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Hamburger Senat will Rundfunkgebühr als Nebenkosten mit der Miete einziehen

Nikolas Hill, Hamburgs Vertreter in der Rundfunkkommission, plädiert in der heutigen WELT für einen dritten Weg bei der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien. Die neue „Rundfunkgebühr“ soll weder an Geräte noch an Haushalte gekoppelt werden, sondern an den Besitz von Objekten wie Wohnungen oder Büros. Vermieter könnten die entstehende Kostenbelastungen über die Nebenkostenabrechnungen an ihre Mieter weitergeben, so wie sie es mit der Grundsteuer auch tun. Wenn Vermieter die Rundfunkgebühren nicht an ihre gebührenbefreiten Mieter weitergeben können – woran sollen sie dies erkennen ? – , bekämen sie diese vom Finanzamt erstattet. Der Aufwand von Anmeldung und Kontrolle und somit auch die GEZ entfielen.

Das Ganze, und da schreibt er Klartext, diene natürlich dazu, „die Ausschöpfungsquote deutlich“ zu erhöhen. Und er verweist darauf, dass „für diese objektbezogene Gebühr wäre eine grundlegende Gesetzesänderung nötig“ sei.

Muss man dann in Zukunft seine Verdienstbescheinigung dem Vermieter vorlegen? Und – unter welchen Umständen befreit einen der Vermieter von der Rundfunkgebühr, um diese dann vom Finanzamt einzutreiben? Schon dies macht deutlich: Die Idee, die Vermieter zu Gebührenbeauftragten zu machen, ist fern der Realität. Doch welchen Sinn macht dann der Vorschlag? Nun, damit soll für die CDU-Seite Verhandlungsmasse aufgebaut werden. Denn um einiges bereinigt läuft dieser Vorschlag auf die allgemeine Medienabgabe je Haushalt hinaus. Das Modell, dass die CDU derzeit bevorzugt.

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