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Ist die GEZ ein Hort der Rechtsstaatlichkeit, Gesetzestreue und Unfehlbarkeit?

Am 20. September legte Hans Peter Bull sein „Datenschutz-Gutachten“ zum diskutierten Rundfunkbeitrag. Darin stellt er fest, dass die GEZ für ihn in Fragen des Datenschutzes ein Ort der Gesetzestreue und Datensicherheit ist. „In der jahrzehntelangen Geschichte der GEZ ist kein einziger Fall eines solchen Pflichtverstoßes vorgekommen.“ (Gutachten S. 34) Bisher seien die entsprechenden Rechtsvorschriften immer eingehalten worden.

Doch nun liegt ein Urteil des Wuppertaler Amtsgerichts vor. Und dies wirft ein anderes Licht auf die GEZ. Wenn sich ein Mitarbeiter die Auftragsvergabe „vergüten lässt“, besteht diese Gefahr auch bei dem dann vorhandenen bundesweiten Haushaltsregister. Oder? Mehr dazu auf carta.info.

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