Der EuGH (C-293/12, C-594/12) hat heute die Vorratsdatenspeicherung gekippt und rückwirkend außer Kraft gesetzt. Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig, lautet es knapp und vielversprechend im entsprechenden Leitsatz des Gerichts. Dennoch hat das Gericht die Richtlinie nicht in Bausch und Bogen zurückgewiesen, sondern ihr „eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung“ (Rn. 44) zuerkannt und insofern eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des mit ihr einhergehenden Eingriffs vorgenommen.
Halina Wawzyniak hat in einer ersten Bewertung bereits darauf hingewiesen, dass mit dem Urteil künftig durchaus eine verhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung möglich wäre. Zugleich verweist sie auf mehrere Randnummern des Urteils, die eine Vorratsdatenspeicherung als anlasslose Vorratsdatenspeicherung de facto unmöglich machten. Zwei davon seien hier wiedergegeben: > Weiterlesen