. Und wir könnten in Deutschland endlich das aufbauen, was in anderen Ländern längst Alltag ist: Ein offenen WLANs für jede und jeden.
[…] leben, dass rechtswidrige Inhalte verbreitet werden, in Regress genommen werden können. In einem Gesetzentwurf, den LINKE und Grüne bereits vor anderthalb Jahren gemeinsam vorlegten, regele man daher ausdrücklich nur, dass Betreiber offener Funknetze als Access-Provider, also […]