DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘EuGH’

Wie weiter nach dem EuGH-Urteil zu Google?

Noch gibt es auf die Frage keine Antwort. Klar ist bislang allenfalls, dass das jüngst ergangene EuGH-Urteil zu Suchmaschinenbetreibern zahlreiche Probleme aufwirft – nicht nur für Google. So hatte der Gerichtshof beispielsweise völlig offen gelassen, ab wann das „Recht auf Vergessenwerden“ – eine Camouflage: tatsächlich handelt es sich um ein Recht auf Nichtauffindbarkeit durch Suchmaschinen – eigentlich gilt.

Der im Ausgangsverfahren behandelte Fall der Zwangsversteigerung eines Grundstücks unter namentlicher Nennung des seinerzeitigen Eigentümers lag 16 Jahre zurück. Was aber gilt in Fällen, die nur zwei oder drei Jahre zurückliegen? Oder – noch wesentlich pointierter: Ab wann muss Google den Link auf das EuGH-Urteil selbst, in dem kurioserweise der Name der entsprechenden Person des Ausgangsfalls im Klartext wiedergegeben wurde und somit die Verletzung von dessen Persönlichkeitsrecht reproduziert wird, aus dem Index nehmen?

Ebenfalls vollkommen unklar ist, wie Suchmaschinenbetreiber angezeigte Verletzungen des Persönlichkeitsrechts überhaupt bearbeiten sollen. Letztere müssen ihre Ansprüche nach dem Urteil schließlich nicht mit einem zuvor erworbenen rechtlichen Titel unterlegen, sondern können diese etwa gegenüber Google frank und frei behaupten. > Weiterlesen

Die Volte des Gerichtshofs: Ein Kommentar zum Google-Urteil des EuGH

In der Presseberichterstattung wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen als Sieg der Bürgerrechte und als großer Erfolg gegenüber der Datenkrake Google gefeiert. In Wahrheit ist das Urteil zutiefst technologiefeindlich und stärkt große Suchmaschinenanbieter noch.

Was ist passiert? Der EuGH (C‑131/12) urteilt zunächst, dass Googles Geschäftstätigkeit der europäischen Gerichtsbarkeit unterliegt und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Suchmaschinen unter die Europäische Datenschutzrichtlinie fällt. So weit, so gut!

Sodann aber dreht das Gericht eine Volte: Der Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten sei im Falle einer Suchmaschine stärker zu bewerten als die ursprüngliche Veröffentlichung durch den Herausgeber einer Internetseite, auf den der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht letztlich zurückgeht. > Weiterlesen

EuGH: Vorratsdatenspeicherung de facto unmöglich?

Der EuGH (C-293/12, C-594/12) hat heute die Vorratsdatenspeicherung gekippt und rückwirkend außer Kraft gesetzt. Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig, lautet es knapp und vielversprechend im entsprechenden Leitsatz des Gerichts. Dennoch hat das Gericht die Richtlinie nicht in Bausch und Bogen zurückgewiesen, sondern ihr „eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung“ (Rn. 44) zuerkannt und insofern eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des mit ihr einhergehenden Eingriffs vorgenommen.

Halina Wawzyniak hat in einer ersten Bewertung bereits darauf hingewiesen, dass mit dem Urteil künftig durchaus eine verhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung möglich wäre. Zugleich verweist sie auf mehrere Randnummern des Urteils, die eine Vorratsdatenspeicherung als anlasslose Vorratsdatenspeicherung de facto unmöglich machten. Zwei davon seien hier wiedergegeben: > Weiterlesen

EuGH stärkt erneut Internetfreiheit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute erneut ein bahnbrechendes Urteil zur Bewahrung der Freiheit im Netz gefällt. In der Rechtssache (C-360/10) der belgischen Verwertungsgesellschaft SABAM gegen Netlog NV, Betreiber eines sozialen Netzwerkes in Belgien, urteilte das Gericht, dass ein Filtersystem zur präventiven Überwachung eine aktive Beobachtung der von den Nutzern gespeicherten Dateien erforderte und den Betreiber zu einer allgemeinen Überwachung der gespeicherten Informationen verpflichten würde, was nach der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verboten ist. > Weiterlesen

EuGH-Generalanwalt plädiert gegen Netzsperren

EuGH-Generalanwalt Cruz Villalón hat in seinem Schlussantrag zum Rechtsstreit zwischen der Belgischen Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Verleger (Sabam) und dem Brüsseler Internetzugangsanbieter Scarlet Extended SA (C-70/10) Netzsperren als unzulässigen Eingriff in die Europäische Grundrechtecharta bezeichnet:

Von diesen Merkmalen ausgehend meint Generalanwalt Cruz Villalón, dass die Einrichtung dieses Filter- und Sperrsystems eine Einschränkung des Rechts auf Beachtung des Kommunikationsgeheimnisses und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten, die durch die Grundrechtecharta geschützt sind, darstellt. Außerdem schränkt die Einführung eines solchen Systems die Informationsfreiheit ein, die ebenfalls durch die Grundrechtecharta geschützt wird. > Weiterlesen