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ver.di zum Leistungsschutzrecht

In der August-Ausgabe des medienpolitischen Magazins promedia gibt Wolfgang Schimmel, Justitiar der Gewerkschaft ver.di, ein Interview zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger:  

Auf die Frage, warum ver.di die Forderung der Verleger nach einem solchen Schutzrecht unterstütze, antwortet Schimmel:

Von „Unterstützen“ kann man noch nicht sprechen. Wir sind im Gespräch mit den Verlagen und Verlegerverbänden und werden, wenn wir uns auf eine Lösung der noch offenen Fragen verständigen können, das Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren unterstützen. Warum? Die Verlage suchen nach neuen Wegen zur Finanzierung der gedruckten Presse und des Angebots im Internet, weil die Erlöse aus dem Vertrieb und den Anzeigen zurückgehen. Das ist Aufgabe jedes Unternehmens. Damit trägt es besser zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei als mit Sparorgien zu Lasten der Beschäftigten und der Qualität. Es gibt keinen Grund für eine Gewerkschaft, die Beschäftigte der Branche vertritt, sich gegen eine solche Initiative zu stellen, die der Sicherung der ganzen Branche dienen könnte. Außerdem ist es prinzipiell richtig, wenn sich die Verlage gegen die Gratismentalität im Internet stellen.

 

Ein thematisch verwandtes Interview habe ich vor zwei Jahren, am 5. November 2008, mit Wolfgang Schimmel geführt. Unter anderem sprachen wir über die Frage, ob ein Leistungsschutzrecht für Verleger eine sinnvolle Sache sein könnte. Darauf war ich im Zusammenhang mit meinen Recherchen für diesen Artikel  gestoßen.

Es ging also um einen Streit, der innerhalb der Verwertungsgesellschaft Wort um die Verteilung der Urheberrechtstantiemen zwischen Autoren und Verlegern geführt worden war. Entgegen dem Gesetzeswortlaut (dem damaligen §63a UrhG) beanspruchten seinerzeit die Verleger einen Anteil an den Urheberrechtstantiemen der Autoren. Unterstützung erhielten sie von Wolfgang Schimmel. Das Argument: Da Verleger kein eigenes Leistungsschutzrecht hätten, müssten sie von dem Geld der Autoren etwas abbekommen. Dieser „Kompromiss“ sei notwendig, um Streit in der VG Wort zu vermeiden. Ich fragte ihn, ob es unter diesen Umständen nicht sinnvoller wäre, den Verlegern tatsächlich ein eigenes Leistungsschutzrecht zuzugestehen und zwei getrennte Verwertungsgesellschaften einzurichten, eine für Autoren, eine für Verleger. Um klare Verhältnisse zu schaffen.

Schimmel:

Wenn die Verlage ein Leistungsschutzrecht einbringen in die VG Wort, dann haben sie auch Anspruch auf Vergütungen. Das war ja gerade die Überlegung: Wenn man dieses Thema politisch groß hochgekocht und gesagt hätte: ‚Nein, wir wollen den §63a so, wie er ist’, dann hätte ja der Gesetzgeber auf die Idee kommen können, den Verlagen ein Leistungsschutzrecht zu geben. Und dann können die Verlage ihre Leistungsschutzrechte bei der VG Wort genauso anmelden, wie es schon heute ein Tonträgerproduzent bei der GEMA oder bei der GVL kann. […]

Frage:

Wäre es aber nicht das sauberere Verfahren?

Schimmel:

Ob das Verfahren sauberer ist, da habe ich meine Zweifel. Wir hätten dann das erste Mal, dass Verlage eigene Rechte in eine Verwertungsgesellschaft einbringen können. Dass Verlage auch eigene Leistungsschutzrechte an einem Buch haben. Bisher hat an einem Buch nur der Autor Rechte, nicht der Verlag. […]Der Verlag darf es drucken aufgrund der Rechte, die er von Ihnen erworben hat. Er erwirbt aber durch die Herstellung des Buches keine eigenen Rechte. […]Wenn der Verlagsvertrag beendet wird, wenn Sie vom Verlagsvertrag zurücktreten – das können Sie, wenn der Verlag das Buch nicht mehr verbreitet -, dann fallen alle Rechte an den Autor zurück, und beim Verlag bleibt nichts mehr. Hat auch zur Konsequenz, dass von diesem Zeitpunkt an die VG Wort bezogen auf dieses Buch alleine an den Autor ausschüttet. Hätte der Verlag ein Leistungsschutzrecht, dann würde er dauerhaft z.B. an der Bibliothekstantieme beteiligt und bekäme der Autor nicht 100 Prozent. Also, die Lösung kann man als sauberer bezeichnen, aber ob sie für die Autoren die vorteilhaftere ist, da habe ich massive Zweifel.

[…]

Es kopiert ja niemand das Originalmanuskript eines Autors, sondern es wird immer aus dem Buch kopiert. Also ist da irgendeine Leistung des Verlags involviert, nur eine urheberrechtlich nicht geschützte Leistung. Und ich halte es für eine gefährliche Überlegung zu sagen: Ich mache jetzt aus dieser Leistung des Verlags, die letztlich die Kopie ermöglicht, ein urheberrechtlich garantiertes Leistungsschutzrecht. Das liegt nun sicher nicht im Interesse der Autoren.

Frage:

Wäre es unter dem Strich nicht sinnvoller, zwei getrennte Verwertungsgesellschaften zu haben: eine für Autoren, eine für Verleger?

Schimmel:

Dann hätte man den Streit mit zwei verschiedenen Verwertungsgesellschaften. […]Nehmen Sie das Beispiel der Reprographievergütungen: Es wird ein Scanner verkauft oder ein DVD-Brenner. Da gibt es eine pauschale Vergütung aufs Gerät, und die muss hinterher verteilt werden. In dem Augenblick, wo man die VG Wort zerlegt, in eine VG Autoren und eine VG Verlage, werden sich die beiden darum kloppen müssen. Und dann stehen spätestens in dem Augenblick die Verleger auf der Matte und sagen: Wir wollen ein eigenes Leistungsschutzrecht. Und so wie unser Bundestag zur Zeit gebaut ist, wird er es den Verlegern geben. Bisher war die Lobby-Politik der Verlage da erfolgreicher als die der Autoren, weil eben die politische Mehrheit im Bundestag ein offeneres Ohr hat für Wirtschaftsunternehmen größeren Zuschnitts als für selbstständige Urheberinnen und Urheber.

 

Warum klingt das im promedia-Interview ganz anders? Es mag daran liegen, dass es derzeit nicht in erster Linie die Buchverleger sind, die ein Leistungsschutzrecht fordern, sondern die Presseverleger. Vielleicht aber auch daran, dass es nicht um eine Verteilung der Tantiemen innerhalb der VG Wort geht, sondern darum, die vielen Freiberufler zur Kasse zu bitten, die Presseprodukte im Internet beruflich nutzen, und so den Verwertungsgesellschaften zusätzliche Einnahmen zu bescheren. Neue Einnahmequellen sind bei den Verwertungsgesellschaften schließlich immer willkommen.

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