DIGITALE LINKE
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Urheberrecht: Systemwechsel erforderlich

Vor welchen Herausforderungen steht das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft? Welche neuen Vertriebsformen für kulturelle Güter hat das Internet hervorgebracht? Welche neuen Vergütungsmodelle sind denkbar? Brauchen Urheber einen stärkeren Schutz? Oder Nutzer mehr Freiheiten?

Um solche Fragen drehte sich gestern eine öffentliche Expertenanhörung im Rahmen der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Die Kommission, an der für DIE LINKE Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Herbert Behrens und Jan Korte teilnehmen, soll Leitlinien für die politische Entwicklung der nächsten Jahre entwickeln.Thomas Dreier, Mitverfasser des renommierten Dreier/Schulze-Kommentars zum Urheberrecht, plädierte dafür, tendenziell vom Grundsatz einer allzu engen Schrankenauslegung Abstand zu nehmen. Die sogenannten Schranken sind Ausnahmeregelungen des Urheberrechts, die beispielsweise private Kopien ohne Genehmigung des Urhebers oder Verlags oder bestimmte Freiheiten im Bereich von Wissenschaft und Forschung ermöglichen. Ein Großteil privater Internetnutzer verstehe die urheberrechtlichen Regelungen nicht mehr, so Dreier. Wer in seiner Küche Bob Dylan klampfe und hinterher eine Video davon auf YouTube hochlade, sollte aus dem Bereich der Haftung für Urheberrechtsverletzungen herausgenommen werden.

Sein Kollege Karl-Nikolaus Peifer vom Institut für Medienrecht an der Uni Köln war in dieser Hinsicht skeptisch. Offenere Schrankenregelungen, wie es sie beispielsweise in den USA gebe, brächten stets auch eine große Rechtsunsicherheit mit sich. Die Nutzer müssten ihre Rechte dann unter Umständen in aufwändigen Prozessen vor Gericht durchsetzen. Peifer sprach sich eher für eine Stärkung der Mechanismen kollektiver Rechtewahrnehmungen aus. Je mehr urheberrechtlich geschützte Inhalte über Verwertungsgesellschaften zugänglich seien, desto mehr könnten diese auch genutzt werden – zwar nur gegen Entgelt, aber zumindest wären die Inhalte selbst nicht blockiert, da Verwertungsgesellschaften, anders als private Medienunternehmen, gesetzlich verpflichtet sind, Lizenzen auch tatsächlich zu vergeben. Zumindest ein Teil des Geldes komme dann auch bei den Urhebern an, was im privatwirtschaftlichen Bereich oft nicht der Fall sei.

Nutzer seien selbst Urheber, erklärte der freie Journalist Matthias Spielkamp, da sie für die Veröffentlichung von user generated content immer öfter auf vorgefundenenes Medienmaterial zurückgriffen. Die urheberrechtlichen Regelungen seien jedoch für die meisten Leute viel zu kompliziert. Professionelle Kreativschaffende hätten hingegen noch immer große Probleme, ihren Anspruch auf eine angemessene Vergütung gegenüber den Verwertern durchzusetzen. Auch die wissenschaftliche Arbeit werde durch das derzeitige Urheberrecht oft eher behindert. Ausdrücklich plädierte Spielkamp für ein Zweitverwertungsrecht, das es Wissenschaftlern ermöglichen würde, ihre Werke auch gegen den Willen ihres Verlags im Netz zugänglich zu machen.

Gerald Spindler, Urheberrechtler von der Uni Göttingen, brachte die Idee einer Werk-Registrierungsoption auf. Man könnte die urheberrechtlichen Schutzfristen radikal verkürzen und stattdessen den Rechteinhabern die Möglichkeit geben, den Schutz gegen Zahlung eines symbolischen Euros pro Jahr zu verlängern. Die Folge: Ein großer Teil des Werkschaffens würde der Öffentlichkeit aller Wahrscheinlichkeit nach viel früher zur freien Verfügung überlassen, als dies heute der Fall ist.

Peter Tschmuck, Kulturwissenschaftler von der Uni Wien, sprach von einer Epoche gesellschaftspolitischer und kultureller Umbrüche. Die Technik habe ein unkompliziertes Tauschen und Vervielfältigungen kultureller Inhalte für jedermann möglich gemacht, das Recht jedoch behindere diese Möglichkeiten. Tschmuck sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, das Modell der Kulturflatrate zu erproben, auch wenn man derzeit noch nicht alle möglichen Folgen absehen könne. Das sei bei der Einführung der Privatkopievergütung schließlich nicht anders gewesen, und doch habe das System sich bewährt.

Sacha Wunsch-Vincent, Senior Economic Officer der UN Weltorganisation für geistiges Eigentum, WIPO, wies darauf hin, dass die aktuellen urheberrechtlichen Diskussionen leider nicht auf der Basis belastbarer Zahlen geführt würden. Um die Auswirkungen der Stellschranken im urheberrechtlichen Regelwerk einschätzen zu können, dürfe man nicht nur nach den Umsätzen der derzeitigen Inhalteindustrien fragen, sondern müsse die Auswirkungen des Wandels in einzelnen Branchen der Kreativwirtschaft auch im Hinblick auf die Produktivität der Kreativen selbst untersuchen. Der UN-Experte bedauerte auch, dass aktuelle gesetzgeberische Verfahren den Ergebnissen von Enquetekommissionen häufig vorgriffe.

Wolfgang Kopf von der Deutschen Telekom begrüßte die neuen Möglichkeiten der Inhalteverbreitung, die das Netz eröffne, bedauerte jedoch, dass die Telekom häufig Schwierigkeiten habe, die für neue Inhaltsangebote erforderlichen Rechte unkompliziert zu erwerben. Die Telekom müsse mittlerweile Dienstleister beschäftigen, die für das Unternehmen die komplizierte Rechteklärung übernähmen. Er wünschte sich einen One-Stop-Shop für die Urheberrechtslizensierung auf europäischer Ebene.

Ronald Schild vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels beklagte, dass die wirklichen Probleme in der Anhörung „einfach wegdiskutiert“ würden. Das größte Problem der Kreativschaffenden bestehe nämlich in der Konkurrenz durch illegale Gratisangebote. Das Tauschbörsen-Unwesen sei eine „Einkommensverhinderungsmaschine für Kunstschaffende“.

Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht zufolge steht sogar die Eigentumsordnung selbst zur Disposition. Was technisch möglich sei, müsse nach dem Verständnis vieler Nutzer auch erlaubt sein. Der Staat neige immer mehr dazu, diesem Drängen nachzugeben. Dies sei jedoch fatal, da das Recht des Eigentums ein Verfassungsrecht sei. Nicht-gegenständliches Eigentum müsse vom Gesetzgeber deshalb genauso geschützt werden wie Eigentum an Sachen.

Wolfgang Schimmel, ehemals bei ver.di und jetzt freiberuflicher Anwalt, nutzte die Anhörung, um noch einmal Werbung für ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger zu machen. Zwar müssten Journalisten an den Einnahmen aus einem solchen neu zu schaffenden Recht beteiligt werden, meinte Schimmel, doch grundsätzlich habe er Verständnis für das Ansinnen der Verleger. Diese hätten wohl den Fehler gemacht, ihre Angebote von Anfang an frei ins Netz zu stellen. Daraufhin hätten große Firmen, die früher paketeweise Zeitungen und Zeitschriften abonniert gehabt hätten, diese abbestellt. Wenn die Verleger sich nun die „Unterstützung des Gesetzgebers“ wünschten, um „andere Geschäftsmodelle“ auszuprobieren, sei das nachvollziehbar.

Neben allen Detailfragen war eines in der Anhörung deutlich herauszuhören: Das Urheberrecht steckt in einer schweren Legitimationskrise. Die Verwerterlobby fordert zwar lautstark einen besseren Schutz des „geistigen Eigentums“ ein, weigert sich jedoch größtenteils, freien Journalisten, Musikern und anderen Kreativschaffenden eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Zugleich sind die Rezipienten kultureller Werke immer weniger bereit, die zahlreichen Einschränkungen hinzunehmen, die das derzeitige Urheberrechtsregime ihnen bei der Mediennutzung abverlangt. „„Wir müssen im Urheberrecht über einen Systemwechsel nachdenken“, erklärte LINKE-Abgeordnete Petra Sitte im Anschluss an die Sitzung. „Die eigentlichen Urheber, aber auch die Nutzer, müssen dringend bessergestellt werden.“

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