„Auf Basis konzeptioneller Vorgaben der BLM hat TNS Infratest im Auftrag der Landeszentrale in einer repräsentativen Studie das Gewicht der Medien für die Meinungsbildung ermittelt,“ vermeldete gestern das na presseportal. „Danach hat das Fernsehen mit einem Anteil von rund 40 Prozent nach wie vor das größte Gewicht, vor den Tageszeitungen mit 25 Prozent, dem Internet mit 15 Prozent, dem Radio mit 15 Prozent sowie den Zeitschriften mit einem Anteil von 5 Prozent.“
Die BLM schlägt vor, auf Basis der ermittelten Gewichte der einzelnen Mediengattungen Schwellenwerte für die Vermutung von Meinungsmacht zu definieren.
Die BLM hat sich die Mühe gemacht, das Modell grafisch darzustellen und Beispiele tabellarisch darzulegen. Allerdings findet man nirgends das ARD-Modell (Fernsehen, Radio, Online). Dies ist wohl auch besser so. Denn wenn man davon ausgeht, dass die ARD mit all ihren Programmen (auch den DRITTEN) über 25% Marktanteil hat und im Hörfunk auch im Schnitt die Hälfte des jeweiligen Hörfunkmarktes beherrscht, dann liegt schon ihr Anteil am Meinungsmarkt bei über 16%. Sie verfügte also nach der Definition der BLM auch ohne ihr Onlineangebot über vorherrschende Meinungsmacht.