DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Über die freiwillige Delegitimierung eines Gremiums

Die Enquete “Internet und digitale Gesellschaft” war von Anfang an umstritten. Während die einen die Chance sahen, die gesellschaftlichen Veränderungen die das Internet mit sich bringt im Bundestag zu thematisieren, sahen die anderen in der Enquete von Anfang an ein Alibigremium. Spätestens seit dem gestrigen Tag muss man sich fragen, ob die letztere Gruppe nicht recht hat. Allerdings nur für den Fall, dass man sich die Frage nicht bereits nach der denkwürdigen und peinlichen Sitzung vom 4. Juli gestellt hat.

Wer ein Beispiel brauchte, wie das wichtige Thema Internet und digitale Gesellschaft delegitimiert und Politikverdrossenheit befördert werden kann, der hat es am gestrigen Tag erlebt.

In der Sitzung am 4. Juli (Protokoll ab Seite 5) hatte die Enquete einstimmig beschlossen, Gutachten im Grundsatz zu vergeben. Diese Gutachten sollten die Themen Netzneutralität und Urheberrecht behandeln, konkrete Exposés auf deren Grundlage die Gutachtenvergabe erfolgen sollte, wurden eingeholt und lagen vor. In der gestrigen Sitzung ging es nun eigentlich lediglich darum, wer die im Grundsatz beschlossenen Gutachten tatsächlich erstellen soll, wer also den Zuschlag erhält. So etwas nennt man normalerweise Umsetzung oder Untersetzung eines Beschlusses, und das ist ein formaler Akt, der eigentlich nicht länger als fünf Minuten in Anspruch nimmt. Ordnungsgemäß lagen auch zwei Anträge vor. Einer von Bündnis 90/Die Grünen und einer von der Fraktion DIE LINKE. Doch dann erlebte man ein zweistündiges Schauspiel unter dem Motto: Wie verhindere ich ein im Grundsatz schon beschlossenes Gutachten.

Die Arroganz der Macht war nicht zu übersehen. Erst ein Gutachten im Grundsatz beschließen, dann die vorliegenden Exposés ablehnen und zusätzlich keine Alternative anbieten – so lässt sich kurz und knapp darstellen, wie die Koalition gestern agierte. Wissenschaftliche Erkenntnisse interessieren uns nicht, wenn sie nicht unsere Positionen stützen, so die Haltung der Regierungskoalition. Der Höhepunkt des Trauerspiels war dann aber auch noch die Unbeholfenheit der Union. Statt einen Antrag einzubringen, in dem gefordert wird, keines der vorliegenden Exposés als Gutachten zu beschließen, erklärte der Abgeordnete Köppen fünf verschiedene Varianten eines Antrages, die Gutachten nicht zu beschließen. Weder in Vorbereitung der Sitzung noch auf der Sitzung selbst war Herr Köppen in der Lage, den nicht einmal fünf Zeilen langen Antrag aufzuschreiben. Am Ende wurde kein Gutachten vergeben, wertvolle Lebenszeit war verschwendet und die Inhalte kamen wieder zu kurz.

Doch immerhin ging es am Ende noch ein klein wenig wenig um Inhalte, nämlich um das Thema Netzneutralität. Dort lag der Zwischenbericht der Enquete vor. Tatsächlich wurde auch ein nicht ganz unwichtiger Teil in den Handlungsempfehlungen einstimmig (!) beschlossen. Dort heißt es u.a.: „Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hält Netzsperren und das Blockieren von Inhalten für ein ungeeignetes Instrument zur Bekämpfung illegaler Inhalte und Kriminalität im Netz.“ Diese Einstimmigkeit finde ich sehr gut und diese eindeutige Positionierung sollte auch laut und häufig wiederholt werden – sie hätte aber wesentlich mehr Überzeugungskraft, wenn die Enquete sich nicht vorher selbst zum Löffel gemacht hätte. Diese Einstimmigkeit hätte die Chance gehabt, die mediale Berichterstattung über die gestrige Sitzung zu bestimmen, aber diese Chance wurde auf Grund des Scharmützels um die Gutachtenfrage leider vergeben.

Ein wenig kurz sind die Handlungsempfehlungen dennoch geraten, was aber daran lag, dass zwei große alternative Blöcke zur Abstimmung standen. Die Koalition fand hier keine Mehrheit für ihre Position, da der Sachverständige Padeluun die Handlungsempfehlung der Koalition nicht mittragen wollte, sondern die der Oppositionsfraktionen und ihrer Sachverständigen. Der Unterschied ist einfach auf den Punkt zu bringen. Die Koalition wollte keine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, die Oppositionsfraktionen und ihre Sachverständigen wollte diese gesetzliche Festschreibung. Bei der Koalition liest sich das wie folgt: „Konkrete regulatorische Eingriffe sollten nur dann erfolgen, wenn ein Missbrauch, ein Verstoß gegen die oben genannten Prinzipien oder ein klares und anhaltendes Marktversagenvorliegt. Die Enquete-Kommission sieht derzeit in Deutschland keine akute Gefährdung der Netzneutralität.“

 Im Gegensatz dazu lautet der Text, den die Oppositionsfraktionen und ihre Sachverständigen eingebracht haben, u.a. wie folgt: „Zur Sicherung der Netzneutralität bedarf es auf nationaler und internationaler Ebene eines rechtlichen Rahmens, mit dem der freie und gleichberechtigte Zugang zum Internet nachhaltig gewährleistet wird. […] Die Gewährleistung von Netzneutralität sollte daher als eines der Regulierungsziele des TKG aufgenommen werden.“

Wäre die zweistündige Debatte zu den Gutachten nicht gewesen, könnte man jetzt insbesondere mit dem einstimmigen Votum zur Ablehnung von Netzsperren richtig gut Politik machen. Durch die vorherige Debatte jedoch hat man – so fürchte ich – jedoch fast jeglichen Kredit verspielt. Schade, dass hier freiwillig ein Gremium delegitimiert wurde.

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