DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

„Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“

Die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Zugangserschwerungsgesetz (wir berichteten) liegen vor. Sie sind überaus nichtssagend. In sieben von vierzehn Fällen heißt es lapidar:

„Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.“

Zwar wird bestätigt, dass der Bundespräsident um „ergänzende Informationen“ zum Gesetz gebeten habe, doch wird unter Verweis auf die ständige Staatspraxis und aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten jegliche Antwort auf die Art dieser Informationen verweigert:

„Nach ständiger Staatspraxis steht es der Bundesregierung nicht zu, über dieses Schreiben zu verfügen. Vor diesem Hintergrund und auch aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten bitte ich um Verständnis, dass der Inhalt seines Schreibens von der Bundesregierung nicht bekannt gegeben wird.“

Zum Umsetzungsstand der Sperrinfrastruktur nach den Verträgen zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und den Providern lautet die Antwort der Bundesregierung ebenso ausweichend:

„Die Vorarbeiten beim BKA sind fortgeschritten. Dies trifft teilweise auch auf die Provider zu.“

Immerhin ist den Antworten zu entnehmen, dass diese Verträge keine Klauseln für eventuelle Kostenerstattungen enthalten. Doch schon bei der Frage nach deren weiteren Gültigkeit ist die Antwort wieder hinhaltend:

„Die angesprochenen Verträge sehen teilweise ein Außerkrafttreten für den Fall des Inkrafttretens einer gesetzlichen Sperrverpflichtung vor. Im Übrigen behalten die Verträge ihre Gültigkeit, soweit sie nicht gekündigt werden. Ob dies geschehen soll, wird derzeit geprüft.“

All das und der Umstand, dass nicht einmal die Ressortzuständigkeit zur Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetz – geschweige denn die Ressortzuständigkeit zur späteren Evaluierung aller Maßnahmen nach dem Grundsatz Löschen vor Sperren – geklärt ist, verleiten zu der Annahme: Innerhalb der Bundesregierung werden hinter den Kulissen grundlegende Auseinandersetzungen zu diesem im Koalitionsvertrag getroffenen Sachverhalt geführt.

(Hier die Antworten der Bundesregierung zum Nachlesen in der Vorabversion.)

Ein Kommentar zu “„Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“”

  1. […] hatten an dieser Stelle (siehe hier) bereits gemutmaßt, dass in der Koalition hinter den Kulissen eine Auseinandersetzung zum Umgang […]