… aber gesetzlich festschreiben wollen wir das nicht. So kann ganz kurz die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN zur Abmahnwelle im Hinblick auf das Streamingportoal redtube.com. Über die Hintergründe der Kleinen Anfrage habe ich hier bereits ausführlich geschrieben.
Die Antwort der Bundesregierung, über die hier Spiegel-Online bereits berichtet hat, ist ernüchternd. Es ist natürlich zunächst sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 klarstellt, dass sie “das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung” hält. Doch dann bleibt die Bundesregierung auf halbem Weg stehen. Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof. Nun muss sich aber der Gesetzgeber bei der Schaffung des UrhG etwas gedacht haben. Und wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen. Doch die Antworten auf die Fragen 2 und 7 machen deutlich, die Klarstellung das Streaming keine Vervielfältigung ist und damit keine Urheberrechtsverletzung darstellt, will die Bundesregierung nicht vornehmen. Für Urheber/innen ebenso wie für Nutzer/innen bleibt damit Unsicherheit. Die Bundesregierung sieht zwar keine Urheberrechtsverletzung, aber vor Gericht und auf hoher See… . > Weiterlesen