Eine Abmahnwelle bisher unbekannten Ausmaßes überrollt derzeit das Land. Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) verschickte Anfang Dezember im Auftrag der „The Archive AG“ massenhaft Abmahnungen an Nutzerinnen und Nutzer des Videostreamportals redtube.com. Nach Schätzungen sollen mehr als 10.000 davon betroffen sein. Trotz des im Oktober diesen Jahres in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das eigentlich solche Massenabmahnungen eindämmen wollte, kommt es wieder zu einer großangelegten Abmahnwelle. Damit bestätigt sich leider unsere Kritik, dass das Gesetz unzureichend ist. Dass man sich ausgerechnet eine Porno-Streamseite dafür ausgesucht hat, ist natürlich kein Zufall. Man hofft wohl, dass vielen die Nutzung dieser Seite zu peinlich ist und sie die geforderten 250 Euro schnell zahlen. So ganz hat das zum Glück nicht funktioniert.
Denn nicht nur vor dem Hintergrund der schieren Masse ist diese Abmahnwelle besorgniserregend. Erstmalig wurden Nutzerinnen und Nutzer wegen des reinen Anschauens eines Videostreams abgemahnt. Eigentlich gilt dies bisher nicht als Verletzung des Urheberrechts – sowie auch das reine Anschauen einer raubkopierten DVD nicht als Verletzung des Urheberrechts gilt und damit nicht strafbar ist. Zumindest ist dies umstritten. Nicht umsonst bezogen sich bisherige Massenabmahnungen ausschließlich auf das aktive Teilen von urheberrechtlich geschützten Dateien in Tauschbörsen. Offenkundig versucht die Anwaltskanzlei hier einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Argumentiert wird, dass bei einem Videostream die Datei auf der Festplatte zwischengespeichert wird und daher ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Würde sich diese Argumentation durchsetzen, kämen harte Zeiten auf die Nutzerinnen und Nutzer von Videostream-Portalen wie zum Beispiel youtube.com zu. Wie auf redtube.com lässt sich auch auf youtube.com für die Nutzerin und den Nutzer kaum ersehen, ob ein Videostream urheberrechtlich geschützt ist. > Weiterlesen