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TAB-Bericht spricht sich für Plattformregulierung aus

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag hat einen lesenswerten Bericht zum Thema „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ vorgelegt. Die Autoren Bernd Beckert und Ulrich Riehm beschäftigen sich darin mit unterschiedlichen Aspekten, die für einen solchen Zugang aus ihrer Sicht maßgeblich sind, und skizzieren am Ende mögliche Schlußfolgerungen. Der Stand der Dinge in Sachen Breitband-Ausbau wird ebenso untersucht wie die Frage, welche Medien heutzutage als Leitmedien gelten können und was die zunehmende Medienkonvergenz in diesem Zusammenhang bedeutet.

Beim Breitbandausbau kommen die Autoren zu dem Schluss, dass andere Länder zum Teil „deutlich ambitioniertere Ziele“ formuliert hätten als Deutschland. Zunehmend sei jedoch nicht der technische Zugang allein, sondern die Stimulierung der Nutzung entscheidend. Während in anderen Ländern häufig der Staat entsprechende Maßnahmen ergreife, sehe man in Deutschland meist die Bundesländer in der Pflicht, da diese für den Bereich der Bildung zuständig sind.
Interessant auch die Beobachtungen zur Medienkonvergenz, also dem Verschmelzen unterschiedlicher Medien. Die Gutachter stellen fest, dass mit der technischen Möglichkeit zur Konvergenz im Bereich des Digitalen nicht automatisch auch eine generische Verschmelzung der Inhalte einhergegangen sei. Vielfach sei weniger eine Multimedialität entstanden als eher eine Situation, in der derselbe Inhalt in unterschiedlichen Formen mehrfach verwertet werde – die Autoren sprechen von Modularisierung. Entsprechend sei die häufig eingeforderte Zusammenführung unterschiedlicher Regulierungsmechanismen womöglich gar nicht so sinnvoll, wie es auf den ersten Blick scheine. Vielmehr stelle sich die Frage, ob die herkömmliche Medienregulierung sich nicht in Richtung einer Plattformregulierung weiterentwickeln müsste.

Im Bereich der Presse sei zu beobachten, dass die Tageszeitungen dramatisch an Reichweite verlieren, was ihre Stellung als gesellschaftliches Leitmedium bedrohe. Das Radio und vor allem das Fernsehen hätten zwar noch immer eine beträchtliche Relevanz, würden aber von unterschiedlichen Gruppen in unterschiedlicher Weise konsumiert. In Bezug auf das Internet stellen sie fest, dass die Nutzung der übergroßen Mehrheit sich auf sehr wenige Webseiten konzentriere, während zugleich eine kaum überschaubare Vielfalt existiere. Entscheidend sei, dass diese Vielfalt auch in Zukunft Zugang zu den relevanten Plattformen und sonstigen Gatekeepern finden könne – auch dies ein Grund für die Überlegungen zur Plattformregulierung.

Überraschend deutlich ist das Plädoyer der Autoren, die Verweildauerregelung für Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz zu überdenken. Derzeit dürfen diese ihre Angebote nicht länger als sieben Tage verfügbar halten, damit den privaten Medienanbietern keine unlautere Konkurrenz entsteht. Aber angesichts der Tatsache, dass die Nutzung klassischer Offline-Medien sich zunehmend ins Netz verlagere, indem Zeitungsartikel online gelesen würden oder öffentlich-rechtliche Radio- oder Filmbeiträge „on demand“ heruntergeladen würden, sei diese Regelung den Nutzern oft nicht mehr verständlich.

Viele Einzelaspekte des TAB-Berichts sind nicht neu, und die Handlungsempfehlungen zeichnen sich nicht gerade durch unerhörte Radikalität aus. Aber die Gutachter haben die wesentlichen Phänomene im Zusammenhang mit dem Medienwandel gut zusammengefasst und klare, nachvollziehbare Schlüsse gezogen. Dass die Beschneidung der Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Entwicklungen der Medienwelt nicht mehr angemessen ist und dass man im Netz weniger eine Inhaltekontrolle benötigt als eine Plattformregulierung, ist überzeugend begründet und dargelegt. Es ist dem Bundestag zu wünschen, dass er sich daran erinnert, wenn es das nächste Mal um Fragen der Medienregulierung geht.

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