Der Bundesrat wird die vom Bundestag bereits beschlossenen Urheberrechtsregelungen zu verwaisten und vergriffen Werken sowie für ein Zweitveröffentlichungsrecht von wissenschaftlichen Beiträgen nicht blockieren. Das ergibt sich aus der gemeinsamen Beschlussempfehlung von Rechts- und Kulturausschuss, denen der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 20. September 2013 aller Voraussicht nach folgen wird. Das im Juni im Bundestag verabschiedete Gesetz enthält die kümmerlichen Reste der als „Dritter Korb“ angekündigten großen Urheberrechtsreform, bei der vor allem die Belange von Wissenschaft und Forschung hätten berücksichtigt werden sollen. > Weiterlesen