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DSL-Vertrag läuft auch ohne Anschluss weiter

Ein Kunde muss den Zwei-Jahres-Vertrag weiter bezahlen, auch wenn es im neuen Ort keinen DSL-Anschluss gibt, meldet die WELT.

Ein Umzug, wie er aus beruflichen oder familiären Gründen vorkommen kann, sei „prinzipiell kein wichtiger Grund“, der eine Kündigung erlaubte. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. (AZ: III ZR 57/10)

Dem Urteil zufolge kann ein Vertrag bei einem Telekommunikationsunternehmen nicht gekündigt werden, wenn die Gründe dafür „dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung.

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