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Löschen statt Sperren: Bundesinnenministerium hintertreibt Koalitionsvereinbarung

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Bild: „Service“ von majart – www.augensound.de (CC–BY-NC-ND)

Die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag festgehalten, die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Internetsperren zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen bis auf weiteres nicht anzuwenden und statt dessen zunächst für ein Jahr den Grundsatz Löschen statt Sperren zu praktizieren. Die Vereinbarung folgte der Maßgabe, dass es sinnvoller ist, kinderpornographische Inhalte auch im Internet am Ursprungsort zu entfernen, statt diese dort zu belassen und lediglich den Zugang mittels einer Sperrinfrastruktur zu erschweren.

Entsprechend eingeleitete Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen (Notice and Take-down) allerdings stießen von Anfang in Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt (BKA) auf wenig – um nicht zu sagen: keine – Gegenliebe. Nach jüngsten Interviewäußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière und BKA-Präsident Jörg Ziercke durfte sogar gemutmaßt werden, dass von dieser Seite Erfolgsbestrebungen willentlich hintertrieben würden. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Petra Sitte und der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum „Sachstand ‚Löschen statt Sperren’“ (Drs. 17/3164) durch die Bundesregierung zeigt nun, dass solche Mutmaßungen keineswegs unbegründet waren – im Gegenteil, die im Bundesinnenministerium erstellten Antworten (hier in einer Vorabversion) verweisen durchgängig auf eine strategische Mogelpackung in der Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte.

Bereits die Aussage, im BKA-Referat Auswertung – Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen mit einem Personalbestand in Höhe von 23,3 Vollzeitäquivalenten (davon 6,3 für den Arbeitsschwerpunkt Löschen statt Sperren) seien die dort eingesetzten Beamten „ausschließlich mit der Bekämpfung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten im Internet“ befaßt, erscheint wenig glaubhaft – so als zählten zu den Referatsaufgaben nicht auch die Bekämpfung von Distributionswegen via Mobiltelefonie und klassischem Postversand sowie die Bekämpfung von Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen generell, unabhängig von deren Darstellung.

Ebenso unglaubwürdig ist die Behauptung, die Anzahl der durch das BKA selbsttätig ermittelten Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten werde „nicht separat erhoben“. Noch im Juli des Jahres hatte das BKA in einer vom AK Zensur veröffentlichten Präsentation vor den Regierungsfraktionen eine Aufschlüsselung nach eingegangenen Hinweisen auf inkriminierte Webseiten vorgelegt: Diesbezüglich gehen 14 % aus Bürgerhinweisen direkt an das BKA, stammen 22 % von in- und ausländischen Polizeidienststellen, 63 % von Hotlines und Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sowie 1 % von Interpol/CIRCAMP – zusammen demnach 100 %.

Wird nun behauptet, das BKA erhebe keine Zahlen über selbsttätige Ermittlungen, heißt das im Umkehrschluß, dass solche auch nicht in der Rubrik Hinweise von in- und ausländischen Polizeidienststellen eingegangen sein können. Oder anders gesagt: Vom BKA selbst werden und wurden ganz offensichtlich keinerlei Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten selbsttätig ermittelt – ein ziemliches Armutszeugnis für die Behörde und das aufsichtführende Innenministerium, die lauthals vorgeben, ohne Internetsperren Kinderpornographie im Netz nicht nachhaltig bekämpfen zu können.

Auch ein Blick auf die vom BKA im Zeitraum von Januar bis September 2010 gewonnenen empirischen Befunde sowie damit zusammenhängende Fragen weist auf erhebliche Missstände in der unmittelbaren Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen hin. Während der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco am 01.09.2010 mitteilte, über die von den Selbstregulierungskräften der Wirtschaft betriebenen Internetbeschwerdestellen seien im ersten Halbjahr 2010 98 % der gemeldeten, auf in- und ausländischen Servern gehosteten kinderpornographischen Inhalte innerhalb einer Woche mittels Notice and Take-down vom Netz genommen worden, ist die Behörde von diesen Zahlen weit entfernt. Das Bundesinnenministerium benennt für das BKA folgende Zahlen:

              Monat

            Gesamt

      Nach einer Woche noch verfügbar

  Januar                104                             14 %
  Februar                180                             51 %
  März                159                             71 %
  April                145                             42 %
  Mai                155                             33 %
  Juni                182                             65 %
  Juli                262                             37 %
  August                  99                             14 %
  September                121                             54 %

             Gesamt

             1407

                            44 %

 

Ausgewiesen sind die Anzahl der Mitteilungen ins Ausland sowie die Anzahl von ausländischen Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten in Prozent, die auch nach einer Woche noch verfügbar waren. Der Wert von 44 % für den Gesamtzeitraum allerdings ist irreführend, da Angaben zur Verfügbarkeit über den Zeitraum von einer Woche hinaus „durch das BKA im Rahmen der Evaluierung nicht erhoben“ werden. Statistisch besehen dürften demnach ebenfalls nicht Verfügbarkeiten nach einer Woche zu Prozentangaben auf Monatsbasis addiert werden, ist doch nicht auszuschliessen, dass inkriminierte Seiten nach zwei, drei oder vier Wochen vom Netz genommen wurden, und damit immer noch erheblich schneller, als das vor Notice and Take-down der Fall war.

Durch die Festlegung des Überprüfungsintervalls auf eine Woche – sie erfolgte laut einer Stellungnahme des BKA gegenüber dem Unteraussschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern“ – wird die Datenbasis für die nach dem Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung nach einem Jahr, somit für die Bewertung von Erfolg und Wirksamkeit des verfolgten Grundsatzes Löschen statt Sperren, maßgeblich vorstrukturiert. Schließlich können nur solche Daten evaluiert werden, die zuvor auch erhoben wurden. Da verwundert es kaum mehr, dass laut Bundesinnenministerium eine vergleichende Bewertung der Mitteilungen des Branchenverbandes eco und der statistischen Erhebung des BKA „mangels Vergleichbarkeit der jeweiligen Statistikdaten nicht erfolgen“ kann.

Die erfragte weitergehende Aufschlüsselung nach Server-Standorten und Verfügbarkeiten nach Herkunftsland übrigens wurde vom Bundesinnenministerium abgewiesen. Solche Angaben seien „noch nicht verlässlich und belastbar möglich, da diese Parameter stark variieren“, heißt es in der Antwort aus dem Hause Thomas de Maizière. Das muss wohl unter der Rubrik Desinformationspolitik verbucht werden, waren solche Zahlen doch bereits in der Sitzung des Unterausschusses Neue Medien vom 08.07.2010 durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler, präsentiert worden sowie der obengenannten BKA-Präsentation zu entnehmen. Auch hat das BKA jetzt, wenige Tage vor einer öffentlichen Anhörung im Bundestag eine „Evaluationsstatistik“ vorgelegt, in der eben genau jene Angaben erhoben und benannt werden.

Letzterer ist das bereits bekannte Faktum zu entnehmen, dass einschlägige Server nicht in Staaten mit geringer Kontrollintensität und fehlender Gesetzgebung gegen Kinderpornographie stehen – wie die Bundesregierung noch in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 16/13347) im Juni 2009 verlautbarte –, sondern in Staaten mit einschlägiger Gesetzgebung und Kontrollintensität. Sprich: in den USA, der Russischen Föderation, Kanada, Ukraine sowie in den EU-Mitgliedstaaten Niederlande, Großbritannien, Schweden und Zypern.

Zu allen diesen Staaten wurde nachgefragt, welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Benachrichtigungs- und Löschmaßnahmen durch das BKA konkret bestehen und welche Maßnahmen zu einem verbesserten grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie von der Bundesregierung ergriffen wurden oder geplant sind. Die Antworten sind entlarvend inhaltslos: In nahezu allen Fällen geschah bislang nichts. Erst nach Abschluss der Evaluierung sollen „die Ergebnisse im Hinblick auf spezifische Probleme in einzelnen Staaten ausgewertet werden“. Geplant sind allenfalls „Dienstreisen bzw. Kontaktaufnahmen“, auf deren Basis „für eine noch intensivere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet geworben werden“ soll.

Lediglich in den USA wurden Gespräche geführt. Allerdings mit mageren Ergebnissen: Laut Antwort der Bundesregierung warb Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor US-Regierungsvertretern für eine Verbesserung der Zusammenarbeit und vereinbarte BKA-Präsident Jörg Ziercke mit der zentralen US-Internetbeschwerdestelle National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), „dass dem BKA durch das NCMEC dortige Erkenntnisse zu im Ausland gehosteten kinderpornografischen Internetseiten zur Verfügung gestellt werden“. Maßnahmen zur Beschleunigung von Notice and Take-down sind das wohl kaum.

Zugleich wird im Falle der USA vom Bundesinnenministerium auf die hohe Anzahl von eingehenden Hinweisen auf Kinder- bzw. Jugendpornographie im Internet (ca. 120.000 pro Jahr) sowie auf die große Zahl von dort tätigen Internet-Providern (ca. 15.000) verwiesen. Insbesondere letzteres führe dazu, dass „die Ermittlung des und die Kontaktaufnahme mit dem jeweils verantwortlichen Provider […] im Einzelfall Zeit in Anspruch nehmen“ könne. Warum entsprechende US-Provider, die gehostete kinderpornographische Inhalte noch eine Woche nach Versendung einer Benachrichtigung an NCMEC verfügbar halten, nicht von Deutschland aus unmittelbar zu benachrichtigen sind, belässt das Ministerium im Dunkeln. Unter Zugrundelegung der BKA-Statistik handelte es sich im Monat August um 18 Fälle (18 % von 99), im Monat September um 34 oder 35 Fälle (42 % von 121).

Dass in diesem Zusammenhang das Uniform Resource Locator (URL) Project von NCMEC keine Erwähnung findet, hat durchaus Methode. Dieses kommt den aktuellen Sperrbestrebungen von Bundesinnenministerium und BKA bereits jetzt recht nahe. Bei der US-Internetbeschwerdestelle gemeldete kinderpornographische Inhalte werden, sofern sie nach einer Woche immer noch auf Servern entsprechender Provider verfügbar sind, automatisch auf eine URL-Liste gesetzt. Diese Liste wird täglich aktualisiert, die Inhalte zugleich von den als Projektpartnern (siehe die Mitteilungen des Produzenten von Internet-Sicherheitstechnologien Trend Micro sowie des Verbands der US-amerikanischen Kabelnetzbetreiber NCTA) vertraglich beteiligten Service Providern mittels Access-Sperren blockiert.

NCMEC betreibt mit dem 2007 ins Leben gerufenen URL Project nichts anderes als eine outgesourcte, halbstaatliche Variante der deutschen Sperrbestrebungen. Dem Projekt haben sich 67 US-Provider sowie 6 internationale Strafverfolgungsbehörden angeschlossen, erstgenannte erreichen in den USA eine Marktabdeckung von 74 % (Stand: April 2010). Die überwiegend aus staatlichen Mitteln finanzierte US-Organisation hat demzufolge ein starkes Interesse an einer Ausweitung der von ihr initiierten Sperrinfrastruktur. Zudem ist NCMEC in den USA selbst umstritten. Nicht wenige der zahlreichen US-Provider dürften sich schon deshalb einer Zusammenarbeit entgegenstellen, da NCMEC eine vollständige Überwachung des Netzverkehrs basierend auf Deep Packet Inspection propagiert und immer stärker in die Rolle einer inoffiziellen Internet-Regulierungsbehörde drängt. (Siehe hierzu: ISPs are pressed to become child porn cops und It’s time for a child porn czar.)

Das US-amerikanische Law Enforcement Policy-Modell auf vertraglicher Basis selbst bildet lediglich eine spezifische Variante älterer, insbesondere in den skandinavischen Ländern sowie in Großbritannien und Australien praktizierter Vertragsmodelle. Dennoch stand es auch Pate für die in Deutschland im letzten Jahr zunächst zwischen BKA und Providern geschlossenen Sperrverträge. Vor Schaffung einer gesetzlichen Grundlage auf Basis des Zugangserschwerungsgesetzes hatte man seinerzeit die Praxis eines mehr oder minder sanften Zwangs übernommen. Nach dem US-Vorbild wurden auch hierzulande vermeintlich nicht kooperationswillige Provider öffentlich benannt und als Verweigerer im Kampf gegen Kinderpornographie bloßgestellt. Auch der viel beschworene, nie nachgewiesene „Massenmarkt“ für Kinderpornographie im Internet war keine genuin deutsche Erfindung: Ursula von der Leyens Rede von einem „Millionengeschäft“ (Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 214. Sitzung, 26.03.2009, S. 63) ging die NCMEC-Behauptung von einem „Multimilliarden Dollar-Geschäft“ (2008 Annual Report, S. 07) voraus.

Mit CIRCAMP drohen Internetsperren auf vertraglicher Basis nun via Europa nach Deutschland zurückzukehren. CIRCAMP steht dabei für COSPOL Internet Related Child Abuse Material Project, wobei COSPOL die von der Task Force der Europäischen Polizeichefs betriebene strategische Operationsplanung Comprehensive, Operational, Strategic Planning for the Police bezeichnet. Über das von Europol und Interpol unterstützte CIRCAMP-Netzwerk wird gegenwärtig die Einführung des Filtersystems Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter (CSAADF) auf europäischer Ebene vorangetrieben. CIRCAMP sieht nichts anderes als die schon bekannten Access-Sperren mittels Stoppschildern, umgesetzt über Kooperationsvereinbarungen mit Service Providern, vor.

Die Projekt-Beschreibung zu CIRCAMP liest sich in weiten Teilen wie eine erneute Blaupause des in den USA und anderen Ländern beschrittenen Weges zum Aufbau einer Sperrinfrastruktur. Da verwundert es nicht, dass das Bundesinnenministerium lapidar und knapp mitteilt: „Das BKA ist seit August 2009 Mitglied im COSPOL-Projekt „CIRCAMP“.“ Auch soll sich, so wird aus Insiderkreisen kolportiert, als erster Provider Vodafone für eine europäische Projektmitarbeit ausgesprochen haben – ganz wie seinerzeit in Deutschland auf Basis eines dann freiwilligen Vertrages.

Als Fazit bleibt: Bundesinnenministerium und BKA fordern weiterhin vehement die Errichtung einer Sperrinfrastruktur auch in Deutschland. Nach der zumindest zeitweiligen politischen Niederlage infolge der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes haben sie lediglich ihre Strategie geändert. Da Löschen statt Sperren nicht funktioniere, müsse beides her, so das Credo sowohl von Bundesinnenminister Thomas de Maizière als auch von BKA-Präsident Jörg Ziercke. Entsprechend lautet ihre Forderung nun: Löschen und Sperren. Der Kampf gegen Kinderpornographie dient in diesem Spiel als Stellvertreter zum Aufbau von staatlichen Sicherheits- und Kontrollbefugnissen im Netz – der Errichtung einer Internet-Kontrollinstanz.

Am morgigen Montag (25.10.2010) nun geht die Auseinandersetzung in eine nächste Runde. Ein Öffentliches Gespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen“ findet ab 12.30 Uhr im Unterausschuss Neue Medien (Tagesordnung) statt. Es wird per Livestream über das Webangebot des Deutschen Bundestages übertragen. Der (federführende) Rechtsausschuss befaßt sich mit der Thematik ebenfalls in Form einer Anhörung am 10.11.2010, 14.00 Uhr.

Beides ist Resultat der seit Monaten von den Koalitionsfraktionen verfolgten Hinhaltetaktik – des Entschlusses, die von allen drei Oppositionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwürfe zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes nicht zu behandeln (wir berichteten). In beiden Veranstaltungen werden Bundesinnenministerium und BKA keine Auskünfte über ihre wahren Motive erteilen. Dass ein wirksamer Schutz gegen Kindesmissbrauch und seine Darstellung nur dann zu erreichen sein wird, wenn die Täter ermittelt und zukünftige Missbrauchsfälle verhindert werden, wird von dieser Seite nicht thematisiert werden.

7 Kommentare zu “Löschen statt Sperren: Bundesinnenministerium hintertreibt Koalitionsvereinbarung”

  1. Anonymous sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2010-10-24…

    Mindestlohn: Putzfrauen in der Schweiz bekommen umgerechnet 14 bis 16 Euro BILD fordert 45-Stunden-Woche – mindestens Die „Rente mit 67“ ist ein Irrweg Airlines luden Politiker ein: Auf Steuerzahlerkosten nach Mallorca Schwarz/Gelber Sparkompomiss: K…

  2. […] (sehr lustiges PDF, hat ein bisschen was von Stellungskrieg im Sandkasten …), siehe auch “Löschen statt Sperren: Bundesinnenministerium hintertreibt Koalitionsvereinbarung”): Die Verfügbarkeit der Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten über den Zeitraum einer […]

  3. […] 1 und Teil 2 Deutsche Bahn entgleist im Mitmachweb Löschen statt Sperren: Bundesinnenministerium hintertreibt Koalitionsvereinbarung […]

  4. […] sowie das Vorgehen gegen den eigentlichen Missbrauch unabhängig von deren Darstellung, ergänzten die Linken. Generell machten sich Innenministerium und BKA weiterhin vehement für “die […]

  5. […] wurden nur Löscherfolge berücksichtigt, die innerhalb von einer Woche erzielt wurden. Eben so, wie es als Evaluationskritierum „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern“ festgeleg…. Dem gegenüber standen und stehen regelmäßig bereits die Laufzeiten des offiziellen Dienstweges, […]

  6. […] Quellenlage für die Zahl 200 unklar. Sie beruht offenbar auf Angaben der halbstaatlichen – wir berichteten – US-Internetbeschwerdestelle National Centre on Missing and Exploited Children […]

  7. […] blieb im Bericht selbst unklar. Sie beruhte offenbar auf Angaben der halbstaatlichen – wir berichteten – US-Internetbeschwerdestelle National Centre on Missing and Exploited Children […]