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TTIP: LINKE fragt nach

Nachdem das umstrittene Freihandelsabkommen ACTA im Jahr 2012 an vehementen Protesten aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich gescheitert ist, hat die Bundesrepublik Deutschland kürzlich ihre Mitarbeit an dem Nachfolgeabkommen TTIP zugesagt. Das Abkommen zielt auf eine Freihandelszone, die zwischen den teilnehmenden europäischen Staaten und den USA entstehen soll. Der Abbau von Einfuhrbeschränkungen für Produkte und die Normierung von Produkt- und Verbraucherschutzstandards soll Handelshemmnisse beseitigen und dadurch die Handelskosten für gegenseitigen Importe senken. Davon erhofft man sich im Rahmen des Welthandels Vorteile gegenüber all jenen Staaten, die an dem Abkommen nicht beteiligt sind. Hier sind in erster Linie die BRIC-Staaten zu nennen, deren sich rasch entwickelnde Produktion zunehmend zu einer Konkurrenz für die europäischen Staaten wird. Aber auch die Länder des Südens werden es im globalen Wettbewerb schwerer denn je haben. Eine Studie von GED und Bertelsmann Stiftung zu den markoökonomischen Folgen des geplanten Abkommens hat gezeigt, dass jene Länder, die nicht mit am Verhandlungstisch sitzen, durch das Abkommen realökonomische Verluste („dramatic losses in market share“) erleiden werden. TTIP zielt also darauf ab, einen transatlantischen „closed shop“ zu etablieren, nicht etwa auf ein level playing field friedlichen Welthandels.
Bereits im Vorfeld während der Verhandlungsvorbereitungen und beim Abstimmen des europäischen Verhandlungsmandats, aber auch während der ersten Verhandlungsrunde Mitte Juli 2013 gab es deshalb laute Stimmen aus den Bereichen Kultur, Landwirtschaft, Medizin, aber auch aus der Bürgerrechtsbewegung, die Kritik am geplanten TTIP-Abkommen zwischen Europa und den USA übten. Es wurden in all diesen Bereichen Forderungen laut, zumindest bestimmte Güter, Dienstleistungen oder Regulierungen aus dem Anwendungsbereich des Abkommens auszunehmen. Zunächst schien zumindest eine „kulturelle Ausnahme“ denkbar, doch letztlich ließ die Bundesregierung sich darauf ein, lediglich audiovisuelle Dienstleistungen aus den Verhandlungen auszuklammern. Selbst dieser Kompromiss wird von EU-Handelskommissar De Gucht jüngst in Frage gestellt.

Anlässlich der Kritik an den Verhandlungsinhalten hat DIE LINKE jetzt eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 17/14541) an die Bundesregierung gestellt. In zwei Wochen werden die Antworten vorliegen.

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