Zum morgigen Welttag des Buches am 23. April 2015 stellt DIE LINKE im Bundestag den Entwurf eines Antrags zur Verleihbarkeit digitaler Medien zur öffentlichen Debatte. Öffentliche Bibliotheken werden darin rechtlich in die Lage versetzt, E-Books in Entsprechung zu analogen Werken an die Nutzerinnen und Nutzer zu verleihen.
Öffentliche Bibliotheken gehören zu den meistgenutzten Bildungseinrichtungen in Deutschland. Gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen bieten sie eine Möglichkeit des kostengünstigen Zugangs zu Information, Kultur und Wissen. Im 21. Jahrhundert entwickeln sich die Bibliotheken zunehmend zu digitalen Bibliotheken. Bücher erscheinen immer öfter auch als E-Books. Das E-Book unterscheidet sich aber in seiner rechtlichen Stellung erheblich vom gedruckten Buch. Gegenwärtig können Autoren, Verlage oder andere Rechteinhaber allerdings willkürlich entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie Bibliotheken digitale Medien zur Verfügung stellen. Um Öffentliche Bibliotheken zukunftsfähig zu machen und sie in die Lage zu versetzen, ihren Nutzerinnen und Nutzern ein aktuelles E-Book-Angebot anzubieten und diese zu fairen Preis- und Lizenzkonditionen zu erwerben, braucht es dringend eine gesetzliche Klarstellung im Urheberrecht.
Eine rechtliche Gleichstellung des E-Book-Verleihs mit körperlichen Medien würde die Attraktivität Öffentlicher Bibliotheken steigern, nicht aber – entgegen den Befürchtungen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels – dem Buchhandel schaden; arbeiten Verlage und Konzerne wie Amazon doch inzwischen selbst intensiv an sogenannten E-Book-Flatrates. Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat jetzt einen Antrag entworfen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mit einer Aktualisierung zweier Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes die rechtliche Gleichstellung von E-Books mit körperlichen Werken auf den Weg zu bringen. Rechteinhaber sollen durch eine Ausweitung der Bibliothekstantieme fair vergütet werden.
Die Fraktion stellt den Antragsentwurf online zur Diskussion. Bis zum 20. Mai 2015 besteht die Möglichkeit, Kritik daran zu äußern und Verbesserungsvorschläge zu machen. Der Antragsentwurf kann hier in den Formaten .docx, .rtf und .odt abgerufen werden. Kommentare und Änderungsvorschläge sind zu richten an: imke.elliesen-kliefoth (at) linksfraktion.de. Die Überarbeitungsvorschläge werden zeitnah ausgewertet und gegebenenfalls in den Antrag aufgenommen.