DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Kirchen wollen andere Regeln beim Rundfunkbeitrag

Nun haben auch die Kirchen ihre Probleme mit den bisher vorliegenden Regeln zum Rundfunkbeitrag aufgelistet. Allerdings noch nicht öffentlich. Wie epd medien berichtet, legten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und das Katholische Kommissariat der Deutschen Bischöfe zur nicht-öffentlichen Anhörung am 11. Oktober eine gemeinsame Stellungnahme vor.

Sie befürchten finanzielle Mehrbelastungen in Millionenhöhe. So müsste man laut Stellungnahme allein für die rund 9.000 katholischen Kindergärten einen Betrag von jährlich rund 1,8 Millionen Euro zusätzlich aufbringen, da für diese künftig ein voller Rundfunkbeitrag fällig sei. Ähnliches gelte für Einrichtungen für behinderte Menschen, Obdachlosenheime sowie Suchthilfe-Einrichtungen. All diese Einrichtungen seien bisher zumeist von der Gebührenpflicht befreit.

Dass in Zukunft „finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten haben“, ist aus Sicht der Kirchen der falsche Ansatz. Im Arbeitsentwurf des Staatsvertrages wird dies so begründet: „Damit kann die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden.“ Dem entgegnen die Kirchen, dass dies voraussetzt, dass zumindest eine hinreichende Anzahl barrierefreier öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote vorhanden ist, die finanziell leistungsfähige Behinderte auch in Anspruch nehmen können. Sie „sollten nicht in Vorleistung treten müssen, damit barrierefreie Angebote ausgebaut werden.“

Die Kirchen stellen auch infrage, ob der Melderegisterabgleich tatsächlich erforderlich sei. Sie setzen auf den guten Willen der Gebührenzahler und meinen, es könne „zunächst ausgelotet werden, ob die Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber mit dem Wechsel zu einem geräteunabhängigen Modell ihrer Anzeigepflicht nicht bereits nachkommen und die Rundfunkanstalten schon auf diese Weise den Beitragsschuldner erheben können“.

Keine Kommentare mölich.