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Rundfunkbeitrag 2013 im Entwurf: Verbesserungen für Unternehmen, Kleingärtner und Taubblinde

Die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände hat sich ausgezahlt. Kleinere und mittlere Wirtschaftsunternehmen müssen nicht ganz so viel an Rundfunkgebühr in Zukunft zahlen, wie bisher geplant. Die letzten kleinteiligen Veränderungen am Rundfunkbeitrag zeichnet die Funkkorrespondenz (Ausgabe 43/2010) detailgetreu nach.

Ab 2013 sollen Unternehmen mit maximal acht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten pro Monat ein Drittel des künftigen Rundfunkbeitrags zahlen, und zwar für jede Betriebsstätte oder Filiale. Firmen, die neun bis 19 Angestellte haben, sollen den kompletten Monatsbeitrag pro Betriebsstätte oder Filiale zahlen. Bisher hatte der Schwellenwert in der ersten Stufe bei vier Beschäftigten gelegen, in der zweiten waren es zuvor 14 Mitarbeiter. Durch die Anhebung der Beschäftigtenzahl in der zweiten Stufe auf 19 Mitarbeiter werden den Angaben zufolge rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland erfasst, so die Ministerpräsidenten laut Funkkorrespondenz.

Die Entlastung der kleineren Unternehmen soll durch einen höheren Beitrag von größeren Firmen aufgefangen werden. So soll der Gesamtbetrag der Unternehmen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleich bleiben. Firmen mit mehr als 19 Mitarbeitern sowie Großkonzerne mit mehreren tausend Angestellten sollen demnächst zwischen zwei und 180 Rundfunkbeiträgen zahlen. Bisher sollte der Höchstsatz bei maximal 150 Rundfunkbeiträgen liegen.

Mal sehen, ob diese Neuregelung dazu führt, dass in Zukunft die Unternehmen ihren Beitrag auch voll leisten. Bisher hieß es immer, dass im Bereich der Unternehmen nur 40% der Gebüherenzahler auch erfasst werden.

Weitere Veränderungen zu den bisher beabsichtigten Regelungen gibt es für die privaten Haushalte. Besitzen sie zusätzlich eine Gartenlaube in einem Schrebergarten, müssen sie dafür keinen zweiten Rundfunkbeitrag zahlen. Taubblinde Menschen, die also weder hören noch sehen können, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Diese zwei Punkte sollen explizit im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag selbst und nicht in dessen Begründung geregelt werden. Die Konkretisierungen gehen auf einen Vorstoß von Thüringen zurück. Im Gegensatz zur Beitragsfreiheit von Gartenlauben müssen für Ferien- und/oder Zweitwohnungen dagegen, wie bisher bereits geplant, ab 2013 zusätzliche Rundfunkbeiträge gezahlt werden. Für behinderte Menschen, die finanziell gut gestellt sind, soll demnächst ein Drittel des Rundfunkbeitrags fällig werden. Die derzeitigen einkommensabhängigen Befreiungen für sozial Schwache sollen im Grundsatz bestehen bleiben.

2 Kommentare zu “Rundfunkbeitrag 2013 im Entwurf: Verbesserungen für Unternehmen, Kleingärtner und Taubblinde”

  1. G.Mossner sagt:

    Hallo
    ich hoffe, dass „die Linke“ den Mut hat (Mutbürger brauchen wir 2011, keine Wutbürger) das neue Rundfunkmodell aufgrund der „Schnüffelei“ nach Personen in Wohnungen und Beschäftigten in Betrieben, die erst richtig ab 2013 alle 2 Jahre erneut beginnt, zu Fall zu bringen. Ich habe mir alle Stellungnahmen durchgelesen und es gibt sehr wenige, die das „Haushaltsmodell“, welches in Wahrheit ein Wohnungs.- und Betriebsstättenmodell ist, unterstützen.
    Einheitlich: Unsozial, zu teuer, zu bürokratisch, undemokratisch, Datenschutz wird unzureichend berücksichtigt, …
    z.B. ich habe mein Gewerbe im Nov. abgemeldet. 2013 hätte ich meinen „Lebenssachverhalt“ dazu erklären müssen, d.h. begründen warum.
    Und jeder kann befragt und ausgefragt werden, wenn es die GEZ-Schnüffler es wollen. Wie heißt es: „notwendige Daten ohne Kenntnis des Betroffenen zu erheben. Die Befugnis erstreckt sich auf öffentliche und nicht öffentliche Quellen.“ also sogar nicht öffentliche Quellen. Sie können nun nach STASI-Methode überall den „menschenabhängigen“ Rundfunkbeitrag abklären, dazu wird nach Beziehungen in Wohnungen geschnüffelt. Da war das Schnüffeln aufgrund der geräteabhängigen Rundfunkgebühr ja direkt harmlos.
    Die Presse würde natürlich über „die Linke“ herfallen und die anderen Politiker auch, aber dann würde m. E. die linke an Glaubwürdigkeit gewinnen.
    Ich würde mich freuen, wenn ich offiziell ein Statement dazu auf meiner Homepage rundfunkgebuehren.com von Ihnen erhalten würde.
    Aber der obige Beitrag wurde auch mit Kreide geschrieben! Aufwachen, auch die Linke wird weitere Stimmen verlieren, wenn sie keinen Mut aufbringt.

  2. Hans Kolpak sagt:

    Am 18. Februar 2015 schrieb ich an eine Obergerichtsvollzieherin:

    Sehr geehrte Frau …..,

    Ihren Brief vom 12. Februar 2015 habe ich am 17. Februar 2015 erhalten, weil ich bis gestern verreist war.

    Es liegt kein Schuldtitel vor, wie Sie selbst schreiben, sondern nur ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel. Ihr Schreiben ist eine leere Drohung.

    Wie auch Ihnen wohlbekannt ist, bewegen sowohl der Beitragsservice wie auch die Rundfunkanstalten sich außerhalb des Rechtsrahmens, der von der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben ist. Jegliche Forderung wie auch eine vermeintliche Zwangsvollstreckungssache außerhalb des zuständigen Mahngerichtes in 39418 Staßfurt ist daher nichtig und gegenstandslos. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat keinerlei mahngerichtliche Kompetenz oder Zuständigkeit. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“. Ihre Aktivität als Obergerichtsvollzieherin ist daher eine bewußte Beihilfe zu einer kriminellen Handlung und begründet Ihre strafrechtliche Mitverantwortung.

    Seit 2013 werde ich von wechselnden Absendern und wechselnden Verfassern mit wechselnden Begründungen eines Rundfunkbeitrages belästigt, ohne dass eine verantwortliche Person benannt ist, die mit ihrer Unterschrift für ihr ungesetzliches Tun einsteht. Vollstreckungsersuche setzen einen korrekt bezeichneten Gläubiger und die Vollstreckungsbehörde voraus. Diese heiße Luft samt der vier Schreiben inklusive diesem, die ich versandt habe, sind auf http://www.DZiG.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Kopien davon befinden sich auf weiteren Internetportalen oder wurden von dort verlinkt.

    Deshalb bereite ich eine Unterlassungserklärung vor, die sowohl den Beitragsservice wie auch alle Rundfunkanstalten und Dritte wie Sie verpflichtet, mich künftig nicht mehr mit solchen Schreiben ohne Rechtsgrundlage zu belästigen. Es bestehen keinerlei Vertragsverhältnisse zwischen mir und dem Beitragsservice oder irgendwelchen Rundfunkanstalten. Aus den Rundfunkstaatsverträgen zwischen Rundfunkanstalten und Landesregierungen lassen sich keinerlei finanzielle Forderungen gegen mich ableiten. Rechtsbeugung durch Gerichte sind keine Begründungen.

    Die Rechtsquellen sind Ihnen bekannt, die brauche ich Ihnen nicht zu zitieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Georg Kolpak