DIGITALE LINKE
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Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Ministerpräsidenten falsch beraten unbelehrbar

Manche haben es bis zuletzt versucht. Doch all die Hilfestellungen haben nichts geholfen. Anstatt einen neuen Weg einzuschlagen, verfolgen die Ministerpräsidenten den alten weiter und schlagen sich den Weg durch ein immer dichteres Dickicht analoger Regelungen, um das digitale Medienzeitalter zu gestalten. Und dies alles in der Hoffnung, dass sich irgendwann das Dickicht lichtet.

Änderungswünsche von Seiten der Ministerpräsidenten gab es nach Angaben der für die Novelle des JMStV federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei nicht mehr. Zusammen mit der Begründung erhalten als nächstes die Landtage den Entwurf. Diese könnten also noch intervenieren. Der Entwurf des Vertrags soll nach der Vorunterrichtung der Länderparlamente auf der nächsten Konferenz der Regierungschefs am 10. Juni 2010 unterzeichnet werden und am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

„Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg gemeinsam getragener Verantwortung von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Sie dient dem wirksamen Schutz unserer Kinder in der medialen Welt.“

So Kurt Beck, nachdem die Regierungschefs der Länder in Berlin den Vertragsentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen hatten.

Doch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird vor dem Europäischem Gerichtshof landen. Und dies auch, weil die Medienabteilungen der Regierungen über 20 Jahre lang einen Arbeitsauftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt haben. So meldet es presseportal.de.

„Die Ministerpräsidenten wurden aufgrund der nunmehr wissenschaftlichen Fakten vom Geschäftsführer der Huch Medien Gmbh, Tobias Huch, dazu aufgefordert den § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ersatzlos zu streichen. Verfassungsrechtlich sieht Huch die Ministerpräsidenten dazu verpflichtet, da der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts schon 1990 (1 BvR 402/87) seine Zweifel an der Zulässigkeit der parallel im Strafgesetzbuch (§184 Abs.1) vorhandenen Gesetzgebung hat und dem Gesetzgeber nur aufgrund fehlender wissenschaftlicher Aussagen eine so genannte „Einschätzungsprärogative“ zugestanden. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber beauftragt die Schädlichkeit von einfacher Pornografie wissenschaftlich zu beweisen.“

Dies haben sie nicht getan. Stattdessen hat die Huch Medien GmbH ein solches Gutachten von Prof. Kurt Starke erstellen lassen.

2 Kommentare zu “Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Ministerpräsidenten falsch beraten unbelehrbar”

  1. […] durchsetzen? Beides zusammen ist eher schwierig, wie besonders die Beispiele Urheberrecht oder auch Jugendschutz zeigen. Und: warum muss das alles in einem Gesetz stehen? Große Würfe sind bekanntermaßen eher […]

  2. Manu sagt:

    Ob den Beitragsersteller_Innen bewusst ist, dass besagter Huch ein Profiteur der Sexindustrie ist? Und der „Sachverständige“ Starke von der Pädolobby gefeiert wird? Quellenkritik, anyone?