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ZDF: Quorum für eine Normenkontrollklage ab 1. Dezember

Bislang betrug das Quorum für ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (nach Art. 93 Abs 1 Nr. 2 GG ) ein Drittel der Mitglieder des Bundestages. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ändert sich das. Mit diesem Datum und gemäß Gesetz zur Änderung des GG vom 8. Oktober 2008 wird das Quorum auf ein Viertel der Mitglieder des Bundestages gesenkt:

Änderung Art. 93 GG: Anpassung des für Normenkontrollanträge aus der Mitte des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht maßgebenden Quorums an das für die Erhebung der Subsidiaritätsklage vor dem Europäischen Gerichtshof vorgesehene Quorum eines Viertels der Mitglieder des Bundestages (Quelle, dort. S. 7, Nr. 53)

Bei 622 Bundestagsabgeordneten sind das 156 Stimmen. 68 GRÜNE + 76 LINKE = 144 Stimmen. Damit fehlten noch 12 Stimmen, die zu erreichen nicht aussichtslos erschiene.

UPDATE, 1.12.2009: Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat heute entschieden, sich einem Normenkontrollverfahren anzuschließen.

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