In dieser Woche haben sich mehrere Ausschüsse des Bundesrates mit dem Entwurf für eine Leistungsschutzrecht für Presseverleger befasst. Beraten wurde ein Entwurf für eine Stellungnahme des Bundesrates, die statt neuer Leistungsschutzrechte eine Verbesserung der Klagefähigkeit von Verlegern gegen Urheberrechtsverletzungen vorschlägt. Im Entwurf heißt es:
„Zur Stärkung der Rechte von Presseverlegern und Journalisten, insbesondere gegenüber sogenannten Harvestern (Dienste, die zum Zwecke der Archivierung in einem digitalen Archiv automatisiert Internet-Dokumente einsammeln) und Aggregatoren (Dienste, die das Internet durchsuchen und nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen), sollte erwogen werden, in § 10 UrhG einen neuen Absatz 4 einzufügen, der aufgrund einer Vermutungsregel die Prozessführungsbefugnis der Presseverleger im Autoreninteresse erleichtert. Auf Basis der in dieser Weise gestärkten Rechte könnten Presseverleger dann effektiv gegen Verletzungen von Urheberrechten vorgehen, ohne für jeden einzelnen Text darlegen zu müssen, dass ihnen die Urheber der Texte ihre Rechte daran abgetreten haben.“
Dieser Vorschlag wird jetzt kontrovers diskutiert, unter anderem hier von Wolfgang Michal und mit anderen Argumenten von Christoph Keese. Eine solche Vermutungsregel wurde bereits im Rahmen der Urheberrechtsprojektgruppe der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft diskutiert, u.a. vom Urheberrechtsprofessor Karl-Nikolaus Peifer in einer Stellungnahme (pdf, ab S. 27).
Zwei große Probleme scheinen bei dem Vorschlag zu bestehen: erstens, die tatsächliche Gefahr, dass Verleger klagen und die Autorinnen und Autoren sowohl inhaltlich wie auch finanziell unberücksichtigt bleiben. Zweitens, dass im Rahmen eines solchen Paragraphen qua Rechtsprechung doch noch stückweise die Schutzrechte ausgeweitet werden. Positiv bleibt, dass der Vorschlag lediglich an den Bundesgesetzgeber appelliert und dieser ohnehin alle Spielräume zur eigenen Gestaltung hat. Und nicht zuletzt steht die Frage, wo eigentlich überhaupt ein erhöhter Schutzbedarf für die Presseverleger besteht.
Hinter dieser Position versammelten sich die Länder mit SPD-Regierungsbeteiligung – bis auf Berlin. Dessen Abstimmungsverhalten erstaunt: während die SPD-geführte Senatskanzlei im Kulturausschuss sogar Miteinreicher des obigen Entwurfs war, stimmte das CDU-geführte Justizressort im Rechtsausschuss als einziges Rot-schwarzes Land dagegen. Eine klare Position sieht anders aus. Aber das passt ja ins Bild des derzeitigen Regierungsbündnisses in der Hauptstadt.