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Murdoch erkennt den Wert von Snippets

Mit dem geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage sollen in Deutschland Snippets – kleinste Wortfetzen aus Presserzeugnissen – für die Betreiber von Suchmaschinen und Aggregatoren abgabepflichtig werden. Die Mentoren des Leistungsschutzrechts insbesondere aus den Häusern Burda und Springer wollen somit ihnen nicht konforme, kostenfreie Zugriffe auf verlegerische Leistungen im Netz unterbinden. Besser gesagt: Sie wollen auf diese Weise in doppelter Form verdienen.

Ihr Tenor war es immer, Google generiere auf Basis ihrer Leistung große Summen an Einnahmen. Geflissentlich unterschlagen wurde dabei der Wert von Snippets. Für die ihnen von Google zugeführten Besucher selbst zahlen sie nichts, verdienen daran aber in Form von Werbung, die sie auf ihren Verlagswebseiten darbieten.

Rupert Murdoch – über dessen Kampf gegen die vermeintliche Kostenlosmentalität im Netz der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, Matthias Döpfner, noch im April 2010 verlautbarte: „We are totally in the same camp on that front.“ (Interview mit Charlie Rose, Video, Min. 9:50) – verfuhr da immer schon hemdsärmeliger. Der Medientycoon und Eigentümer zahlreicher Zeitungen weltweit entschied sich bereits im Herbst 2009, seine britischen Qualitätsblätter, darunter The Times, aus Googles Indexierung zu nehmen und sie so für die Suchmaschine unauffindbar zu machen.

Offenbar geschah das mit geringem Erfolg. Denn jetzt rudert Murdoch, wie Glyn Moody auf Techdirt berichtet, zurück: Die ersten beiden Sätze eines Times-Artikels sollen künftig wieder von Suchmaschinen angezeigt werden. Der Medienmogul erhofft sich dadurch, neue Abonnenten für das Digitalangebot zu finden. Denn die für die Times errichtete Pay Wall soll beibehalten werden.

Aber immerhin: Murdoch anerkennt mit dieser Entscheidung den Marketing-Wert von Snippets. Letzterer überwiege – so kommentiert Moody – jeglichen nominellen Verlust, der aus Googles vermeintlichem Trittbrettfahrertum resultiere.

Die deutschen Presseveleger hingegen müssen diese Erfahrung offenbar erst noch machen – nämlich dann, wenn Google sie in Folge eines Leistungsschutzrechts aus der Indexierung nähme.

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