Heute beginnt die 8. Verhandlungsrunde zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) in Wellington, Neuseeland. Im Vordergrund der 5-tägigen Verhandlungen stehen die strafrechtlichen Bestimmungen des geplanten Abkommens: Enforcement Procedures in the Digital Environment, Criminal Enforcement, Civil Enforcement (siehe die vorläufige Tagesordnung via EU-Generaldirektion Handel). Dem Vernehmen nach bestand unter den von der EU-Kommission vertretenen Mitgliedstaaten noch Ende März keine Einigkeit über eine gemeinsame Verhandlungsposition hierzu. Daher ist bislang unklar, mit welchen Verhandlungsmandat die Kommission in die Gespräche geht. Am Freitag soll zudem über die Forderung nach Offenlegung der verhandelten Texte debattiert werden.
Diese war nach dem mit großer Mehrheit angenommenen Entschließungsantrag des EU-Parlaments zuletzt auch von der PublicACTA-Konferenz am 10. April in der Erklärung von Wellington erhoben worden. Als größter Widersacher von Transparenz-Forderungen erweisen sich allerdings weiterhin die USA. So berichtet Michael Geist aktuell in seinem Blog von einer heute veröffentlichten Mitteilung des US-Handelsbeauftragten (USTR), wonach die Offenlegung der Dokumente von substantiellen Verhandlungsfortschritten in Wellington abhängig zu machen sei. Geist zufolge besteht der Preis, den die USA für eine Zustimmung zur Forderung nach Transparenz verlangen, darin, grünes Licht für ACTA insgesamt zu geben.
[…] Teilnehmer der 8. Verhandlungsrunde zum zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) in Neuseeland haben sich darauf geeinigt, den […]