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Grundrecht auf das ERSTE im Ausland?

Hat der Gebührenzahler ein Grundrecht auf das ERSTE im Ausland? Wenn es nach BILD sowie dem Wehrbeauftragten des Bundestages, Hellmut Königshaus, und dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck, geht: ja.

Die ARD will erneut den mehr als 5000 deutschen Soldaten in Afghanistan das TV abschalten, meldete BILD. Ab 1. April könne „der Sender im Einsatzland nicht mehr empfangen werden.“ Und man hatte auch gleich ein Zitat des empörten Wehrbeauftragten des Bundestages, Hellmut Königshaus: „Die Soldaten im Einsatz haben als GEZ-Zahler und Staatsbürger in Uniform ein Recht auf das gesamte ARD-Programm.“ Und Kurt Beck erklärte: „Die ARD hat einen öffentlichen Auftrag, der auch für unsere Soldaten gilt. Die müssen schließlich auch während ihres Einsatzes GEZ-Gebühren zahlen.“

Fest steht: Ab 1. April sollen die in der Krisenregion stationierten Soldaten nur noch einige Regionalnachrichten, die „Tagesschau“ und die „Tagesthemen“ empfangen können.

Die ARD betonte laut Tagesspiegel, die jetzige Entscheidung sei im Einvernehmen mit dem Bundesverteidigungsministerium gefallen. Das Ministerium habe von einem „befriedigenden Kompromiss“ gesprochen und die Kostengründe (32.000 Euro im Monat) für die Einstellung nachvollziehen können. Offensichtlich galt das Angebot von EUTELSAT, das Programm des Ersten Deutschen Fernsehens kostenlos für die Bundeswehr in Afghanistan auszustrahlen, nicht ewig. Es diente wohl damals nur dazu, sich ins Gespräch zu bringen. (Nach der Einigung mit SES Astra hatte auch der Satelliten-Betreiber Eutelsat der ARD angeboten, das Programm auszustrahlen. Kostenlos.)

Die Nachrichtensendungen werden von der ARD nun der Bundeswehr kostenlos zur Ausstrahlung bereitgestellt, damit diese über ihren eigenen Fernsehsender bwtv sie verbreiten kann. Sportliche Großveranstaltungen könnten die Soldaten dann weiterhin sehen, wenn die ARD dafür die Ausstrahlungsrechte habe. „Damit wird die Informationsversorgung für die Soldatinnen und Soldaten des deutschen Einsatzkontingentes ISAF in Afghanistan garantiert“, teilte laut FTD die ARD-Geschäftsführung mit.

Es gibt kein Grundrecht für den Gebührenzahler, das ERSTE weltweit zu empfangen. Die ARD hat für viele Sendungen und Beiträge gar nicht die Rechte für die weltweite Ausstrahlung.

Einfacher wäre es natürlich, wenn die ARD ihre Angebote verschlüsseln und nur für Gebührenzahler zugänglich machen würde. So machen es ORF und SRG schon lange mit ihren Fernsehangeboten über Satellit. Doch dagegen ist selbst Kurt Beck. Er will den freien Empfang. Weltweit? Was wird, wenn die Bundeswehr in weiteren Ländern im Einsatz ist? Zieht dann das ERSTE mit?

Übrigens: Dass das ERSTE in Afghanistan seit Juni 2010 nicht mehr zu empfangen war, fiel BILD kurz vor Weihnachten 2010 auf. Monatelang war dies kein Problem.

Ein Kommentar zu “Grundrecht auf das ERSTE im Ausland?”

  1. Kathi sagt:

    Hallo,

    Sehr interessanter Beitrag, vielen Dank für die tolle Präsentation der Informationen.

    Lg Kathi