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Internet-Grundversorgungsauftrag: Das ARD-Online-Gutachten von Hans-Jürgen Papier

Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD beauftragte den Verfassungsrechtler und ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, ein Gutachten zur Abgrenzung von Rundfunk und Presse im Internet zu erstellen (Pressemitteilung vom 20.07.2010). Dieser argumentierte, Online-Publikationen seien Rundfunk, und leitete daraus einen von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu erfüllenden Internet-Grundversorgungsauftrag ab.

Das aus Gebührengeldern bezahlte Gutachten stieß auf heftige Kritik insbesondere der Zeitungsverleger. Es wurde bislang nicht veröffentlicht. Wer sich einen eigenen Einblick – jenseits der Darstellungen in Presse und Rundfunk – über Papiers Argumentation verschaffen will, kann das hier tun. Eine genauere Auswertung folgt.

2 Kommentare zu “Internet-Grundversorgungsauftrag: Das ARD-Online-Gutachten von Hans-Jürgen Papier”

  1. CARTA sagt:

    Papier: Das Internet ist am ehesten Rundfunk…

    Hans-Jürgen Papier über sein Gutachten “Presse macht Rundfunk”: über die fragwürdige Kategorie “Presseähnlichkeit”, über das neue Orientierungsbedürfnis der Bürger im Netz und Schutzpflich…

  2. fff sagt:

    Die Themen kann der Gesetzgeber dem Rundfunk nicht vorgeben. Der Gesetzgeber kann nur entschieden, wie viel Programme ein Rundfunksender gleichzeitig machen kann, also wie viele Senderketten ala WDR I, II, III, IV, V es geben kann, worueber er insgesamt berichtet selbstverstaendlich nicht. So ist das auch beim Internet. Das Gutachten ist hier noch viel zu pressefreundlich.