DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Archiv für Juni 2011

Wer hat die Deutungshoheit über „Internetsperren“

Zur Zeit läuft u.a. im Netz eine kontroverse Debatte über die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV). Netzpolitischer Aufreger ist der neu zu fassende §9 Abs. 1 Nr. 5, in dem es zukünftig heißen soll:

5. Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen.

Der geneigte Leser wird hier sehr schnell von Internetsperren sprechen, da es um die Sperrung des Zugangs zu einzelnen Internetangeboten für die Kunden von Zugangsanbietern geht. Ich teile diese Einschätzung. Offenbar versuchen nun aber einige Verantwortliche im Zusammenhang mit dem GlüStV die Bedeutung der Begrifflichkeit umzudeuten bzw. für hier nicht zulässig zu definieren. Nur so lässt sich erklären, dass die zuständige Brandenburgische Staatskanzlei auf eine mündliche Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Kerstin Meier u.a. antwortet (PDF): > Weiterlesen