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Archiv für die Kategorie ‘Urheberrecht’

Nicht genaues weiß die Bundesregierung nicht – Neues zum Leistungsschutzrecht

Seit 1. August 2013 gilt nun das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nach viel Kritik boxte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung das Gesetz durch. Schon damals zeichnete sich ab, dass sich niemand so recht Gedanken darüber gemacht hatte, wie dieses Leistungsschutzrecht eigentlich umgesetzt werden soll.

So ist es nicht verwunderlich, dass es nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erst mal ruhig wurde. Google und andere Suchmaschinenbetreiber reagierten und verlangten von den Verlegern eine Erklärung, dass sie zunächst auf ihre Ansprüche nach dem Leistungsschutzrecht verzichteten. Sollten sie diese Erklärung nicht unterschreiben, würden sie ausgelistet. Selbst große Verlage wie Springer, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger stets forciert hatten, unterschrieben diese Erklärung. Auf die Klicks wollte man halt doch nicht verzichten. Danach passierte erst mal nichts. > Weiterlesen

Leistungsschutzrecht: VG Media verlangt 11 Prozent und verklagt Google

Das im vergangenen Jahr beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird durch die VG Media wahrgenommen. Erst jüngst – unter dem Datum vom 13. Juni 2014 – veröffentlichte diese im Bundesanzeiger (dort abrufbar unter Eingabe des Suchbegriffs „VG Media“) ihren „Tarif Presseverleger“. Demnach verlangt die Verwertungsgesellschaft für die öffentliche Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen 11 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer „auf sämtliche Brutto-Umsätze, einschließlich der Auslandsumsätze, die der Nutzer und/oder mit ihm gem. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen unmittelbar und mittelbar“ damit erzielt. > Weiterlesen

Reise in die Vergangenheit – ein Besuch auf dem DACH-Urheberrechtsforum

Am vergangenen Dienstag und Mittwoch trafen sich Teile der Kreativwirtschaft in der Kalkscheune in Berlin. Dabei wurde in einem geschlossenen Teil mit Judikative und Exekutive über die Möglichkeiten von Ermittlungen im Bereich von Urheberrechtsverletzungen gesprochen – und in einem offenen Teil mit Vertretern aus Kulturwirtschaft und Politik über gesetzliche Rahmenbedingungen, vor allem im europäischen Kontext. Der Autor dieses Textes ist Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Herbert Behrens und nahm am Mittwoch als Gast an der Veranstaltung teil. [Red.]

Die Kreativwirtschaft wünscht sich Netzsperren. Dieser Eindruck entsteht, wenn man das DACH-Urheberrechtsforum der Urheberrechtsorganisationen GVU ( Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.), SAFE (Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie), VAP (Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche) und ZEUS (Zentrum für Urheberrechtsschutz gGmbH) am Mittwoch besuchte. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Netzsperren in Europa zumindest nicht verbietet. Wenn auch nicht unbedingt gewollt, zogen sich das Urteil und die entsprechende Richtlinie wie ein roter Faden durch die Veranstaltung. > Weiterlesen

Willentlicher Konstruktionsfehler: Ein Blick auf das Netzsperrenurteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden, dass Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen zulässig sein können (Urteil in der Rechtssache C-314/12). Konkret ging es um den österreichischen Internetzugangsanbieter UPC Telekabel.

Die Filmproduktionsgesellschaften Constantin Film und Wega hatten gegen diesen beantragt, eine Website zu sperren, auf denen von ihnen produzierte Filme zum Download oder per Streaming ohne ihre Zustimmung angeboten wurden. Das Handelsgericht Wien ordnete daraufhin an, den Zugang zur beanstandeten Website durch das Blockieren des Domainnamens und der IP-Adresse umzusetzen. In der Revision wurde der Beschluss zunächst mit der Maßgabe abgewandelt, nicht der Sachverhalt an sich sei zu beanstanden, jedoch sei die Benennung des Mittels rechtsfehlerhaft, mit dem der Zugang zu den inkriminierten Inhalten zu unterbinden angeordnet wurde. Sodann wurde der Fall vom Obersten Gerichtshof Österreichs dem EuGH vorgelegt.

Das Urteil des EuGH setzt sich sozusagen aus zwei Bestandteilen zusammen. Bestandteil I besagt, Access-Provider wie UPC Telekabel sind Vermittler im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001 (Richtlinie 2001/29/EG) und als solche bei Urheberrechtsverstößen rechtlich zu belangen. Hierin folgt das Gericht unionsrechtlichen Vorgaben und insonderheit Erwägungsgrund 59 der Richtlinie, in dem es heißt: > Weiterlesen

Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung,

… aber gesetzlich festschreiben wollen wir das nicht. So kann ganz kurz die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN zur Abmahnwelle im Hinblick auf das Streamingportoal redtube.com. Über die Hintergründe der Kleinen Anfrage habe ich hier bereits ausführlich geschrieben.

Die Antwort der Bundesregierung, über die hier Spiegel-Online bereits berichtet hat, ist ernüchternd. Es ist natürlich zunächst sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 klarstellt, dass sie “das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung” hält. Doch dann bleibt die Bundesregierung auf halbem Weg stehen. Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof. Nun muss sich aber der Gesetzgeber bei der Schaffung des UrhG etwas gedacht haben. Und wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen. Doch die Antworten auf die Fragen 2 und 7 machen deutlich, die Klarstellung das Streaming keine Vervielfältigung ist und damit keine Urheberrechtsverletzung darstellt, will die Bundesregierung nicht vornehmen. Für Urheber/innen ebenso wie für Nutzer/innen bleibt damit Unsicherheit. Die Bundesregierung sieht zwar keine Urheberrechtsverletzung, aber vor Gericht und auf hoher See… . > Weiterlesen

Abmahnwelle wegen Videostreaming wirft viele Fragen auf

Eine Abmahnwelle bisher unbekannten Ausmaßes überrollt derzeit das Land. Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) verschickte Anfang Dezember im Auftrag der „The Archive AG“ massenhaft Abmahnungen an Nutzerinnen und Nutzer des Videostreamportals redtube.com. Nach Schätzungen sollen mehr als 10.000 davon betroffen sein. Trotz des im Oktober diesen Jahres in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das eigentlich solche Massenabmahnungen eindämmen wollte, kommt es wieder zu einer großangelegten Abmahnwelle. Damit bestätigt sich leider unsere Kritik, dass das Gesetz unzureichend ist. Dass man sich ausgerechnet eine Porno-Streamseite dafür ausgesucht hat, ist natürlich kein Zufall. Man hofft wohl, dass vielen die Nutzung dieser Seite zu peinlich ist und sie die geforderten 250 Euro schnell zahlen. So ganz hat das zum Glück nicht funktioniert.

Denn nicht nur vor dem Hintergrund der schieren Masse ist diese Abmahnwelle besorgniserregend. Erstmalig wurden Nutzerinnen und Nutzer wegen des reinen Anschauens eines Videostreams abgemahnt. Eigentlich gilt dies bisher nicht als Verletzung des Urheberrechts – sowie auch das reine Anschauen einer raubkopierten DVD nicht als Verletzung des Urheberrechts gilt und damit nicht strafbar ist. Zumindest ist dies umstritten. Nicht umsonst bezogen sich bisherige Massenabmahnungen ausschließlich auf das aktive Teilen von urheberrechtlich geschützten Dateien in Tauschbörsen. Offenkundig versucht die Anwaltskanzlei hier einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Argumentiert wird, dass bei einem Videostream die Datei auf der Festplatte zwischengespeichert wird und daher ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Würde sich diese Argumentation durchsetzen, kämen harte Zeiten auf die Nutzerinnen und Nutzer von Videostream-Portalen wie zum Beispiel youtube.com zu. Wie auf redtube.com lässt sich auch auf youtube.com für die Nutzerin und den Nutzer kaum ersehen, ob ein Videostream urheberrechtlich geschützt ist. > Weiterlesen

Neelie Kroes: Freifunker sind keine Provider

Über den von EU-Kommissarin Neelie Kroes kürzlich vorgelegten  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012  ist schon viel geschrieben worden, vor allem im Hinblick auf die dort enthaltenen Regelungen zur Netzneutralität. Der Verordnungsentwurf enthält aber noch weitere Elemente, unter anderem Regelungen zu WLAN-Netzen. > Weiterlesen

TTIP: Die Wunschlisten der Lobbyisten

Erst mal abwarten, was kommt – so könnte man die Haltung der Bundesregierung zu TTIP zusammenfassen, dem geplanten Freihandelsabkommen, das zwischen der Europäischen Union und den USA ausgehandelt werden soll. In gewisser Weise ist das verständlich: Das Verhandlungsmandat ist beschlossen, aber sonst ist noch nicht viel passiert. Die Europäische Kommission hat ihre ersten Verhandlungspositionen (Initial position papers) veröffentlicht, die aber inhaltlich ausgesprochen mager sind und nur einen groben Überblick über mögliche Themenfelder bieten.

Wer genauer wissen möchte, was mit TTIP auf Europa zukommt, muss die Papiere durcharbeiten, die allerlei Lobbyorganisationen und Interessenvertretungen bei der EU eingereicht haben. Zwar ist nicht zu erwarten, dass die EU alle Wünsche, die dort an sie herangetragen werden, erfüllen wird. Aber immerhin bieten diese Vorstöße einen Gesamtüberblick über das Themenfeld. > Weiterlesen

Bundesrat mahnt Nachbesserungen bei Wissenschaftsurheberrecht an

Der Bundesrat wird die vom Bundestag bereits beschlossenen Urheberrechtsregelungen zu verwaisten und vergriffen Werken sowie für ein Zweitveröffentlichungsrecht von wissenschaftlichen Beiträgen nicht blockieren. Das ergibt sich aus der gemeinsamen Beschlussempfehlung von Rechts- und Kulturausschuss, denen der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 20. September 2013 aller Voraussicht nach folgen wird. Das im Juni im Bundestag verabschiedete Gesetz enthält die kümmerlichen Reste der als „Dritter Korb“ angekündigten großen Urheberrechtsreform, bei der vor allem die Belange von Wissenschaft und Forschung hätten berücksichtigt werden sollen. > Weiterlesen

LINKE fragt Bundesregierung zu TTIP

Seit die Deutsche Bundesregierung das Verhandlungsmandat der EU-Kommission abgesegnet hat, ist von dem transatlantischen Handelsabkommen TTIP, dem Nachfolgeprojekt von ACTA, nicht mehr viel zu hören gewesen. DIE LINKE hat nun in einer Kleinen Anfrage nachgehakt, welche Haltung die Bundesregierung zu dem geplanten Abkommen und den vielen umstrittenen Fragen in seinem Zusammenhang einnimmt. Jetzt liegt eine Antwort vor (BT-Drucksache 17/14734, hier vorab). > Weiterlesen