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Doppelt bestraft im Rollstuhl

Es galt 60 Jahre: Die Rundfunkgebührenbefreiung ist ein behinderungsspezifischer Nachteilsausgleich. Sie soll die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ermöglichen, so der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer. Denn Menschen mit Behinderungen können aufgrund ihrer Behinderung nicht in gleicher Weise öffentliche kulturelle Veranstaltungen und Angebote nutzen wie nicht behinderte Menschen.

Den Politikern war klar, dass diese Menschen in besonderer Weise auf die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angewiesen sind, um ihre gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen zu können. Dies war der wesentliche Grund, sie von den Rundfunkgebühren zu befreien. Die Befreiung war bei ihnen auch nicht an das Kriterium ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebunden. Der Nachteilsausgleich wurde allein aufgrund der konkret vorliegenden Behinderung gewährt.

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