Die geplante Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) war an dieser Stelle bereits Thema. Auch deutete sich damals bereits an, dass die ursprünglich vorgesehene Kompletthaftung der Zugangsprovider für Inhalte im Netz aller Wahrscheinlichkeit nach entfallen werde. Nun berichtete Golem.de Ende letzter Woche, dass die überarbeite Fassung des Entwurfs „keine Zwangskennzeichnung von Inhalten und Netzsperren à la Zensursula enthalten“ wird.
Allerdings wurde der Neuentwurf bislang nicht öffentlich gemacht. Auf der Website der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz findet sich weiterhin nur der alte Entwurf (Stand: 7. Dezember 2009). Bereits morgen will nun die Rundfunkkommission der Länder über die überarbeitete Fassung beraten und bereits einen Tag später, am 25. Februar, befindet darüber die Konferenz der Chefin und der Chefs der Staats- und Senatskanzleien (Tagesordnung) auf ihrer Sitzung in Berlin. Am 25. März 2010 schließlich entscheidet die Konferenz der Ministerpräsidenten abschließend. Danach kommen zwar noch die Länderparlamente ins Boot. Doch wie das bei Staatsverträgen so ist, haben sie nur ein nachträgliches Abnickrecht. Wollen sie den Vertrag nicht in Gänze scheitern lassen, können sie nur zustimmen. Wirkliche Mitspracherechte besitzen sie nicht.
Bis dato liegt einzig Carta eine Fassung des Neuentwurfs (Stand: 18. Februar 2010) vor. Robin Meyer-Lucht bestätigt dort, dass die Haftungsausweitung auf Zugangsanbieter zwar weitgehend entfällt, kann aber gleichwohl keine Entwarnung geben. Das grundlegende Missverständnis, das Netz nach Maßstäben des Rundfunks regulieren zu wollen, bleibe erhalten. Dies zeige sich insbesondere im Falle der Einführung von Kennzeichnungen zur Alterklassifizierung. Diese sind für die Anbieter von herkömmlichen Inhalten freiwillig, nicht aber für die Anbieter von nutzergenerierten Inhalten. Sie müssten auf jeden Fall altersstufenkennzeichnungsgerecht filtern. Sein Fazit lautet:
„Dieser Jugendmedienschutz-Entwurf ist ein gravierender Eingriff in die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Inhalteanbieter, wozu im Netz bekanntlich potenziell jeder gehört. Den Inhalteanbietern werden mit den Altersstufen und bei der Einbindung von Nutzerinhalten erhebliche neue Auflagen gemacht. Wer sie nicht “freiwillig” einhalten will, muss damit rechnen, dass er für Nutzer unter 18 Jahren möglicherweise nicht mehr erreichbar ist.
Ein Hauptproblem des Gesetzentwurfs ist damit folgendes: Die neuen faktischen Anbieterpflichten stehen völlig unverhältnismäßig zu der erwartbaren geringen Verbesserung des Jugendschutzes. Das Gesetz sorgt für neuen Regulierungsstress bei Websitebetreibern, ohne dass der Schutz vor jugendgefährdenen Inhalten wirklich verbessert würde.“
[Update:] Carta hat den Arbeitsentwurf (Stand: 18. Februar 2010) inzwischen hier veröffentlicht. Und hier findet sich eine Version, in der die Änderungen gegenüber der Fassung vom 7. Dezember 2009 kenntlich gemacht sind.
[…] werfen wir einen erneuten Blick auf den Sachverhalt. Im weiterhin aktuellen – am 25. Februar von der Konferenz der Chefin […]