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ACTA im Petitionsausschuss, Vorratsdatenspeicherung nicht

Am 7. Mai wird der Petitionsausschuss des Bundestages ACTA im Rahmen einer öffentlichen Sitzung beraten. Grundlage der Beratung ist eine E-Petition, die inzwischen mehr als 60.000 Mitzeichnungen erhalten hat, und deren Mitzeichnungsfrist mit Ablauf des heutigen Tages endet. Darin wird gefordert, „die Ratifizierung des – Anti-Counterfeiting Trade Agreement – (ACTA) auszusetzen.“

Dass der Petionsausschuss eine öffentliche Anhörung zu einem solch frühen Stadium ansetzt, ist ungewöhnlich, und gab es nach Angaben eingeweihter Kreise bislang nicht. Es dürfte zwei Gründe haben: Erstens ist die Petition inzwischen unschädlich, da mit der Entscheidung der Europäischen Kommission, ACTA vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, die Ratifizierung in der Praxis bereits ausgesetzt ist.

Zweitens besteht immer noch kein Termin für eine Anhörung einer E-Petition zum Verbot der Vorratsdatenspeicherung. Deren Mitzeichnungsfrist endete bereits im Oktober letzten Jahres und sie übertraf mit 64.704 Mitzeichnern ebenfalls das Quorum von 50.000, ab dem eine öffentliche Behandlung erforderlich wird. Die Koalitionsmehrheit im Petitionsausschuss verhindert bislang eine Befassung.

Schwarzgelb ist das Thema Vorratsdatenspeicherung zu aktuell und zu heiß, das erst einmal auf Eis liegende Thema ACTA nicht. Ein Thementausch kommt da gerade recht.

PS: Eine offizielle Einladung zur ACTA-Anhörung im Petitionsausschuss liegt noch nicht vor. Sie wird nachgereicht.

Ein Kommentar zu “ACTA im Petitionsausschuss, Vorratsdatenspeicherung nicht”

  1. Anonymous sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2012-03-22…

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