DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

H.R. 1981

Unter dem Kürzel H.R. 1981 verbirgt sich das jüngste Produkt von Lamar Smith, Schöpfer des Stop Online Piracy Act (SOPA). Der republikanische Abgeordnete aus Texas hat zusammen mit 39 Unterstützern – darunter auch zehn Demokraten sowie sechs Abgeordnete, die bereits SOPA mittrugen – einen Gesetzentwurf im US-Repräsentantenhaus eingebracht, der im Volltext „Protecting Children From Internet Pornographers Act of 2011” lautet.

Unter dem Rubrum Kampf gegen Kinderpornographie sollen die US-Provider gezwungen werden, die IP-Adresse und weitere Identifikationsadressen insbesondere mobiler Kommunikation ihrer Kunden anlasslos für ein Jahr zu speichern. In H.R. 1981 heißt es:

A commercial provider of an electronic communication service shall retain for a period of at least one year a log of the temporarily assigned network addresses the provider assigns to a subscriber to or customer of such service that enables the identification of the corresponding customer or subscriber information under subsection (c)(2) of this section. [H.R. 1981]

Nach bestehendem Gesetz sind die Internet Service Provider in den USA bislang lediglich gezwungen, solche Informationen sowie Kundenname, Adresse und Kreditkartennummer zur Strafverfolgung an entsprechende Behörden herauszugeben, nicht aber anlasslos zu speichern (Section 2703(c) of title 18, United States Code). Rainey Reitman von der Electronic Frontier Foundation hat denn auch das US-Modell der Vorratsdatenspeicherung, das als Kampf gegen Kinderpornographie daherkommt, in einem Blog-Post scharf kritisiert.

Sie verweist auf die mit H.R. 1981 einhergehende Möglichkeit zur Erstellung von Nutzer- und Bewegungsprofilen. Angesichts des SOPA-Bezugs von Lamar Smith scheint auch die Annahme nicht abwegig, dass H.R. 1981 lediglich als Dummy dienen soll, um in einem nächsten Schritt auch gegen Urheberrechtsverletzungen in Stellung gebracht zu werden.

Keine Kommentare mölich.