DIGITALE LINKE
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Urhebervertragsrecht: kein Reformbedarf?

Die Bundesregierung sieht beim Urhebervertragsrecht derzeit keinen Reformbedarf. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Dort heißt es:

Die Bundesregierung beobachtet auch im Bereich des Urhebervertragsrechts laufend die aktuellen Entwicklungen unter Einbeziehung der Rechtsprechung und der Erkenntnisse der Wissenschaft. Soweit sich daraus die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen ergibt, wird die Bundesregierung Änderungen vorschlagen.

Mit anderen Worten: Es ist doch alles in Ordnung.

Linke, Grüne und SPD sehen das anders. Während DIE LINKE einen Gesetzentwurf für eine Reform des 2002 in Kraft getretenen Urhebervertragsrechts vorgelegt hat, haben die Grünen sich immerhin in einem Antrag für ein solches Vorhaben ausgesprochen. Und die SPD hat beim Göttinger Urheberrechtler Gerald Spindler ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ebenfalls umfassenden Reformbedarf anmeldet.

Das Hauptproblem mit dem Urhebervertragsrecht  ist, dass der gesetzlich verbriefte Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ derzeit nicht durchsetzbar ist, es sei denn, die Kreativen ziehen gegen ihre Auftraggeber vor Gericht. Das räumt auch die Bundesregierung in ihrer Antwort ein:

Auch für den Vergütungsanspruch nach § 32 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gilt, dass er, wie jeder Anspruch, gegebenenfalls auf dem Klagewege durchgesetzt werden muss.

Wie das mit der Intention des Gesetzes zusammenpassen soll, das eigentlich ein Verfahren für die Inkraftsetzung sogenannter Gemeinsamer Vergütungsregeln vorsieht, bleibt offen.

Hintergrund der Kleinen Anfrage der LINKEN ist übrigens eine Verfassungsbeschwerde des Münchner Carl Hanser Verlags. Dieser ist in mehreren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof dazu verurteilt worden, Literaturübersetzer nicht nur branchenüblich, sondern, wie es in den Urteilen heißt, auch „redlich“ zu honorieren. Dagegen hat der Verlag Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Er möchte, dass die Urteile gekippt werden und das missliebige Gesetz gleich mit. Denn dieses betrachtet er laut Beschwerdeschrift als Eingriff in die Grundrechte des Verwerters, weil dadurch seine Vertragsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt werde.

Kurios ist, dass der Hanser Verlag zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes plötzlich auf die Idee kommt, dieses könnte verfassungswidrig sein – nachdem er mehrere Verfahren vor dem Bundesgerichtshof verloren hat. Die Bundesregierung hält hingegen eine angemessene Urheber-Vergütung nicht für grundgesetzwidrig: Die Regelung sei „von dem Spielraum gedeckt, der dem Gesetzgeber bei der Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den grundrechtlich geschützten Positionen der Urheber und Verwerter eröffnet ist.“ Wann das Bundesverfassungsgericht sich mit der Beschwerde befassen wird, ist derzeit noch völlig offen.

DIE LINKE. hat 2012 eine Konferenz „Kreatives Schaffen in der digitalen Welt“ durchgeführt, über die hier berichtet wird.

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