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Archiv für die Kategorie ‘Überwachung’

EuGH: Vorratsdatenspeicherung de facto unmöglich?

Der EuGH (C-293/12, C-594/12) hat heute die Vorratsdatenspeicherung gekippt und rückwirkend außer Kraft gesetzt. Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig, lautet es knapp und vielversprechend im entsprechenden Leitsatz des Gerichts. Dennoch hat das Gericht die Richtlinie nicht in Bausch und Bogen zurückgewiesen, sondern ihr „eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung“ (Rn. 44) zuerkannt und insofern eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des mit ihr einhergehenden Eingriffs vorgenommen.

Halina Wawzyniak hat in einer ersten Bewertung bereits darauf hingewiesen, dass mit dem Urteil künftig durchaus eine verhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung möglich wäre. Zugleich verweist sie auf mehrere Randnummern des Urteils, die eine Vorratsdatenspeicherung als anlasslose Vorratsdatenspeicherung de facto unmöglich machten. Zwei davon seien hier wiedergegeben: > Weiterlesen

NSA-Untersuchungsausschuss: Streng geheim oder noch geheimer?

Gestern hat sich der durch die Snowden-Enthüllungen ausgelöste Untersuchungsausschuss des Bundestages konstituiert. Untersuchungsgegenstand ist die Spionage durch die NSA und andere Auslandsgeheimdienste der „Five Eyes“-Koalition (neben den USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland) in Deutschland. Zu den Aufgaben des Ausschusses zählt ferner darüber aufzuklären, ob deutsche Geheimdienste Bestandteil eines „Ring“-Tausches sind, in dem der jeweils anderen Seite Daten übermittelt werden, die diese nach dem jeweils national geltenden Recht selbst nicht erheben darf.

Inwieweit in beiden Fragen Aufklärung erlangt werden kann, ist allerdings mehr als ungewiss. Zum einen liegen nachhaltige Auskünfte der britischen und der US-Regierung, wie sie von der Bundesregierung bereits im Sommer und Herbst letzten Jahres eingefordert wurden, nicht vor und sind auch in Zukunft nicht zu erwarten. Schließlich können ausländische Zeugen weder vorgeladen werden, noch Aussagen von ihnen erzwungen werden. Zum anderen zeichnet sich eine Strategie ab, mit der der zweite Teil des Untersuchungsgegenstands torpediert werden könnte. > Weiterlesen

Nicht kontrollierbar

Jan Korte und die Bundestagsfraktion DIE LINKE haben sich in einer Kleinen Anfrage „Die strategische Rasterfahndung des Bundenachrichtendienstes (BND) im Zeitraum 2002 – 2012“ nach der Bilanz der verdachtslosen Fernmeldeüberwachung des Geheimdienstes erkundigt. Die Antworten der Bundesregierung (BT-Drs. 18/733) wurden im wesentlichen bereits von Kai Biermann auf Zeit Online seziert und eingeordnet. Da sich der vom Bundestag eingesetzte NSA-Untersuchungsausschuss auch mit der Rolle des BND im Konzert der westlichen Spionageapparate beschäftigen wird, das Thema daher auf der Tagesordnung bleiben wird, dokumentieren wir im folgenden eine interne Auswertung aus den Reihen der Bundestagsfraktion.

Auswertung der Antworten der Bundesregierung

1. Auffällig ist zunächst, dass die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung weder dem Vorwurf widerspricht, die technischen Bedingungen der Netzinfrastruktur seien seinerzeit in der Gesetzesbegründung zur Novellierung des G 10-Gesetzes (Juni 2001) falsch dargestellt worden, noch dem seit den Snowden-Enthüllungen im Raum stehenden Verdacht, die westlichen Geheimdienste unterhielten untereinander einen Tauschring, mit dem sie Zugriff auf ihnen aktiv zu erheben untersagte Inlandskommunikation erhielten. > Weiterlesen

Bundesregierung zu Snowden-Aussage: „Neben der Sache“

Edward Snowden hat vor 12 Tagen vor dem mit der Untersuchung zur geheimdienstlichen Massenüberwachung befassten Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments schriftlich ausgesagt (pdf), „Deutschland wurde bedrängt, sein G-10-Gesetz zu ändern, um die NSA zu befriedigen, und hat die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Bürger untergraben“. Die Frage, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, hat Halina Wawzyniak an die Bundesregierung gestellt.

Die Antwort (pdf) lautet:

Die Einzelheiten der Motive für die Novellierung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) im Jahre 2009 können der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/509), dem Ausschussbericht (BT-Drs. 16/12448) und den weiteren Materialien der parlamentarischen Befassung (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/58/5862.html) entnommen werden. Die Annahme, der Deutsche Bundestag beschließe Gesetze, „um die NSA zu befriedigen“, ist neben der Sache. > Weiterlesen

Justizminister Maas: Vorratsdatenspeicherung kommt, egal wie der EuGH entscheidet

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat heute im Rechtsausschuss seine Agenda für das laufende Jahr vorgestellt. Interessant waren dort seine Einlassungen zur Vorratsdatenspeicherung. Halina Wawzyniak, für DIE LINKE Obfrau im Rechtsausschuss, gibt diese in ihrem Blog wie folgt wieder:

Schließlich ging es noch um die Vorratsdatenspeicherung. Da wurde es dann völlig abwegig. Wenn der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären würde, dann würde nicht auf eine neue Richtlinie gewartet werden, sondern dennoch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Das erschien mir dann doch nicht nachvollziehbar. Die Begründung für die Vorratsdatenspeicherug war ja immer die Richtlinie. Also fragte ich nach. Es wurde aber nicht besser. Man gehe davon aus, dass möglicherweise die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH für unzulässig erklärt wird, nicht aber das Instrument Vorratsdatenspeicherung. Es sei deshalb angestrebt “präventiv” zu handeln und nicht auf eine neue Richtlinie zu warten. Man könne ja durch eine strenge Regelung in einem deutschen Gesetz auf die neue EU-Richtlinie Einfluss nehmen. > Weiterlesen

Causa Snowden: Warum die Sachverhaltsaufklärung der Bundesregierung kein Ende nimmt

Ein halbes Jahr nach den ersten Geheimdienst-Enthüllungen von Edward Snowden gibt die Bundesregierung Auskunft über den Stand der von ihr geleisteten Sachverhaltsaufklärung. Der hölzerne Begriff ist Programm und zugleich Vorbedeutung. Zu entnehmen ist er der Antwort der Regierung (BT-Drs. 18/159) auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Bundestagsfraktion Die Linke. Dieser sind – jenseits des Sachverhalts, dass die Aufklärung in entscheidenden Fragen erneut in die Geheimschutzstelle des Bundestages verschoben wird – zwei bemerkenswerte Sätze zu entnehmen. Erstens: Die Prüfung der auf Basis der Snowden-Enthüllungen in den Medien erhobenen Vorwürfe habe ergeben, „dass der jeweils in Rede stehende Sachverhalt im Einklang mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen steht.“ Zweitens: Andere Sachverhalte bedürften weiterer Aufklärung, „die die Bundesregierung weiterhin konsequent betreibt.“ Die Sachverhaltsaufklärung dauert dort an, wo keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen. Nämlich: Ob von US-amerikanischen und britischen Auslandsvertretungen Abhöraktivitäten ausgehen. Inwieweit von US-amerikanischen und britischen Geheimdiensten eine Überwachung von deutschen Kommunikationsdaten erfolgt. Welche Erkenntnisse über Projekte und Programme wie PRISM, TEMPORA, XKeyscore bestehen. Oder anders ausgedrückt: Eine andauernde Sachverhaltsaufklärung ist in nahezu allen entscheidenden, mit dem Überwachungsskandal aufgeworfenen Fragen erforderlich. > Weiterlesen

Kontrolliert von Juristen – Die BND-Rasterfahndungsbilanz im Zehn-Jahres-Vergleich (Teil IV)

Die G 10-Kommission besteht nach § 15 Abs. 1 G 10 aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern. Diese werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Ihre Amtszeit endet mit Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr. Sie sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Auch muss es sich nicht um Mitglieder des Bundestages handeln.

Ein Blick auf die aktuelle Zusammensetzung der Kommission zeigt, dass alle Mitglieder, einschließlich der stellvertretenden, männlich und – mit einer Ausnahme: einem Betriebswirt – nach Ausbildungsstand Juristen sind. Zudem besteht eine Art Senioritätsprinzip. Das Durchschnittsalter (Stand: 29.11.2013) der Mitglieder beträgt 73 Jahre. Werden die stellvertretenden Mitglieder – sie besitzen Rede- und Fragerecht, sind aber nicht stimmberechtigt – hinzugerechnet, ergibt sich immer noch ein recht stolzes Durchschnittsalter von fast 68 Jahren. Vorsitzender ist Hans de With (SPD), von 1969 bis 1994 Mitglied des Bundestages und von 1974 bis 1982 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Stellvertretender Vorsitzender ist Erwin Marschewski (CDU), von 1983 bis 2005 Mitglied des Bundestages und von 1991 bis 2002 innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. > Weiterlesen

20 Prozent von allem – Die BND-Rasterfahndungsbilanz im Zehn-Jahres-Vergleich (Teil III)

Die Einführung der 20-Prozent-Regelung erfolgte mit der Novellierung des G 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 – also noch vor den für weitere Gesetzesverschärfungen folgenreichen Ereignissen vom 11. September. Der Überarbeitung vorausgegangen war die bereits genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999. Durch sie wurde der Gesetzgeber verpflichtet, das G 10 in Teilen nachzubessern. Das geschah auch: Zu den Nachbesserungen allerdings traten Erweiterungen, die über den Regelungsauftrag des Gerichts hinausgingen. Hierzu zählte die neu aufgenommene 20-Prozent-Grenze. Diese war das Resultat einer einfachen wie beflissentlichen Addition. Doch der Reihe nach:

Seinerzeit hatte das Bundesverfassungsgericht positiv vermerkt, dass die strategische Fernmeldekontrolle – entsprechend der damals geltenden Gesetzeslage – auf den internationalen nicht leitungsgebunden Telekommunikationsverkehr (Richtfunk und Satellit) begrenzt war und dessen quantitativer Anteil „etwa zehn Prozent des gesamten Fernmeldeaufkommens“ betrug. Da die Leitwegebestimmung nach Kapazität und Auslastung automatisch erfolge, so das Gericht weiter, könne zudem weder von den Kommunikationsteilnehmern noch vom BND vorhergesehen werden, ob ein Kommunikationsvorgang leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden verlaufe. Ergo sei „eine flächendeckende Erfassung jedenfalls des internationalen Fernmeldeverkehrs nicht zu besorgen“ – daher eine tatsächlich Erfassung individueller Kommunikationsverkehre mit dem Ausland „nur selten der Fall“. (1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95, Rz. 222/223) > Weiterlesen

Niemand hat die Absicht …

… die bei der Erhebung der LKW-Maut anfallenden Daten für andere Zwecke als die Abrechnung der LKW-Maut zu nutzen. So hieß es bei der Einführung der LKW-Maut. Streng zweckgebunden sollte alles sein und deshalb wurde die Zweckbindung auch in das Gesetz geschrieben. Die Beruhigungsstrategie half.

Nun meldet Spiegel Online, dass Noch-Innenminister Friedrich die Sicherheitsbehörden auf die Datensätze aus dem Mautsystem zugreifen lassen möchte. Wer Friedrich kennt, der wird wenig überrascht sein. Friedrich spricht aus, was seit Einführung der LKW-Maut immer wieder gefordert wurde.

Die Begründung für den gewünschten Zugriff ist so einfach wie bescheuert. Durch den fehlenden Zugriff auf die Datensätze aus dem Mautsystem „haben Sicherheitsbehörden auch zur Aufklärung von Kapitalverbrechen oder zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben keinen Zugriff.“

Do you remember? Diese Begründung muss immer herhalten, wenn neue Überwachungssysteme nach der Devise: „was technisch möglich ist, wollen wir auch machen“, eingesetzt werden sollen. Die Argumentation mit den Kapitalverbrechen kennen wir schon aus der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Angesichts der Tatsache, dass die Maut derzeit nur für LKW gilt, muss die Forderung nach Einführung einer PKW-Maut auch noch einmal unter dem Überwachsungs-Aspekt gesehen werden. > Weiterlesen

Zeitreisen: Ströbele trifft Snowden, aber nicht sich selbst

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele hat sich, wie tageschau.de berichtet, in Moskau mit Edward Snowden getroffen. Thema des Gesprächs war ein möglicher Untersuchungsausschuss des Bundestags zur NSA-Abhöraffäre. Ströbele schilderte Snowden demnach auch die Möglichkeiten, unter freiem Geleit nach Deutschland kommen zu können. Zuletzt hatte in diesem Zusammenhang Die Welt über ein von der Linksfraktion – richtig: von einem Abgeordneten der Fraktion – in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages berichtet, nach dem dies grundsätzlich möglich wäre.

Snowden allerdings hat bei der Zusammenkunft allem Anschein nach kein großes Interesse daran gezeigt, nach Deutschland zu reisen. Davon dürfte ihm auch dringend abzuraten sein. Erinnert sei nur an die Vorkommnisse im Rahmen der Flugreise von Boliviens Präsident Evo Morales Anfang Juli 2013. Auf dem Rückflug von Moskau nach La Paz wurde dessen Maschine unter dem von US-Behörden geäußerten Verdacht, Snowden sei an Bord, von mehreren europäischen Ländern die Überflugrechte verweigert. Zu einer Landung in Wien gezwungen, soll es dort dann mehr oder minder freiwillig zu einer Durchsuchung der Maschine gekommen sein. > Weiterlesen