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Leistungsschutzrecht: Die Verantwortlichkeit der Bundesjustizministerin

Mathias Schindler trifft ins Schwarze, wenn er auf Netzpolitik.org die jüngst eingegangene Antwort der Bundesregierung (Vorabversion) auf eine weitere Kleine Anfrage zum Leistungsschutzrecht mit den Worten kommentiert:

Egal wie viel Energie in die Beantwortung der Fragen geflossen sein mag, es reichte leider für die Bundesregierung nicht aus, um die Fragen tatsächlich zu beantworten.

Ja, man kann sogar noch einen Schritt weitergehen: Die Nicht-Antwort der Bundesregierung auf den von der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Anschluss an die Anhörung im Rechtsausschuss formulierten Fragenkatalog „Unwägbarkeiten des Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ (Drs. 17/12314) bildet ein aktives Unterlaufen des parlamentarischen Fragerechts – ein Unterlaufen des Fragerechts durch das in Sachen Leistungsschutzrecht federführende Bundesministerium der Justiz.

Dessen Hausherrin hatte am 25. September 2012, auf dem Kongress des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), zum selben Thema noch großspurig verkündet:

Ich sage, wir scheuen keine Auseinandersetzung. Man darf doch nicht so defensiv sein und bei Themen, wo man sagt, da gibt’s auch Kritik, dann sich zurückziehen ins Schneckenhäuschen und sagen, also, das ist ja alles ganz gefährlich. Nein, Offensivstrategie! Das ist das einzige, was zählt.
[Video, Min. 06:38; Transkription]

Von diesem Versprechen ist nichts übrig geblieben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sollte daher an ihre Verantwortlichkeit erinnert werden und in der Debatte um das Leistungsschutzrecht nicht länger als scheinbar Außenstehende behandelt werden.

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