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Bundesregierung dementiert Pläne zur Demontage der KSK

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN hat die Bundesregierung den Vorwurf, sie plane eine Abschaffung der Künstlersozialkasse, indirekt zurückgewiesen. Zwar sei im Rahmen des Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der Sozialen Sicherung“ (OMS) ein Vorschlag der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) diskutiert worden, demzufolge die Arbeitgeberbeiträge zur Künstlersozialkasse zukünftig von den Versicherten selbst hätten übernommen werden sollen. Man habe diese Vorschläge jedoch als „undurchführbar erkannt, da sie mit dem in der Künstlersozialversicherung geltenden Umlageprinzip nicht vereinbar“ gewesen seien. Zwar hätten die „Vorschläge zur Optimierung der bestehenden Verfahren“ zunächst „umfassend und ergebnisoffen“ geprüft werden müssen, doch das Ergebnis sei eindeutig negativ gewesen. In Kürze solle ein entsprechender Bericht vorgelegt werden. „Das BMAS erwartet, so eine objektive Entscheidungsgrundlage auch für mögliche künftige parlamentarische Beratungen einzelner Vorschläge zu erhalten.“ Eine Verlagerung der Abgabepflicht auf die Versicherten stehe jedoch nicht zur Debatte, und es gebe „keine Veranlassung, sich mit der Frage künftig zu befassen.“

DIE LINKE hatte eine Kleine Anfrage zu dem Thema eingereicht, nachdem bekannt geworden war, dass im Rahmen des OMS-Projekts Änderungen am System der Künstlersozialkasse diskutiert wurden, die weit über den im Künstersozialversicherungsgesetz vorgegeben Rahmen hinausgegangen wären. Dort ist nämlich ausdrücklich festgelegt, dass die Beiträge zur KSK zu 50% von den Versicherten, zu 20% vom Bund und zu 30% von den Verwertern getragen werden. Nichtsdestotrotz wurde der von einem Lobbyisten des Arbeitgeberverbands als „Optimierungsvorschlag“ eingeschmuggelte KSK-Demontageantrag offenbar mehrere Monate lang ernsthaft geprüft. Die Öffentlichkeit blieb ausgeschlossen, da die entscheidenden Materialien als interne Arbeitsunterlagen eingestuft und nur im Passwort-geschützten Bereich der OMS-Webseite zugänglich sind. Auch der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und der Kulturausschuss waren nicht informiert.

Dass die Bundesregierung sich jetzt von diesen Überlegungen distanziert, ist zu begrüßen. Offen bleibt damit aber nach wie vor, wie die Finanzierung der Künstlersozialkasse in Zukunft sichergestellt werden soll. In einer Petition, über die der Bundestag in der neuen Legislaturperiode beraten muss, werden stärkere Kontrollen der abgabepflichtigen Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung gefordert. Denn weil viele Unternehmen sich ihrer Zahlungspflicht entziehen, soll der Abgabesatz für das Jahr 2014 von derzeit 4,1% auf 5,2% erhöht werden. Ohne bessere Kontrollen ist das sicher noch nicht das Ende der Fahnenstange. Aber solche Kontrollen hat die Koalition im Zusammenhang mit dem BUK-NOG-Gesetz erst kürzlich abgelehnt.

Ohnehin leidet die Künstlersozialkasse an einem Fehler in ihrer Grundkonstruktion. Während die Versicherten einen festen Prozentsatz ihres Einkommens als Versichertenbeitrag abführen, wird der Abgabesatz für die Unternehmen jedes Jahr neu festgelegt. Deshalb gibt es jedes Jahr wieder Streit um dessen Höhe. Man darf gespannt sein, ob sich eine neue Bundesregierung in der neuen Legislatur an eine grundsätzliche Reform der KSK heranwagt – oder ob sie das Problem weiter verschleppt.

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