Seit die Deutsche Bundesregierung das Verhandlungsmandat der EU-Kommission abgesegnet hat, ist von dem transatlantischen Handelsabkommen TTIP, dem Nachfolgeprojekt von ACTA, nicht mehr viel zu hören gewesen. DIE LINKE hat nun in einer Kleinen Anfrage nachgehakt, welche Haltung die Bundesregierung zu dem geplanten Abkommen und den vielen umstrittenen Fragen in seinem Zusammenhang einnimmt. Jetzt liegt eine Antwort vor (BT-Drucksache 17/14734, hier vorab).
Sie ist ernüchternd: Die Verhandlungen laufen gerade erst an, und was dabei herauskommen wird, kann man noch nicht sagen. Einstweilen möchte die Bundesregierung sich auf nichts festlegen. Das Abkommen kann alles und muss nichts enthalten. Das wird man sehen, wenn es soweit ist. So lautet eine knappe Zusammenfassung der Antworten.
Schon bei ACTA stand die Befürchtung im Raum, mit Hilfe eines transatlantischen Handelsabkommens könne die Kompetenz der World Intellectual Property Organisation (WIPO) unterlaufen und ein restriktives Regulierungsregime im Bereich des geistigen Eigentums etabliert werden. Diese Befürchtung ist auch beim TTIP nicht vom Tisch: „Möglichkeiten zur Behandlung einer begrenzten Anzahl von wichtigen Fragen des geistigen Eigentums zu prüfen“, schließt die Bundesregierung in ihrer Antwort auch diesmal ausdrücklich nicht aus.
Interessant ist das vor dem Hintergrund, dass Kulturstaatsminister Bernd Neumann eigentlich gern eine umfassende kulturelle Ausnahme für das Abkommen erreicht hatte. Herausgekommen ist am Ende aber nur, dass „audiovisuelle Dienstleistungen“ ausgenommen wurden. Mehr war nicht drin, nicht seitens des Wirtschaftsministeriums, aber auch nicht seitens der anderen EU-Mitgliedsstaaten. Allerdings haben „audiovisuelle Dienstleistungen“ mit „geistigem Eigentum“ natürlich eine Menge zu tun – man denke etwa an die grenzüberschreitende Lizenzierung für Online-Musikdienste. Insofern ist fraglich, wie diese Quadratur des Kreises gelingen soll: einerseits geistige Eigentum zu regulieren, andererseits audiovisuelle Dienstleistungen herauszuhalten. Die „Aufgaben der Verwertungsgesellschaften zur Verwaltung von Rechten, die in Zusammenhang mit audiovisuellen Dienstleistungen stehen“, fallen jedenfalls nach Auffassung der Bundesregierung durchaus in den Bereich der Ausnahme.
Ansonsten strebt die Bundesregierung insgesamt möglichst wenige Ausnahmen an. So etwa im Agrarbereich: „Die Bundesregierung hat sich für umfassende Verhandlungen ausgesprochen und begrüßt die Einbeziehung der Land- und Lebensmittelwirtschaft in die Verhandlungen.“ Allerdings werde sie „dafür eintreten, dass keine Lebensmittel in die EU eingeführt werden dürfen, die mit in der EU nicht zugelassenen Stoffen behandelt wurden.“ Bei der Gentechnik in der Nutztierzucht will sie auf den bereits mehrfach angekündigten Verordnungsvorschlag der EU zum Klonen warten.
Auf der Webseite der Kommission sind mittlerweile die europäischen Verhandlungspositionen nachlesbar. Wie genau sie zustandegekommen sind, ist unklar. Wie sie sich zu den ebenfalls veröffentlichten Lobbypapieren der Verbände verhalten, wäre auch eine Analyse wert. Bleibt zu hoffen, dass Opposition und Zivilgesellschaft die Entwicklung des TTIP auch weiterhin aufmerksam verfolgen.
Aufgelesen und kommentiert 2013-09-15
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