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Posts mit dem Tag ‘G 10’

Nicht kontrollierbar

Jan Korte und die Bundestagsfraktion DIE LINKE haben sich in einer Kleinen Anfrage „Die strategische Rasterfahndung des Bundenachrichtendienstes (BND) im Zeitraum 2002 – 2012“ nach der Bilanz der verdachtslosen Fernmeldeüberwachung des Geheimdienstes erkundigt. Die Antworten der Bundesregierung (BT-Drs. 18/733) wurden im wesentlichen bereits von Kai Biermann auf Zeit Online seziert und eingeordnet. Da sich der vom Bundestag eingesetzte NSA-Untersuchungsausschuss auch mit der Rolle des BND im Konzert der westlichen Spionageapparate beschäftigen wird, das Thema daher auf der Tagesordnung bleiben wird, dokumentieren wir im folgenden eine interne Auswertung aus den Reihen der Bundestagsfraktion.

Auswertung der Antworten der Bundesregierung

1. Auffällig ist zunächst, dass die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung weder dem Vorwurf widerspricht, die technischen Bedingungen der Netzinfrastruktur seien seinerzeit in der Gesetzesbegründung zur Novellierung des G 10-Gesetzes (Juni 2001) falsch dargestellt worden, noch dem seit den Snowden-Enthüllungen im Raum stehenden Verdacht, die westlichen Geheimdienste unterhielten untereinander einen Tauschring, mit dem sie Zugriff auf ihnen aktiv zu erheben untersagte Inlandskommunikation erhielten. > Weiterlesen

Bundesregierung zu Snowden-Aussage: „Neben der Sache“

Edward Snowden hat vor 12 Tagen vor dem mit der Untersuchung zur geheimdienstlichen Massenüberwachung befassten Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments schriftlich ausgesagt (pdf), „Deutschland wurde bedrängt, sein G-10-Gesetz zu ändern, um die NSA zu befriedigen, und hat die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Bürger untergraben“. Die Frage, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, hat Halina Wawzyniak an die Bundesregierung gestellt.

Die Antwort (pdf) lautet:

Die Einzelheiten der Motive für die Novellierung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) im Jahre 2009 können der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/509), dem Ausschussbericht (BT-Drs. 16/12448) und den weiteren Materialien der parlamentarischen Befassung (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/58/5862.html) entnommen werden. Die Annahme, der Deutsche Bundestag beschließe Gesetze, „um die NSA zu befriedigen“, ist neben der Sache. > Weiterlesen

Kontrolliert von Juristen – Die BND-Rasterfahndungsbilanz im Zehn-Jahres-Vergleich (Teil IV)

Die G 10-Kommission besteht nach § 15 Abs. 1 G 10 aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern. Diese werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Ihre Amtszeit endet mit Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr. Sie sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Auch muss es sich nicht um Mitglieder des Bundestages handeln.

Ein Blick auf die aktuelle Zusammensetzung der Kommission zeigt, dass alle Mitglieder, einschließlich der stellvertretenden, männlich und – mit einer Ausnahme: einem Betriebswirt – nach Ausbildungsstand Juristen sind. Zudem besteht eine Art Senioritätsprinzip. Das Durchschnittsalter (Stand: 29.11.2013) der Mitglieder beträgt 73 Jahre. Werden die stellvertretenden Mitglieder – sie besitzen Rede- und Fragerecht, sind aber nicht stimmberechtigt – hinzugerechnet, ergibt sich immer noch ein recht stolzes Durchschnittsalter von fast 68 Jahren. Vorsitzender ist Hans de With (SPD), von 1969 bis 1994 Mitglied des Bundestages und von 1974 bis 1982 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Stellvertretender Vorsitzender ist Erwin Marschewski (CDU), von 1983 bis 2005 Mitglied des Bundestages und von 1991 bis 2002 innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. > Weiterlesen

20 Prozent von allem – Die BND-Rasterfahndungsbilanz im Zehn-Jahres-Vergleich (Teil III)

Die Einführung der 20-Prozent-Regelung erfolgte mit der Novellierung des G 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 – also noch vor den für weitere Gesetzesverschärfungen folgenreichen Ereignissen vom 11. September. Der Überarbeitung vorausgegangen war die bereits genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999. Durch sie wurde der Gesetzgeber verpflichtet, das G 10 in Teilen nachzubessern. Das geschah auch: Zu den Nachbesserungen allerdings traten Erweiterungen, die über den Regelungsauftrag des Gerichts hinausgingen. Hierzu zählte die neu aufgenommene 20-Prozent-Grenze. Diese war das Resultat einer einfachen wie beflissentlichen Addition. Doch der Reihe nach:

Seinerzeit hatte das Bundesverfassungsgericht positiv vermerkt, dass die strategische Fernmeldekontrolle – entsprechend der damals geltenden Gesetzeslage – auf den internationalen nicht leitungsgebunden Telekommunikationsverkehr (Richtfunk und Satellit) begrenzt war und dessen quantitativer Anteil „etwa zehn Prozent des gesamten Fernmeldeaufkommens“ betrug. Da die Leitwegebestimmung nach Kapazität und Auslastung automatisch erfolge, so das Gericht weiter, könne zudem weder von den Kommunikationsteilnehmern noch vom BND vorhergesehen werden, ob ein Kommunikationsvorgang leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden verlaufe. Ergo sei „eine flächendeckende Erfassung jedenfalls des internationalen Fernmeldeverkehrs nicht zu besorgen“ – daher eine tatsächlich Erfassung individueller Kommunikationsverkehre mit dem Ausland „nur selten der Fall“. (1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95, Rz. 222/223) > Weiterlesen

Zahlen außer Kontrolle – Die BND-Rasterfahndungsbilanz im Zehn-Jahres-Vergleich (Teil II)

Um zu beteuern, dass der BND selbst im Berichtszeitraum 2010 die strategische Fernmeldeaufklärung nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllte, hob das Parlamentarische Kontrollgremium mit Sitzung vom 29. Februar 2012 die Verpflichtung zur Geheimhaltung auf und gab eine öffentliche Bewertung ab. Das ist nach § 10 Abs. 2 Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder möglich und war ursprünglich als ein Sanktionsinstrument zur Herstellung zumindest partieller Öffentlichkeit gedacht. Im vorliegenden Fall wurde es zu einer Art Vertrauenserweis genutzt.

In seiner den BND entlastenden Bewertung verlautbarte das Gremium, „dass die hohe Zahl der erfassten E-Mails im Jahre 2010 ein bislang einmaliger Ausreißer aufgrund einer weltweiten Spamwelle war. Es wurde deutlich, dass aufgrund von Verfahrenssicherungen der inländische E-Mail-Verkehr nicht betroffen ist. Der Aufklärung unterliegt lediglich ein eingeschränkter Teil internationaler Verkehre, der automatisiert stark gefiltert wird. Nur ein geringer Anteil dieser E-Mails wird manuell bearbeitet.“ > Weiterlesen

Sinkende Trefferrelevanz bei stark steigender Netzüberwachung – Die BND-Rasterfahndungsbilanz im Zehn-Jahres-Vergleich (Teil I)

Im Folgenden werden die Ergebnisse einer deskriptiv statistischen Auswertung über Art, Umfang und Entwicklung der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 Artikel 10-Gesetz (G 10) durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für den Zeitraum 2001–2011 vorgelegt. Diese betrifft die Überwachung von internationalen Telekommunikationsverkehren, die von oder nach Deutschland geführt werden.

Nicht erfasst sind folglich die strategischen Kontrollen der Telekommunikation gemäß § 8 G 10. Hierbei handelt es sich um sogenannte Individualmaßnahmen des BND, die bei Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland – z.B. in Entführungsfällen – angeordnet werden können. Darüber hinaus ist der BND gemäß § 3 G 10 zu Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses in Einzelfällen befugt. Sie sind gegen einzelne Verdächtige sowie Umfeldpersonen und Vereinigungen gerichtet und hier ebenfalls nicht erfasst. > Weiterlesen