Crosspost von DIE LINKE in Europaparlament
Anmerkungen zur Digitalen Binnenmarkt-Strategie (DSM-Strategie) der Europäischen Kommission aus kultur- und bildungspolitischer Perspektive
1. Kleine Vorgeschichte
Am 6. Mai 2015 hat die Kommission eine ehrgeizige Ankündigung veröffentlicht. Sie gilt der Schaffung eines harmonisierten Europäischen digitalen Binnenmarkt und ist damit der Aufschlag für die zweite von zehn strategischen Leitlinien der Kommission bis 2020, die Kommissionspräsident Junker am 15. Juli 2014 unter dem Titel: „Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“, vorstellte.
Ein wenig erinnern derartig umfassende Ankündigungen an die Dänischen Komödien der Olsenbande aus den 70er/80er Jahren. Man hat einen großen Plan. Doch auf dem Wege kommt ganz sicher so allerhand dazwischen. Für Unterhaltung ist also gesorgt. Die großen Mächte, die Egon Olsen ohnehin immer als Widersacher seiner Pläne im Visier hatte, gibt es in Gestalt solcher Lobbyisten, wie Digital und Business Europe sowie diverse Film- und Musikindustrieversteher ohnehin und die schlafen ganz sicher nicht, wenn in Brüssels EU-Kommission die digitale Welt entdeckt wird.
Die politischen Konfliktfelder sind lange schon beackert: Endlich, endlich, soll das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anpasst und europäisch harmonisiert werden. Wunderbar. Und ganz sicher brauchen wir (1) mehr Datenschutz für Bürgerinnen und Bürgern, mehr Schutz vor unkontrollierbaren Geheimdiensten und einen funktionierenden Alltag der digitalen Kommunikation und Wirtschaft, der allen zugänglich und dienstbar ist. Und deshalb verteidigen wir die Netzneutralität, damit alle denselben Zugang zu Netzen haben, die längst noch nicht überall verfügbar sind. Eine gute und für alle gleich zugängliche Infrastruktur wird von Bürgerinnen und Bürger, so wie von kleinen Unternehmen, die die weltweite digitale Kommunikation schätzen und nutzen wollen, benötigt, auch auf dem platten Lande und in der abgelegensten Bergregion.
Dann kommen die kleineren Problemchen: Wir finden doch alle, dass das Geoblocking irgendwie nicht zeitgemäß ist. Die Kommission listet in ihrer Ankündigung noch weitere Problemfelder auf und bauscht sie bisweilen zum eigentlichen Hintergrund ihrer Strategie auf: Viele Käuferinnen und Käufer scheuen noch immer den Onlinehandel über Ländergrenzen hinweg, weil sie dann in einem Dschungel von 28 Varianten der Käuferrechte landen und Vieles unklar bleibt. Abgesehen davon ist die Paketzustellung teuer, das Fussballspiel des öffentlich-rechtlichen Senders, bei dem ich schon Gebühren zahle, kann ich auf dem Rechner beim Urlaub im Nachbarland nicht mehr sehen. Manch Kommissionsvertreter stellt dann den Sinn der DMS-Strategie gern verkürzt so dar, als ob deren Ziel die Zerstreuung der Ängste der Käuferinnen und Käufer beim Online-Handel sei und sich die Kommission auf ihre Fahnen geschrieben hätte: „Leute, kauft mehr online…“.
Und wenn es denn zum Schwur kommt, diese – und schließlich noch ganz andere – Hürden endlich wegzuräumen, dann ahnt man schon, dass es eher so ablaufen könnte, wie mit dem Initiativbericht der Piratin Julia Reda.
Da wurde für eine offene Norm beim Urheberrecht gestritten, für Recht von Nutzerinnen und Nutzern und wie man glaubte, für selbstverständliche Kleinigkeiten, wie die Abschaffung von gravierendem Unsinn, z. B. der Panoramafreiheit, gekämpft. Am Ende einer aufgeregten Debatte blieb Vieles wie es bisher war: europäisch zerklüftet, mal im Positiven (2), mal im Negativen (3) … Immerhin, so konnte man festhalten, die Debatte hat endlich einmal mehr Menschen erreicht als drei Urheberrechtsanwälte. Sie sollte unbedingt auch weitergehen.
Zur Vorgeschichte der Digitalen Binnenmarkt (DSM)-Strategie gibt es natürlich noch viel mehr Stoff. Nur eines soll hier für Quellensucher gesichert und hinzugefügt werden, der medial nicht so beachtete Initiativbericht des JURI-Ausschussvorsitzenden, Pavel Svoboda, zum „EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten“, der fast zeitgleich zum Redabericht erarbeitet und abgestimmt wurde und in die nicht ausgestandene ACTA-Debatte um die – vor allem kommerzielle – Sicherung geistiger Eigentumsrechte erneut und sehr kommerziell orientiert eingriff.
Und es steht – zeitgleich zum Auftakt der DSM-Strategie eine Überarbeitung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes an, die in einem zweijährigen Trilog mit unklarem Ausgang hoffentlich mehr im Gepäck haben wird, als die sinnvolle Abschaffung von Roaminggebühren.
Im Rahmen des großen Plans der Kommission zur Europäischen Digitalen Binnenmarkts-Strategie wird all dies und mehr also wieder aufgerufen werden. Dazu gehören dann auch erneut der „Film im digitalen Zeitalter“, der mit dem Bericht von Bruno Wenta, erst kürzlich Thema im Parlament war, und die Audio-Visuelle Medienrichtlinie, sowie viele andere lange überarbeitungsbedürftige Richtlinien. Mit der DSM-Strategie kommen sie alle auf den Prüfstand.
2. Work in Progress
Die Kommission hat sich mit ihren 16 Initiativen, die sie im Rahmen der (DSM)-Strategie entwerfen will, viel vorgenommen. Die Konsultationen haben begonnen und die Ausschüsse haben die Arbeit aufgenommen, denn das Europäischen Parlament wird einen Bericht zu diesen Plänen vorlegen, geplant für Ende des Jahres 2015/Anfang 2016, für den selbstredend der Binnenmarkt- und Verbraucherausschuss – IMCO – und der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie – ITRE – federführend verantwortlich sind.
Der Kulturausschuss hat ganz früh in die Entstehung des Berichtes eingegriffen und ist auch in „verstärkter Zusammenarbeit“ gefragt und hat schon – auf der Basis einesEntwurfs einer Stellungnahme der Schattenberichterstatterin von der S&D, Petra Kammerevert, ihre eigenen Änderungsanträge eingesammelt und beginnt zu arbeiten, um im November seine ausdiskutierte Position abzustimmen.
In der ersten Debatte im Kulturausschuss hat Petra Kammerevert darauf verwiesen, dass sie selbst in ihre Stellungnahme präzisierend eingreifen wird. Sie war für den Kulturausschuss auch maßgeblich für die Neuregulation des Telekommunikationsmarktes zuständig. Sie berichtete davon, wie – bezogen auf die DSM-Strategie – zwischen den Ausschussvorsitzenden nicht völlig konfliktfrei die Arbeit am großen Bericht aufgeteilt wurde und es Orientierungen gab, dass sich die Ausschüsse je auf ihre Spezifika besinnen sollten.
Für den Kulturausschuss sollte dies insbesondere heißen, sich über den Aufschlag hinaus zur Bildung im digitalen Zeitalter zu äußern. Für Außenstehende ist es gut zu wissen, dass so einer Schattenberichterstatterin im Auftakt eine arg begrenzte Zeichenzahl zur Verfügung hat und auf der Basis dieses Aufschlagen dann erst die Arbeit an so einer Ausschussstellungnahme beginnt, einschließlich der Ergänzungen der Schattenberichterstatterin des Ausschusses.
3. Stand der Dinge oder Was werfen wir in diese Debatte
Martina Michels hat für die GUENGL hier die Arbeit aufgenommen und sechs Vorschläge unterbreitet. Dabei hat sie sich nicht streng von der Orientierung leiten lassen, dass die Kulturpolitikerinnen und -politiker vor allem ihre eigenen Ausschussbrötchen backen sollten. Sie ist davon ausgegangen, dass die digitalen Großthemen: Netzneutralität, Urheberrecht und Datenschutz immer auch ihre jeweiligen Spezifika, Auswirkungen und Besonderheiten im sogenannten Kulturbereich haben und daher in Gänze in jede Stellungnahme gehören. Mit wenigen Hinweisen zum Urheberrecht, zu Medien und Plattformen, sowie einer besseren kulturellen Bildung und mehr Medienkompetenz ist es nicht getan. Martina Michels hat deshalb sechs zusätzliche Abschnitte vorgeschlagen, die auf folgende Themen eingehen:
3.1. Netzneutralität erhalten
Die Sicherung der Netzneutralität ist ein zentrales Element einer sozial gerechten DSM-Strategie. Sie gehört deshalb nicht in einen Basar politischer Forderungen, die abgewogen oder gegeneinander aufgewogen werden können. So ein bisschen Basis-Netzneutralität ist eben keine mehr. Doch genau das droht derzeit mit der Neuregulierung des Telekommunikationsmarktes, wie Volker Tripp für die Digitale Gesellschaft kurz und übersichtlich auseinandernahm. Zum einen scheinen sich Politik und Wirtschaft, ganz schnell auf die Abschaffung der Roaminggebühren einigen zu können. Doch im Gegenzug soll die Politik sich mit der Bereitstellung von Zero-Rating-Modellen anfreunden, die Nutzerinnen und Nutzern nur zeit- und umfangbegrenzt ein schnelles und gleiches Netz gewähren würden. Das würde in Zukunft bedeuten, dass zahlungskräftige Käufer und große Unternehmen in der Überholspur auf der Datenautobahn fahren und anderen Information und Kommunikationswege reduziert werden. Das wäre der Tod auf Raten für individuelle Konsumenten und vor allem für öffentliche Netze, für Bildung, Wissenschaft, öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Zukunft und es wäre der Aufschlag für ein teures eGovernment und fröhliche Gewinnmargen für die Netzprivatisierer, die kommerziellen Telekommunikationsunternehmen.
3. 2. Breitbandausbau und öffentliches WLAN
Auch das zweite Themenfeld setzt noch einmal bei der Netzinfrastruktur an, aber nicht bei ihrer inneren Beschaffenheit und Nutzbarkeit, sondern beim noch immer schleppenden flächendeckenden Breitbandausbau. Wir müssen auch und besonders aus kulturpolitischer Perspektive diese Zielsetzung der Kommission unterstützen, obwohl sich damit sicherlich nochmals dezidiert der Regionalausschuss beschäftigen wird. Der Breitbandausbau, besonders auch in ländlichen Gebieten ist zu beschleunigen. Zugleich plädiert Martina Michels auch deshalb für eine gute moderne Netzinfrastrktur, will sie die Förderung von öffentlichen WLAN-Netzen in großen und kleinen Kommunen politisch unterstützt. Das mag man für verträumte Ideologie halten, doch real ist es eine Grundlage für moderne demokratische Verfahren, für Beteiligungshaushalte, Abstimmungen und mehr politische Öffentlichkeit. Die Breitbandinfrastruktur, auch in kommunalen Händen, ist sowohl für die soziale als auch für kulturelle Integration, für moderne Bildungs- und Informationsprozesse, sowie für Tourismus und die regionale Kulturwirtschaft ein unerlässliches Rückgrat ihrer zukünftigen Funktionsweise.
3. 3. Kein Geoblocking und mehr Portabilität
Die Orientierung der Kommission, Geoblocking und Portabilitätseinsschränkungen zu unterbinden, ist zu begrüßen. Nur die tendenzielle Einschränkung der Kommission auf den kommerziellen Bereich ist politisch nicht hineichend.
Zum einen ist es sinnvoll eine offene Debatte zwischen zwischen Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Verbrauchern anzuregen, in deren Ergebnis verbindlich geklärt wird, was „ungerechtfertigtes“ Geoblocking, so wie es die Kommission in ihrer Ankündigung formuliert, ausmacht.
Andererseits sind insbesondere aus der Perspektive des kulturellen Sektors die Bemühungen der Kommission zu unterstützen, damit Portabilitätsbeschränkungen über Ländergrenzen – bei vorangegangenem Rechteerwerb – aufgehoben werden.
3.4. Sprachenvielfalt und wachsende Multilingualität sichern und nutzen
Eine entscheidende kulturelle Grundlage eines Europäischen Digitalen Binnenmarktes ist die lebendige Vielfalt der Sprachen und eine wachsende Multilingualität. Die weltweite und besondere Europäische Sprachenvielfalt digital zu unterstützen, barrierefreier zu machen und Kompetenz fördernd zu sichern, wird eine wesentliche Voraussetzung sein, damit ein Digitaler Binnenmarkt sich gesellschaftlich nachhaltig entwickelt. Zum anderen schlummert darin natürlich auch ein Entwicklungspotential bei der Entwicklung von Sprachtechnologie, dass sich weltweit gut verkaufen lässt.
Innerhalb einer DSM-Strategie ist daher auf mindestens zwei Ebenen mehr zu unternehmen, um analoges und digitales „Sprachen-blocking“ zu überwinden.
Deshalb hat Martina Michels vorgeschlagen, die Forschung und Entwicklung vielsprachiger Übersetzungssoftware, die statistische, lernbasierte und maschinensprachlichen Technologien verbindet, umfangreicher zu fördern.
Daran ist die Erwartung (4) geknüpft, dass die Kommission auch im Rahmen der DSM-Strategie mehr Anstrengungen unternimmt, damit die technologische Basis für eine lebendige Sicherung und produktiven Nutzung der Europäischen Vielsprachigkeit schneller in Bildung, Film, Kulturellem Erbe, in Forschung und öffentlichen Behörden, sowie im beruflichen und unternehmerischen Alltag implementiert werden.
Die Förderung der Multilingualität – im Rahmen der DSM-Strategie wird seit langem eingefordert, im Rahmen der Lettischen Ratspräsidentschaft gab es eine große Konferenz zum Thema.
3. 5. Wissersspeicher öffnen, zugänglich und datensicher (auch für Daten der Nutzerinnen und Nutzer) machen
Die Kommission hat weitreichende Ankündigungen hinsichtlich der Nutzung moderner Wissensspeicher, wie Cloudtechnologien und das Text- und Datamining vorgestellt. Da bekommen sofort manche riesige Bauchschmerzen, denn Clouds sind Datensammelorte. Deshalb ist es richtig, dass deren Anwendungen zertifiziert werden sollten und dass bei der Nutzung im öffentlichen Sektor, in der Bildung an Hochschulen, in Bibliotheken, datenschutzrechtlich abgesicherte Cloudtechnologien verwendet werden.
Deren verstärkte Anwendung in Bildungsinstitutionen, öffentlichen Bibliotheken, Archiven verlangt zugleich auch besondere Aus- und Weiterbildungsbemühungen in Berufszweigen des Bibliothekswesens, der Archivierung und Dokumentation, so wie entsprechende multilinguale Zugänglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer.
3. 6. Medienkompetenz durch Internetkompetenz ergänzen
„Mehr Medienkompetenz“ – das singen Kulturpolitikerinnen und -politiker schon seit Jahren im Schlaf. Und die meisten wissen auch, dass sie durch eine umfassende Internetkompetenz zu ergänzen ist, in der eine Wissensvermittlung über Zugänglichkeit, Quellensicherheit und -sicherung, Datenschutz, Urheberrechtsentwicklung und Rechtesicherung bei eigener Contentproduktion stattfindet. Das muss denn auch so deutlich ausgesprochen werden.
In diesen Zusammenhang gehört dann auch, eine scheinbar ganz alte netzpolitische Forderung, im Rahmen der DSM-Strategie modernisiert und erneuert zu stellen: die Implementierung von free and open software in Bildungsinstitutionen und der öffentlichen Verwaltung ist verstärkt zu prüfen, da die Zugänglichkeit und Sichtbarkeit des Quellcodes, die Ressourcen schonende Mitbestimmung der öffentlichen Hand über die Anwendung kollaborierender Innovationen erhöht. Nein, wir müssen nicht alle Softwareingenieure werden, doch Grundlagen verstehen, das ist wie eine Sprache lernen, die heute als Kulturkompetenz gebraucht wird.
Erst mit mit mehr free and open software werden potentiell die digitalen Kompetenzen von Nutzerinnen und Nutzern – vor allem innerhalb von Bildungsinstitutionen – überhaupt erst qualifiziert.
Deshalb sollte auch angeregt werden, um Internetkompetenz auch mit Inhalt zu füllen, dass digitale Formen kollaborierten Arbeitens und Kommunizierens – unter Nutzung und Weiterentwicklung von CC-Lizenzen – über Länder- und Sprachgrenzen hinweg in Bildung, Aus- und Weiterbildung, sowie öffentlichen Forschungseinrichtungen mehr gelehrt, angewendet und bei Ausschreibungen gezielter gefördert werden.
Mit diesem ergänzenden Packen geht Martina Michels für die GUENGL jetzt in die Debatten um den großen Plan der Kommission. In einem digitalen Binnenmarkt steckt mehr Kulturpolitik als manch eine(r) vermutet. Da bleiben wir jetzt dran und werden berichten, was wir erreicht haben, was andere Interessantes und Unterstützenderes in die Debatte werfen, wo die Blockerer sind und was sie so tönen und worauf sich das Europäische Parlament letztlich verständigen konnte.
(1) „wir“, das sind objektiv so ziemlich alle außer große Telekommunikationsanbieter und deren zahlungskräftigste Kunden, die der Meinung sind, man könnte doch etwas Wettbewerbsvorteil auf schnellen Datenautobahnen einfach kaufen.
(2) So gelang es der Springer- und WAZ-Verlegerlobby nicht ihr unsägliches Leistungsschutzrecht, dass sie in Deutschland durchgesetzt hatten und so ganz nebenbei ein Angriff auf viele Blogger darstelle, aber immer mit dem verführerischen Argument der Sicherung des Qualitätsjournalismus hantierte, gleich in der ganzen EU zu etablieren. Die Mehrheit der Angeordneten im EP lehnte einen in letzter Minute eingebrachten entsprechenden Änderungsantrag ab.
(3) Die Panoramafreheit, eher ein Nischenthema, wenn man auf das ganze Urheberrecht schaut, wird ein Vorfeld der Berichtsabstimmung derart wild medial begleitet, dass ihre Anschaffung in allen Ländern drohte, obwohl die Berichterstatterin genau das Gegenteil wollte. Das Ergebnis der Abstimmung ist jetzt die Beibehaltung des Status Quo. In manchen Ländern, wie Frankreich existiert das Verbot der Panoramafreiheit weiter und es ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit und Urheberrechtsverletzung, wenn man den Eiffelturm, eingehüllt in eine Lightshow, fotografiert und sein Urlaubserlebnis – gepostet – mit nach Hause tragen will, ganz zu schweigen von der gelungenen Vermarktung der Straßenfotografie, auf der urheberrechtlich geschützte architektonische Artefakte zu sehen sind.
(4) Große Schritte der Unterstützung von Multilingualität hat die Kommission längst angeschoben: „Zum diesjährigen European Day of Languages am 26.09., hat die EU-Kommission einen entscheidenden Schritt in Richtung der Unterstützung eines tatsächlich multilingualen digitalen Binnenmarkts unternommen: Mit Hilfe der Connecting Europe Facility (CEF.AT) werden verschiedene Anwendungsbereiche im öffentlichen Dienst unterstützt, die künftig ohne Sprachbarrieren nutzbar sein sollen, insbesondere in den Bereichen Kundenrechte, Gesundheit, öffentliches Auftragswesen, Sozialversicherung und Kultur. Die Plattform beinhaltet auch europaweite Online-Dienstleistungen wie Europeana, das Open Data Portal oder die Online Dispute Resolution- Plattform…“ schreibt das Deutsche Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI), in einem Beitrag: „Universeller Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen über Sprachbarrieren hinweg“ am 23. 9. 2015.
[…] Schattenberichterstatterin hatte ich sechs Punkte in die Debatte eingebracht. Mehrheitlich hatte die Verfasserin der Stellungnahme des Kulturausschusses, Petra Kammerevert von […]
[…] Am 19. Januar 2016 hat das Europaparlament über einen Bericht zum Digitalen Binnenmarkt abgestimmt. Worum es bei diesem empfehlenden Dokument geht, bevor uns die Kommission mit ihren Gesetzesvorhaben erschlägt, wird u. a. im hier dokumentierten crosspost von der Delegationswebsite der Linken in Europa (3.10.2015) und der Homepage der Digitalen Linken erläutert. […]