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Abmahnwahn-Debatte: am besten erst mal gar nichts tun

30.000 Euro Streitwert wegen eines einzigen Films in einer Tauschbörse? Traurig, aber wahr. Die Abmahnindustrie hat ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Sogenannte „strafbewehrte Unterlassungserklärungen“ wegen Urheberrechtsverletzungen sind noch immer an der Tagesordnung. Das Problem ist seit Langem bekannt. Die Bundesjustizministerin tut nichts.

Deshalb hat DIE LINKE kürzlich einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Streitwerte bei Abmahnungen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen vorgelegt. Am 24. November 2011 wurde dieser im Deutschen Bundestag diskutiert. Das Ergebnis: Offenbar herrscht durchaus Einigkeit darüber, dass dem Abmahnwahn Einhalt geboten werden muss. Nur wie man das anstellen soll, weiß man nicht genau. Auf jeden Fall nicht so wie DIE LINKE.

„Dass es schwarze Schafe gibt, ist das eine“, erklärte Ansgar Heveling von der CDU. Aber: „Wenn es schwarze Schafe gibt, dann geht man ja auch nicht hin und schlachtet gleich die ganze Herde.“ Der Gesetzentwurf der Linken sei „zu pauschal“. Hevelings eigener Vorschlag: abwarten, was bei der vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Warnhinweis-Studie herauskomme. Das Ministerium will herausfinden, ob an Urheberrechtsverletzer verschickte Warnhinweise eine wirksame Maßnahme gegen ungenehmigtes Kopieren darstellen. Erst wenn diese Studie vorlege, könne man sich „eine solide Regelung auf der Grundlage der neuesten Daten“ ausdenken.

Brigitte Zypries von der SPD erklärte, sie sehe vor allem die Bundesrechtsanwaltskammer in der Pflicht, gegen den Abmahnwahn vorzugehen. Als ehemalige Justizministerin konnte sie sich allerdings auch den Hinweis nicht verkneifen, „dass die Aufgabe eines Ministers nicht nur die Verhinderung von Gesetzen ist, sondern auch deren Vorlage für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Rechts in Deutschland“. Eine Spitze gegen Leutheusser-Schnarrenberger, die den seit Langem angekündigten „Dritten Korb“ zur Novelle des Urheberrechts noch immer nicht vorgelegt hat, weil sie mit ihren Koalitionskollegen darüber zerstritten ist.

„Warum gibt es in Deutschland mehr geistig schöpferische Menschen als zum Beispiel in Nigeria?“, fragte Stephan Thomae von der FDP. „Weil bei uns Kreativität stärker geschützt wird.“ Mit ihrer Unterscheidung zwischen materiellen Sachen und sogenannten Immaterialgütern lege DIE LINKE nun allerdings „die Axt an Grundvoraussetzungen unserer Eigentums- und damit auch unserer Gesellschaftsordnung.“ Dies löse bei ihm „einen Reflex aus, den ich nur schwer unterdrücken kann“, so Thomae. Abschließend gab er den Kolleginnen und Kollegen noch einen guten Rat: „Sie müssen Ihr Verhältnis zu Fleiß, zu Risiko und zu Eigentum grundlegend überdenken.“

„Die Problemdarstellung im Gesetzentwurf der Linken ist durchaus richtig“, erklärte hingegen Jerzy Montag von den Grünen. Das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte sei „im Ergebnis kriminell“ und verstoße „in hohem Maße gegen anwaltliche Berufspflichten“. Montag kritisierte jedoch, „dass es solche Missbrauchsstrukturen auch im Wettbewerbsrecht gibt und dass der Gesetzentwurf der Linken dazu schweigt.“ Er hoffe, dass das Justizministerium „vielleicht doch noch vor Weihnachten 2011“ einen eigenen, besseren Referentenentwurf vorlegen werde.

Thomas Silberhorn von der CDU hatte eine Wette verloren und musste deshalb in der Debatte den Satz sagen: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“ Außerdem kritisierte er die von der LINKEN vorgeschlagene Differenzierung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Urheberrechtsverletzungen, räumte jedoch ein, die bestehende Regelung laufe weitgehend ins Leere. Wie Jerzy Montag störte sich auch Silberhorn daran, dass der linke Vorschlag zu sehr auf das Urheberrecht und zu wenig auf das Wettbewerbsrecht zugeschnitten sei.

Abschließend wies Edgar Franke von der SPD darauf hin, dass die Identifikation der Anschlussinhaber bestimmter IP-Adressen fehleranfällig sei und deshalb viele Nutzer zu Unrecht abgemahnt würden. Auch sonst teilte Franke im Wesentlichen die Sicht der LINKEN auf die Problematik, sprach sich jedoch dafür aus, keine neue Systematik einzuführen, sondern lieber die bestehende Regelung des §97a zu präzisieren.

Unter dem Strich kam heraus, dass die anderen Fraktionen an dem Gesetzentwurf der LINKEN zwar alles Mögliche auszusetzen, selbst jedoch keine Alternative anzubieten hatten. Stattdessen möchte man lieber abwarten, was das Bundesjustizministerium sich einfallen lässt. Dessen letzte Urheberrechtsreform von 2008 lässt allerdings für einen etwaigen „Dritten Korb“ wenig Gutes erwarten.

6 Kommentare zu “Abmahnwahn-Debatte: am besten erst mal gar nichts tun”

  1. Wolfgang Ksoll sagt:

    Der von Herrn Heveling gegebene Hinweis auf die Warnhinweisstudie ist grob unsinnig. Der EUGH hat gerade beschlossen, dass eine Totalüberwachung, die zum Hinweis geben notwendig wäre, in der EU rechtlich nicht zulässig ist. Wir brauchen keine Studien, wenn wir höchstrichterliche Urteile haben.

    Die zynischen Bemerkungen der Frau Zypries sind unsachlich. Sie selbst hat durch Verschärfung des Rechts auf Privatkopie dafür gesorgt, dass ihren Berufskollegen in der Anwaltschaft das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie leichter fällt. Zudem hat sie nichts dafür getan, dass Staatsanwälte mitd em Strafrecht missbraucht werden, um der Abmahnindustrie zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen.

    Zudem ist sie als verfassungswidrige Gesetzbgeberin bei der Vorratsdatenspeicherung aufgefallen. Vielleicht wäre es besser, sie würde sich durch Lektüre unseres Grundgesetzes mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung anfreunden statt nur für ihre Berufskollegen neue entartete Einkommensquellen zu schaffen.
    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/693733/

    Für die Frage, dass man nur Anschlussinhaber nicht aber Nutzer über die IP-Adressen identifizieren kann (so wie man bei KfZs nur den Halter nicht aber den Fahrer eindeutig über das Kennzeichen erkennen kann), habe ich gebloggt:
    http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2011/11/30/sind-ip-adressen-personenbezogen/

  2. Tom sagt:

    Na, wenn sich da mal der Herr Thomae von der FDP nicht irrt: Nigeria beherbergt die drittgrößte Filmindustrie der Welt – Nollywood.

  3. […] “ihr Verhältnis zu Fleiß, zu Risiko und zu Eigentum grundsätzlich überdenken”, riet ihr ein Vertreter der Koalition. Offenbar ist damit auch Bundesjustizministerin […]

  4. […] Von der LINKEN ist leider niemand auf das Podium eingeladen worden, obwohl sie mit ihrem Gesetzentwurf zur Eindämmung des Abmahnunwesens als bislang einzige Fraktion eine konkrete Alternative zu […]

  5. […] Aber insgesamt geht der Ansatz von Leutheusser-Schnarrenberger in die richtige Richtung. Zufällig hat die LINKE bereits vor einem halben Jahr einen Vorschlag unterbreitet, den die Justizministerin offenbar so gut fand, das sie ihn adaptiert hat, bis in die Regelungstechnik hinein. Es ist erfreulich, dass nicht alle in der FDP auf dem Niveau ihres Kollegen Stephan Thomae diskutieren. […]