„dass alle Wissensanbieter die gleichen Rahmenbedingungen erhalten und dass die Interessen der Leser bei der Digitalisierung berücksichtigt werden.“
Diese Position hatte sie bereits in einem Artikel für die Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ mit einer fundierten Analyse des Phänomens GBS untermauert. Google habe mit dem Vorgehen quasi das Urheberrecht umgeschrieben und eine Art private Rechtsetzung am Parlament vorbei betrieben. Zugleich werde deutlich, dass dieses „Arrangement“ dem Gemeinwohl erst in zweiter Linie verpflichtet sei und einen umfänglichen Regulierungsbedarf nach sich zöge.
„Der monopolförmige, datenschutzrechtlich problematische Zugang zur Bücherdatenbank, unzuverlässige Metadaten und intransparente Suchalgorithmen lassen erahnen, wie groß der Regulierungsbedarf sein wird, den privatwirtschaftliches Engagement in der digitalen Erschließung von Literatur aufwirft.“
Eine weitere Zentralisierung (meint Monopolisierung) sei bei gedruckten Kulturgütern daher nicht wünschenswert, da diese auch die regionalen Kulturen reflektierten. Hofmann fordert – obwohl sie das Engagement von Google als Fortschritt einstuft – dass Bibliotheken und Verlage eine stärkere Rolle bei der Digitalisierung einnehmen sollen. Sie glaube zwar nicht an eine entsprechende Finanzausstattung dieser Institutionen, aber will sie zumindest rechtlich auf einer Augenhöhe mit dem Suchmaschinkonzern sehen. Zugleich seien jedoch substanzielle Änderungen im Urheberrecht, die eine erleichterte Digitalisierung verwaister Werke ermöglichen, unwahrscheinlich.
Nach den Ankündigungen der EU-Kommission ist aus unserer Sicht eine Schrankenregelung zwar ein bisschen wahrscheinlicher geworden, aber es spricht trotzdem alles für eine verbesserte Rechtsstellung öffentlicher Einrichtungen bei der Digitalisierung des Kulturerbes. Dies fordert etwa auch der Bibliotheksverband in seiner Stellungnahme zur Kommissionsmitteilung „Europeana – die nächsten Schritte„. Denkbar wäre wohl auch, diese Regelungen in ein seit Jahren gefordertes Bibliotheksgesetz aufzunehmen. Wie auch immer – ein „Google-Gesetz“ wird es nicht, sondern ein „Gesetz zur Digitalisierung des Kulturerbes“ im Interesse eines öffentlichen Zugangs.
[…] dann entstehenden Digitalisate als Exklusiveigentum verwerten zu können. Wie etwa Jeanette Hofmann beschrieb, dürfe genau dies nicht passieren, wenn die Digitalisierungsbemühungen nachhaltig einem […]
[…] Wolfgang Michal tut keine eigene Position zu Google kund. Dabei fordern selbst netzaffine Menschen ein “Google-Gesetz” und suchen nach Alternativen. Der […]
[…] Würfe sind bekanntermaßen eher schwierig durchzusetzen. Wie wäre es denn erstmal mit einem Suchmaschinengesetz, dass den privaten Zugriff auf zentrale Infrastrukturen des Netzes begrenzt und den Regeln von […]