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Autovermieter: Geplante Umsetzung der Haushaltsabgabe ist verfassungswidrig

Der Bundesverband der Autovermieter (BAV) ist dagegen, dass ab 2013 für jedes nicht privat genutzte Auto ein Beitrag von 5,99 Euro bezahlt werden soll. Wie der Verband in einem Positionspapier feststellt, würde die Reform ihre Branche unverhältnismäßig zusätzlich belasten. Schon beim gegenwärtigen Rundfunkgebührenmodell sei die Last für die Autovermieter unverhältnismäßig hoch. Sechs Prozent des Rundfunkgebührenaufkommens in Deutschland (rund 435 Millionen Euro pro Jahr) würden derzeit von der freien Wirtschaft erbracht. Die deutschen Autovermieter tragen derzeit mit rund 18,85 Millionen Euro an Rundfunkgebühren 4,3 Prozent der Gebührenlast der gesamten deutschen Wirtschaft. Dies sei ein Vielfaches ihres Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt.

Die Autovermieterbranche sei bereits im derzeitigen Gebührenmodell gegenüber der Hotelbranche benachteiligt. Während für die Hotelbranche Auslastungsschwankungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag berücksichtigt werden (sogenanntes Hotelprivileg), gelte das für die Autovermieter nicht.

Der BAV ist der Ansicht, dass „verfassungsrechtlich eine sofortige Gleichbehandlung der Kraftfahrzeugvermietbranche mit dem Beherbergungsgewerbe geboten ist“. Die Rundfunkgebührenpflicht für nicht privat genutzte Autos ist nach Ansicht des Verbandes verfassungswidrig, da eine fahrzeugbezogene Rundfunkbeitragspflicht einer geräteabhängigen Gebühr gleich komme und damit systematisch nicht mit dem Konzept eines geräteunabhängigen Rundfunkfinanzierungsmodells vereinbar sei. Mit einem fahrzeugabhängigen Beitrag „würden Kunden von Autovermietern doppelt zur Kasse gebeten, da Autovermieter die Rundfunkbeiträge in ihre Preise einkalkulieren müssen und Kunden die Geräte, für deren Benutzungsmöglichkeit sie bereits einen Beitrag entrichtet haben, während der Benutzung des Mietwagens gar nicht nutzen können“.

Das neue Modell wird ihre Branche zusätzlich belasten, weil künftig für jede Filiale mit Computer statt der monatlichen Gebühr von 5,76 Euro mindestens 17,98 Euro anfallen sollen. Die Gebührenlast für das Filialnetz verdreifache sich damit.

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