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Technische Vorgaben zu Websperren sollen geheim bleiben

Wie heise online heute berichtet, soll offenbar die technische Umsetzungsrichtlinie für das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ geheim bleiben. Laut dem Artikel wird zumindest der von der Bundesnetzagentur erarbeitete Richtlinienentwurf im aktuellen Amtsblatt 16/2009 (welches leider nicht frei zugänglich ist) als „nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte“ bezeichnet. Der Entwurf selbst ist für die Kommentierung durch die betroffenen Provider vorgesehen, also noch nicht endgültig.

Dennoch kann man sich fragen, was für einen Sinn diese Geheimhaltung haben soll. Wird das Konzept „security by obscurity“ verfolgt? Also der Versuch die Nichtumgehbarkeit der Sperren durch die Geheimhaltung ihrer genauen Funktionsweise zu gewährleisten. Ein Konzept übrigens, das in der Vergangenheit schon des öftern seine Wirklungslosigkeit illustriert hat. Oder wird nun doch auf ein anderes Sperrverfahren gesetzt und nicht mehr auf die leicht umgehbaren DNS-Sperren? Es könnte auch sein, dass die Bundesnetzagentur Angst hat, dass sie durch Offenlegung des Entwurfs die Möglichkeit zur Manipulation der Sperrliste eröffnen könnte – etwa durch Angriffe auf die Übertragungswege der Sperrliste vom BKA zu den Providern.

Die möglichen Beweggründe sind vielfältig, einen Gefallen dürfte sich die Agentur allerdings so oder so nicht gemacht haben. Denn Transparenz sieht anders aus und im Zeitalter von Wikileaks und Co. dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die genaue technische Umsetzung der Netzsperren trotz aller Geheimhaltsungsvorschriften an die Öffentlichkeit gelangt.

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