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FAZ lässt CDU-Fraktionsvize für ein Leistungsschutzrecht werben

Am Montag, dem 28.06.2010, findet die – nichtöffentliche – Anhörung „Leistungsschutzrecht für Verleger“ des Bundesjustizministeriums statt. Das ist Anlass für die Frankfurter Allgemeine Zeitung für Deutschland (FAZ), Lobbyismus im eigenen Interesse zu betreiben. Unter dem Titel „Wie wir die freie Presse erhalten“ darf Unionsfraktionsvize und Urheberrechts-Hardliner Günter Krings (CDU) im redaktionellen Teil der Samstagsausgabe (Printversion) auf knapp einer Drittel Seite Werbung für das Leistungsschutzrecht machen. Krings zentrale Aussage lautet:

„Grundsätzlich wird sich im freien Spiel des Marktes zeigen, welches Geschäftsmodell das richtige ist, damit die Verlage die Kontrolle über ihr Produkt zurückgewinnen und damit die Verwertung ihrer Leistung gesichert ist. Aber ordnungspolitisch ist die Einführung eines ausschließlichen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage unbedingt nötig, um den rechtlichen Rahmen für mehr Anreize für Kreativität und Innovation zu setzen und Wettbewerb zu ermöglichen. Wenn wir in Deutschland weiterhin eine qualitativ hochwertige und vielfältige Presselandschaft erhalten wollen, müssen wir den Verlegern ermöglichen, ihre Investitionen zu amortisieren und Anreize für neue Geschäftsmodelle und Vertriebswege zu schaffen.“

In Krings’ Beitrag findet sich kein Wort darüber, dass die Zeitungsverleger aus freien Stücken ihre Presseinhalte zur kostenfreien Nutzung ins Netz stellen. Kein Wort verliert Krings auch darüber, dass die Verleger mit einem Leistungsschutzrecht verlangen, eine Zwangsabgabe auf die Nutzung des Internet zu erheben. Immerhin sollen nach den bekanntgewordenen Plänen (wir berichteten) künftig Suchmaschinenbetreiber, Social-Media-Aggregatoren und Blogger sowie generell alle Unternehmen und Behörden, die ihren Angestellten freien Zugang zum Internet gewähren, über eine Verwertungsgesellschaft Presse Leistungsschutztantieme für kostenfrei ins Netz gestellte Presseangebote abführen.

Krings’ Beitrag erschien auf der Medienseite der FAZ. Deren verantwortlicher Redakteur Michael Hanfeld hatte – zusammen mit Jan Hauser – erst drei Tage zuvor gegen „Gebührenfinanziertes Internet“ gewettert. Doch ging es da um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und die Frage „Wie weit sollen sich also öffentlich-rechtliche Sender im Internet ausbreiten?“ war mehr eine rhetorische. Denn was dem einen (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) via Rundfunkgebühr abgesprochen wird, soll dem anderen (private Presse) über eine Internetgebühr zugeschlagen werden.

Auch ist das im Rahmen der Berichterstattung über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht der erste Fall von Lobbyismus in eigener Sache. Bereits im April des letzten Jahres – aufgedeckt von Matthias Spielkamp in „Die Lobbyisten der Unfreiheit“ – hatte die FAZ einen Text von Professor Dr. Jan Hegemann veröffentlicht, der auf einem bezahlten, von ihm erstellten Lobby-Gutachten für die Zeitungsverleger beruhte. Damals wurde weder auf das Gutachten, noch auf die Funktion Hegemanns in dieser Angelegenheit verwiesen.

So sieht qualitativ hochwertige Presseberichterstattung in der FAZ aus, wenn es um das Eigeninteresse geht.

[Update:]

Krings‘ Beitrag steht jetzt – 28.06.2010 – auf FAZ.net auch online.

2 Kommentare zu “FAZ lässt CDU-Fraktionsvize für ein Leistungsschutzrecht werben”

  1. […] AG, waren es denn auch, die im Verbund mit dem von ihnen engagierten Juristen Jan Hegemann (wir berichteten) die eigentliche Regie führten. Das mißlang ihnen im Verlauf der Veranstaltung aufgrund […]

  2. […] Medien ist nicht darüber berichtet worden (SZ-Suche 0 Treffer), in der FAZ wird aber schon fleißig getrommelt, kürzlich auch durch einen Gastbeitrag von Günter Krings mit dem bezeichnenden Titel „Wie wir […]