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Bundesregierung zu Snowden-Aussage: „Neben der Sache“

Edward Snowden hat vor 12 Tagen vor dem mit der Untersuchung zur geheimdienstlichen Massenüberwachung befassten Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments schriftlich ausgesagt (pdf), „Deutschland wurde bedrängt, sein G-10-Gesetz zu ändern, um die NSA zu befriedigen, und hat die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Bürger untergraben“. Die Frage, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, hat Halina Wawzyniak an die Bundesregierung gestellt.

Die Antwort (pdf) lautet:

Die Einzelheiten der Motive für die Novellierung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) im Jahre 2009 können der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/509), dem Ausschussbericht (BT-Drs. 16/12448) und den weiteren Materialien der parlamentarischen Befassung (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/58/5862.html) entnommen werden. Die Annahme, der Deutsche Bundestag beschließe Gesetze, „um die NSA zu befriedigen“, ist neben der Sache.

Eine wesentliche Regelung der Novelle diente im Übrigen der Umsetzung der Verfassungsrechtsprechung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (jetzt in § 3a G 10 geregelt). Es kann keine Rede davon sein, dass mit dem Gesetz „die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Bürger untergraben“ werden.

Kurioser Nebenaspekt: nach dem Datum 2009 wurde weder gefragt, noch hat es Snowden in seiner Aussage erwähnt. Und von 2002 bis 2013 gab es insgesamt 18 Änderungen am G 10-Gesetz.

 

Nachbemerkung: Der von der Bundesregierung angegebene, hier nach den Angaben im Original wiedergegebene Link führt zu einer Fehlermeldung.

Ein Kommentar zu “Bundesregierung zu Snowden-Aussage: „Neben der Sache“”

  1. Duckhome sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2014-03-30

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